In den letzten Jahren haben Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung gefälschter Sprachzertifikate, insbesondere der sogenannten B1-Zeugnisse, deutlich zugenommen. Die Vorlage eines solchen Sprachzertifikats ist oftmals Voraussetzung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Einbürgerung oder eines Ausbildungsplatzes. Wer hierbei ein gefälschtes Dokument verwendet, sieht sich nicht selten mit dem Verdacht der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) konfrontiert – ein Tatvorwurf mit schwerwiegenden strafrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Folgen.
Dieser Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit gefälschten B1-Zeugnissen, die drohenden Konsequenzen, die möglichen Verteidigungsstrategien sowie die fundierte Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge in solchen sensiblen Verfahren.
Typische Fallkonstellationen
Der Vorwurf der Urkundenfälschung ergibt sich häufig in folgenden Situationen:
- Ein gefälschtes B1-Zeugnis wird der Ausländerbehörde im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens vorgelegt.
- Im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis oder einer Verlängerung wird ein gefälschtes Sprachzertifikat eingereicht.
- Bei Bewerbungen auf Ausbildungsstellen oder bei der Vorlage in Sprach- oder Integrationskursen wird ein vermeintlich anerkanntes B1-Zeugnis präsentiert, das tatsächlich nicht von einer zertifizierten Stelle ausgestellt wurde.
- In Prüfungsverfahren wird ein Dokument vorgelegt, das durch technische Mittel nachträglich manipuliert oder vollständig gefälscht wurde.
Oft werden solche Fälle durch Abgleich mit den Daten der ausstellenden Prüfungsstellen entdeckt. Auch bei Routineprüfungen im Rahmen von Aufenthaltsverfahren oder durch Hinweise aus dem sozialen Umfeld kann der Verdacht entstehen.
Rechtliche Bewertung und strafrechtliche Folgen
§ 267 StGB stellt die Herstellung, Veränderung oder Gebrauchmachung einer unechten oder verfälschten Urkunde unter Strafe. Im Falle eines B1-Zertifikats handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die regelmäßig im Rechtsverkehr eine besondere Beweiskraft entfaltet.
Die Strafe reicht – je nach Schwere des Falls – von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Besonders schwerwiegend kann der Tatvorwurf werden, wenn ein Zusammenhang mit einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren besteht: Dann drohen neben der eigentlichen Strafe auch ausländerrechtliche Konsequenzen, etwa die Ablehnung oder der Widerruf der Aufenthaltserlaubnis.
Darüber hinaus kann eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung auch zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führen, was sich auf zukünftige Einbürgerungs- oder Arbeitsgenehmigungsverfahren negativ auswirkt.
Verteidigungsmöglichkeiten – juristische und taktische Ansätze
Ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ist kein Automatismus, der zwangsläufig in einer Verurteilung münden muss. Die Verteidigung beginnt bereits mit der richtigen Einordnung des Tatvorwurfs.
Zentral ist die Frage: Hat der Beschuldigte die Fälschung bewusst vorgenommen oder war ihm nicht klar, dass das überlassene Sprachzertifikat gefälscht war? Gerade in Fällen, in denen Dritte (etwa Vermittler, Sprachschulen oder angebliche Prüfungszentren) die Dokumente übergeben haben, besteht häufig Raum für Zweifel am Vorsatz.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft die Ermittlungsakte sorgfältig auf Beweislücken, Formfehler oder fehlenden Vorsatznachweis. Oft lassen sich anhand von Zeugenvernehmungen, Zahlungsnachweisen oder Korrespondenzen entlastende Umstände herausarbeiten.
Ziel ist es – je nach Ausgangslage – entweder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen (z. B. nach § 153 oder § 153a StPO) oder bei Anklageerhebung durch geschickte Verhandlungsführung eine milde Sanktion zu erzielen. Auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft oder ein tätiges Reueverhalten des Mandanten (z. B. Rücknahme des Dokuments, Kooperation mit den Behörden) kann strafmildernd berücksichtigt werden.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf Strafverteidigung spezialisiert und kennt die Anforderungen in Verfahren mit ausländerrechtlichem Hintergrund. Er hat zahlreiche Verfahren wegen Urkundenfälschung – gerade im Kontext von Sprachzertifikaten – erfolgreich betreut und weiß, worauf es bei der Abgrenzung zwischen Vorsatz, Irrtum und Fahrlässigkeit ankommt.
Seine Erfahrung im Umgang mit Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und Strafgerichten ist für seine Mandanten ein entscheidender Vorteil. Gerade in Fällen mit drohenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen ist ein taktisch kluges Vorgehen gefragt, um nicht nur strafrechtlich, sondern auch existenziell nachhaltige Schäden zu vermeiden.
Viele seiner Verfahren konnten bereits im Ermittlungsstadium beendet werden – teils durch Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, teils gegen geringe Auflagen. Dabei ist ihm eine diskrete und zielorientierte Verteidigung stets oberstes Anliegen.
Strafverfahren wegen der Benutzung gefälschter B1-Sprachzertifikate betreffen häufig Menschen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und aus Unkenntnis oder Druck heraus eine falsche Entscheidung getroffen haben. Die Konsequenzen können jedoch schwerwiegend sein – von einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts.
Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Andreas Junge bringt hierfür nicht nur die juristische Expertise, sondern auch das notwendige Fingerspitzengefühl und die praktische Erfahrung mit, um auch in schwierigen Konstellationen eine sachgerechte Lösung zu finden. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte schnell handeln – denn oft entscheidet der erste Schritt über den Ausgang des Verfahrens.