Zahnärzte genießen in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und tragen eine besondere Verantwortung – auch in steuerlicher Hinsicht. Doch gerade im stressigen Praxisalltag und angesichts der Komplexität steuerlicher Regelungen kann es leicht zu Fehlern kommen, die zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Die Finanzbehörden nehmen dabei zunehmend auch freiberuflich tätige Mediziner ins Visier.
Dieser Artikel erläutert die häufigsten Fallkonstellationen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie die Möglichkeiten der Verteidigung. Besonders hervorgehoben wird die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, der bundesweit Zahnärzte in solchen Verfahren erfolgreich verteidigt.
Typische Fallkonstellationen bei Steuerhinterziehung durch Zahnärzte
Die Praxisführung bringt vielfältige steuerliche Herausforderungen mit sich, von der ordnungsgemäßen Einnahmenübersicht bis zur zutreffenden Umsatzsteuerveranlagung. In vielen Fällen sind es zunächst Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung, die zu einer Betriebsprüfung und schließlich zu einem Strafverfahren führen. Häufige Auslöser sind:
- Nicht oder verspätet erklärte Praxiseinnahmen,
- Verwendung privater Konten für berufliche Zwecke ohne klare Trennung,
- nicht erklärte Einnahmen aus Nebentätigkeiten (z. B. Gutachterhonorare, Vorträge),
- nicht korrekt abgeführte Umsatzsteuer, insbesondere bei Privatleistungen,
- nicht dokumentierte Barzahlungen oder nicht erfasste Eigenanteile.
In vielen Fällen ist keine vorsätzliche Steuerhinterziehung beabsichtigt. Vielmehr liegt eine Vernachlässigung der Dokumentationspflichten oder eine unzureichende steuerliche Beratung zugrunde. Dennoch sehen die Finanzbehörden bei Unregelmäßigkeiten schnell den Anfangsverdacht nach § 370 AO erfüllt – und leiten ein Ermittlungsverfahren ein.
Die schwerwiegenden rechtlichen Folgen
Wird ein Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung angeklagt oder gar verurteilt, drohen empfindliche Sanktionen. Neben Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (bei besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren) sind die wirtschaftlichen Folgen gravierend:
- Rückforderungen durch das Finanzamt inklusive Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr),
- steuerliche Nachzahlungen über mehrere Jahre hinweg,
- Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens durch die Zahnärztekammer,
- Eintragungen ins Arztregister oder das Gewerbezentralregister,
- Verlust des Ansehens und Vertrauens bei Patienten und Kooperationspartnern.
Gerade in Fällen, in denen keine professionelle steuerliche Begleitung erfolgte, wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten sich der steuerlichen Risiken bewusst verschlossen. Der Begriff der „Steuerverkürzung mit bedingtem Vorsatz“ ist dabei zentral. Die Verteidigung muss also frühzeitig ansetzen, um eine Eskalation zu verhindern.
Verteidigungsmöglichkeiten – frühzeitig und professionell handeln
Der entscheidende Faktor in Steuerstrafverfahren ist das Timing. Wer frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger einschaltet, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion erreichen.
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt hier auf eine strukturierte Verteidigungsstrategie, die zunächst die Vollständigkeit und Korrektheit der steuerlichen Unterlagen prüft. Dabei wird oft deutlich, dass eine fehlerhafte Beratung oder ein unübersichtliches Buchhaltungssystem zur Problematik geführt hat.
Zentral ist auch die Frage nach dem Vorsatz. Gelingt es der Verteidigung, glaubhaft darzulegen, dass die unvollständige Erklärung der Einnahmen oder Vorsteuerabzüge auf einem Missverständnis oder einem technischen Fehler beruhte, kann eine Herabstufung zur leichtfertigen Steuerverkürzung erreicht werden – mit entsprechend geringeren rechtlichen Folgen.
Auch die Kooperation mit dem Finanzamt spielt eine Rolle. In vielen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (gegen Geldauflage) erzielt werden, wenn der Schaden vollständig beglichen wird und keine einschlägige Vorbelastung besteht. Für Zahnärzte bedeutet dies oft den Erhalt der beruflichen Existenz.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Verteidiger in Steuerstrafverfahren tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt er über besondere Qualifikationen, die ihn gerade für Verfahren gegen medizinische Berufsgruppen prädestinieren. Er kennt die typischen Strukturen in Zahnarztpraxen ebenso wie die Anforderungen der Finanzbehörden.
Durch seine langjährige Praxis hat er in zahlreichen Verfahren mit den zuständigen Finanzämtern und Bußgeld- und Strafsachenstellen verhandelt – oft mit dem Ergebnis einer frühzeitigen Verfahrensbeendigung oder Vermeidung eines öffentlichen Prozesses. Mandanten schätzen an ihm die diskrete, zielgerichtete und menschlich verständnisvolle Herangehensweise.
Sein Ansatz verbindet juristische Präzision mit steuerrechtlicher Praxisnähe – ein entscheidender Vorteil für Zahnärzte, deren wirtschaftliche und berufliche Zukunft auf dem Spiel steht.
Zahnärzte, die sich einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegenübersehen, stehen vor einer existenziellen Herausforderung. Die möglichen Sanktionen reichen weit über das rein Strafrechtliche hinaus und betreffen auch die wirtschaftliche Grundlage und die Reputation der Praxis.
In solchen Situationen ist eine fundierte und spezialisierte Verteidigung unverzichtbar. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Expertise – mit tiefem Verständnis für steuerliche Fragen, medizinrechtliche Besonderheiten und strategische Kommunikation mit den Behörden.
Wer frühzeitig auf kompetente Unterstützung setzt, erhöht seine Chancen auf eine außergerichtliche Lösung erheblich – und damit auf die Bewahrung der eigenen beruflichen Zukunft.