Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei Vertriebsmitarbeitern – wenn falsche Angaben in der Steuererklärung strafbar werden

Wenn Verkaufszahlen zur strafrechtlichen Belastung werden

Vertriebsmitarbeiter – insbesondere solche, die als Handelsvertreter, Außendienstler oder im Provisionsvertrieb arbeiten – genießen steuerlich oft größere Freiheiten als klassische Angestellte. Häufig machen sie ihre Einkommensteuererklärung selbst, reichen Fahrtkosten, Bewirtungsausgaben, Bürokosten oder Werbungskosten ein und erklären Einkünfte aus Provisionen oder freiberuflicher Tätigkeit. Doch gerade diese Spielräume bergen erhebliche Risiken.

Fehlerhafte, unvollständige oder bewusste Falschangaben in der Steuererklärung führen nicht nur zu Nachzahlungen. Sie können auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) nach sich ziehen – mit teils gravierenden Konsequenzen. Was für den Betroffenen oft als vermeintlich „kreative“ Buchführung oder „kleine Optimierung“ erscheint, kann aus Sicht der Steuerfahndung bereits den Anfangsverdacht einer Straftat begründen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren bundesweit Vertriebsmitarbeiter, Handelsvertreter und Selbstständige, die sich einem Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen. Seine langjährige Erfahrung und sein Verständnis für branchentypische Abrechnungsstrukturen machen ihn zum idealen Ansprechpartner bei solchen Vorwürfen.

Typische Fallkonstellationen im Vertrieb

In der Praxis beginnt ein Ermittlungsverfahren häufig mit einer routinemäßigen Außenprüfung, einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzämtern oder einem automatisierten Hinweis auf Unstimmigkeiten in der Steuererklärung. Besonders im Fokus stehen:

  • nicht erklärte Provisionseinnahmen aus Neben- oder Auslandstätigkeit,

  • doppelt geltend gemachte oder fiktive Reisekosten, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten,

  • unberechtigte Absetzungen für Arbeitsmittel, Homeoffice, Kfz-Kosten oder Werbung,

  • fehlerhafte Abgrenzung zwischen privat und geschäftlich genutzten Ausgaben,

  • fehlende oder gefälschte Belege über Bewirtung, Reisekosten oder Betriebsausgaben.

Bei vielen Vertriebsmitarbeitern erfolgen Einnahmen über mehrere Kanäle: über Arbeitgeber, Provisionsvermittler, Direktkunden oder Onlineplattformen. Eine unvollständige Deklaration kann dann schnell als bewusste Verschleierung gewertet werden.

Strafrechtliche Bewertung: Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu sparen oder nicht zu zahlen. Bereits die Angabe unzutreffender Werbungskosten oder das Verschweigen von Einkünften kann strafbar sein – unabhängig von der Höhe des Schadens.

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen Beträgen, gewerbsmäßigem Vorgehen oder mehrfachen Täuschungen, kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein besonders schwerer Fall bereits bei einem Hinterziehungsbetrag ab 50.000 € vor (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2012 – 1 StR 525/11). Ab 100.000 € wird regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geprüft.

Doch auch unterhalb dieser Schwellen kann bereits ein Ermittlungsverfahren folgen – oft verbunden mit Hausdurchsuchung, Kontenabfrage und Sicherstellung von Unterlagen.

Die Rolle der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung

Die Steuerfahndung arbeitet eng mit den Außenprüfungsstellen der Finanzämter zusammen. In vielen Fällen beginnt ein Verfahren mit einer Kontrollmitteilung – etwa, wenn Auftraggeber Provisionen gemeldet haben, die der Empfänger nicht erklärt hat.

Die Finanzbehörden verfügen über weitreichende Zugriffsmöglichkeiten, etwa auf Bankdaten, elektronische Buchführung, Mobilgeräte oder Onlineabrechnungssysteme. Bereits eine auffällige Abweichung im elektronischen Datenabgleich kann ausreichen, um einen Anfangsverdacht zu begründen.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft sorgfältig, ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt oder ob der Vorwurf auf Missverständnissen, Unkenntnis oder buchhalterischen Fehlern beruht. Viele Steuerpflichtige sind sich der Tragweite ihrer Angaben nicht bewusst – oder verlassen sich auf fehlerhafte Software oder nicht fachlich geschulte Steuerberater.

Ein zentraler Aspekt der Verteidigung ist die Frage nach dem Vorsatz. Denn nur wer bewusst falsche Angaben macht, handelt strafbar. Auch Fragen der Beweisbarkeit – etwa bei uneindeutigen Fahrtenbüchern, fehlenden Belegen oder unklaren Kommunikationswegen – spielen eine große Rolle.

In vielen Fällen gelingt es Andreas Junge, durch frühzeitige Einsichtnahme in die Akten, gezielte Stellungnahmen und eine transparente Aufarbeitung der Unterlagen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – entweder mangels Tatverdacht oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Wo nötig, vertritt er seine Mandanten auch engagiert vor Gericht – mit dem Ziel, wirtschaftliche Schäden zu minimieren und berufsrechtliche Folgen zu vermeiden.

FAQ – Steuerhinterziehung durch falsche Angaben in der Steuererklärung

Was gilt bei Vertriebsmitarbeitern als Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung liegt zum Beispiel vor, wenn Provisionseinnahmen nicht vollständig angegeben oder Betriebsausgaben erfunden oder doppelt abgesetzt werden – etwa bei Fahrtkosten, Bewirtung oder Kfz-Kosten.

Reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung für ein Strafverfahren?
Nicht jeder Fehler ist strafbar. Aber wer vorsätzlich falsche Angaben macht, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Auch bei wiederholten „Unstimmigkeiten“ wird oft von Vorsatz ausgegangen.

Welche Strafen drohen?
Von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Ab einem Steuerschaden von 50.000 € gelten besonders strenge Maßstäbe. In vielen Fällen lässt sich jedoch durch frühes Handeln ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Muss ich sofort zahlen, wenn das Finanzamt mich anschreibt?
Nein. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist und ob gleichzeitig ein Strafverfahren läuft. Rückzahlungen können strafmildernd wirken – sollten aber immer in Absprache mit dem Verteidiger erfolgen.

Wie hilft mir Rechtsanwalt Andreas Junge?
Er prüft die Vorwürfe, analysiert Ihre Unterlagen, führt die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren zu beenden, bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.

 Steuerhinterziehung ist auch im Vertrieb kein Bagatelldelikt

Wer im Vertrieb arbeitet, hat oft mit komplexen Einnahmen, Abrechnungswegen und Ausgaben zu tun. Fehler passieren – aber nicht jeder Fehler ist eine Straftat. Wer jedoch bewusst falsche Angaben macht oder Einnahmen verschweigt, riskiert mehr als nur ein paar Nachzahlungen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Vertriebsmitarbeitern in dieser Lage kompetent zur Seite – mit langjähriger Erfahrung, diskretem Auftreten und einer klaren Verteidigungsstrategie. Sein Ziel: Das Verfahren rechtssicher, wirtschaftlich tragbar und mit möglichst wenig öffentlicher Belastung zu beenden.