Die Unterschlagung ist eine Straftat, die im Alltag weit häufiger vorkommt, als viele glauben. Es geht dabei nicht um einen klassischen Diebstahl, bei dem jemand aktiv etwas wegnimmt, sondern darum, dass eine Sache, die jemand rechtmäßig besitzt oder erhalten hat, behalten oder für eigene Zwecke verwendet wird, obwohl sie einem anderen gehört. Das klassische Beispiel ist etwa ein Arbeitnehmer, der ein Firmengerät behält, obwohl es zur Rückgabe verpflichtet war. Auch das Einstecken einer verlorenen Brieftasche, ohne den Fund anzuzeigen, kann eine Unterschlagung darstellen. Strafverfahren wegen Unterschlagung können für die Beschuldigten gravierende Folgen haben und sollten keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.
Wann liegt eine Unterschlagung vor?
Eine Unterschlagung liegt dann vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die sich in seinem Besitz befindet, für sich oder einen Dritten behalten will, obwohl sie ihm nicht gehört. Anders als beim Diebstahl wird die Sache also nicht aktiv entwendet, sondern es wird eine bereits bestehende Besitzposition ausgenutzt. Typische Fälle sind das Nichtzurückgeben geliehener Gegenstände, das Einbehalten von Fundsachen oder die zweckwidrige Verwendung von anvertrautem Eigentum.
Entscheidend ist, dass die Sache „fremd“ ist, also einem anderen gehört, und dass eine sogenannte Zueignungsabsicht besteht, also der Wille, die Sache dauerhaft der eigenen oder einer fremden Vermögenssphäre einzuverleiben.
Wie wird ein Strafverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet?
Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer Strafanzeige des Eigentümers der Sache oder eines Dritten. Anschließend nimmt die Polizei Ermittlungen auf, sammelt Beweismittel, befragt Zeugen und klärt, wem die Sache gehört und wie sie in den Besitz des Beschuldigten gelangt ist. Auch Hinweise aus dem privaten oder beruflichen Umfeld können Anlass für ein Ermittlungsverfahren sein.
In Fällen der Fundunterschlagung erfolgt die Einleitung eines Verfahrens häufig, wenn der ursprüngliche Eigentümer den Verlust meldet und Hinweise auf eine Aneignung durch eine andere Person vorliegen.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung?
Im Falle einer Verurteilung droht je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wird die Unterschlagung im Rahmen eines besonderen Vertrauensverhältnisses begangen, beispielsweise durch einen Arbeitnehmer, können Gerichte das besonders schwer bewerten. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen berufliche Konsequenzen, Einträge ins Führungszeugnis und Schadenersatzforderungen.
Gerade wenn die Tat in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit steht, kann eine Kündigung oder der Verlust einer Zulassung drohen.
Verteidigungsmöglichkeiten im Strafverfahren
Eine effektive Verteidigung setzt früh an. Häufig bestehen Streitfragen darüber, ob der Beschuldigte wirklich mit Aneignungsabsicht gehandelt hat oder ob es sich um ein Missverständnis handelte. Auch die Eigentumslage kann im Detail strittig sein. In manchen Fällen kann die freiwillige Rückgabe der Sache strafmildernd berücksichtigt werden.
Ziel einer Verteidigung ist es oft, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine möglichst milde Strafe zu erzielen, um weitreichende persönliche oder berufliche Nachteile zu vermeiden.
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