Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Gastronomen – Strafe verhindern- Verfahren einstellen

Die Gastronomiebranche steht seit Jahren im Fokus der Finanzbehörden. Aufgrund des hohen Anteils an Bargeschäften, saisonaler Schwankungen und personeller Fluktuationen sehen sich viele Gastronomen dem pauschalen Verdacht ausgesetzt, steuerlich nicht alles korrekt zu deklarieren. Schon kleine formale Fehler oder wirtschaftlich unplausible Erklärungen reichen oft aus, um ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) auszulösen.

Ein solches Verfahren kann weitreichende Folgen haben: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Nachzahlungen, Zinsen, steuerliche Schätzungen und sogar der Verlust der Existenz. In dieser Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Verteidiger an seiner Seite zu wissen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat in zahlreichen Verfahren gegen Gastronomen bundesweit erfolgreich verteidigt. Seine sachkundige, unaufgeregte Herangehensweise, verbunden mit einem tiefen Verständnis für die Abläufe in gastronomischen Betrieben, machen ihn zum gefragten Ansprechpartner in steuerstrafrechtlichen Ausnahmesituationen.

Häufige Fallkonstellationen

Zu den typischen Auslösern steuerstrafrechtlicher Ermittlungen in der Gastronomie gehören:

  • Unplausible Verhältnisse zwischen Wareneinsatz und Umsatz: Ergibt sich aus den eingereichten Erklärungen kein stimmiges Bild im Verhältnis von Wareneinkauf und Erlösen, wird dies regelmäßig als Anfangsverdacht gewertet.
  • Fehlende oder manipulierbare Kassensysteme: Gerade bei der Verwendung sogenannter „offener Ladenkassen“ besteht die Möglichkeit, Umsätze nicht vollständig zu erfassen. Auch bei manipulierbaren elektronischen Kassensystemen (z. B. fehlende TSE-Zertifizierung) droht schnell ein Ermittlungsverfahren.
  • hohe Trinkgeldzahlungen bei geringem offiziellem Umsatz: Unplausible Differenzen zwischen ausgewiesenen Umsätzen und gezahlten Löhnen oder Trinkgeldern können ebenfalls zu Prüfungen führen.
  • Verdeckte Mitarbeiter: Werden Mitarbeiter ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt, zieht dies meist auch steuerliche Ermittlungen nach sich.

Gerade Bargeldintensität und die Kombination aus mehreren Verstoßebenen (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) machen diese Verfahren besonders komplex.

Die möglichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen

Die Strafandrohung bei Steuerhinterziehung ist erheblich. Nach § 370 AO droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Bereits bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 50.000 Euro geht die Rechtsprechung regelmäßig von einem besonders schweren Fall aus (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08).

In einem weiteren Leiturteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bei einem Steuerschaden ab 1.000.000 Euro in der Regel keine Bewährung mehr ausgesprochen werden kann (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11).

Neben den strafrechtlichen Sanktionen entstehen teils ruinöse wirtschaftliche Folgen:

  • hohe Nachzahlungen der hinterzogenen Steuern nebst 6 % Hinterziehungszinsen gemäß § 235 AO
  • gewerberechtliche Konsequenzen bis hin zur Untersagung der weiteren Berufsausübung
  • Verlust des steuerlichen Vertrauensverhältnisses mit Auswirkungen auf zukünftige Betriebsprüfungen
  • Mögliche Haftung der Geschäftsführung oder Inhaber mit Privatvermögen

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Die Verteidigung in solchen Verfahren erfordert nicht nur vertiefte Kenntnisse im Straf- und Steuerrecht, sondern auch ein realistisches Verständnis für die Praxis gastronomischer Betriebe. Rechtsanwalt Andreas Junge bringt diese Erfahrung mit und weiß, welche Abläufe und Besonderheiten in der Gastronomie eine Rolle spielen.

Seine Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der Ermittlungsakten, der Auswertung von Kassendaten, Betriebsunterlagen und Zeugenaussagen. Bereits im Ermittlungsverfahren setzt er auf eine frühzeitige Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft, um belastende Vorwürfe zu entkräften oder ein Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist die Klärung, ob tatsächlich ein Vorsatz gegeben war oder ob lediglich fahrlässige oder formale Fehler vorliegen. Gerade bei fehlerhafter Kassenführung oder organisatorischen Defiziten gelingt es häufig, die Strafbarkeit zu verneinen oder auf eine Geldauflage zu begrenzen.

In besonders komplexen Fällen arbeitet Rechtsanwalt Junge mit steuerlichen Gutachtern zusammen, etwa zur Plausibilitätsprüfung oder zur Bewertung von Wareneinsatz-Umsatz-Verhältnissen. Ziel seiner Verteidigung ist stets, eine diskrete und wirtschaftlich tragbare Lösung für seine Mandanten zu erreichen, ohne mediale Aufmerksamkeit und mit maximaler Rechtssicherheit.

Steuerstrafverfahren gegen Gastronomen sind komplex, belastend und mit erheblichen Risiken verbunden. Gerade weil die Ermittlungen oft auf pauschalen Annahmen beruhen und wirtschaftliche Realitäten nicht ausreichend berücksichtigt werden, ist eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung unverzichtbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern im Gastronomiebereich. Seine juristische Kompetenz, sein Verständnis für betriebliche Abläufe und seine sachbezogene Strategie machen ihn zum verlässlichen Ansprechpartner für alle, die sich in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren gegenübersehen. Wer von einem Ermittlungsverfahren betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und sich kompetent vertreten lassen – bevor aus einem Anfangsverdacht ein existenzbedrohender Konflikt wird.