Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wiegt schwer – insbesondere, wenn er Angehörige der Bundeswehr betrifft. In der militärischen Hierarchie und der besonderen Struktur der Streitkräfte kann schon ein einziger Verdacht gravierende Folgen haben: nicht nur strafrechtlich, sondern auch dienstrechtlich und disziplinarrechtlich.
Ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung bedeutet für Soldaten häufig den Verlust des guten Rufs, erhebliche Belastungen im Dienst und die Gefahr einer Beendigung der militärischen Laufbahn. Umso wichtiger ist in dieser Situation ein erfahrener, spezialisierter Strafverteidiger, der die Besonderheiten des Militärstrafrechts und der Wehrdisziplinarordnung genau kennt.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich als Strafverteidiger tätig. Er verfügt über besondere Erfahrung in Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr und verteidigt regelmäßig Soldaten, Offiziere und zivile Beschäftigte des Verteidigungsministeriums. Durch seine Kompetenz und strategische Verteidigungsarbeit gelingt es ihm in zahlreichen Fällen, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder schwerwiegende dienstrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung – rechtlicher Hintergrund
Die sexuelle Belästigung ist nach § 184i Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch die Würde der Person verletzt.
Im militärischen Bereich wird dieser Tatbestand häufig zusätzlich nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und dem Soldatengesetz bewertet. Damit drohen neben einer strafrechtlichen Sanktion auch disziplinarische Maßnahmen, die weit über die eigentliche Strafe hinausgehen.
Schon eine einzelne Aussage oder ein unklarer Vorfall kann genügen, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen. In der Praxis reicht es häufig aus, wenn ein Kamerad oder eine Kameradin den Verdacht äußert, eine Berührung oder Äußerung sei unangemessen gewesen. Die Folge sind sofortige Ermittlungen durch die Feldjäger, das Bundeswehrdisziplinarwesen oder die Staatsanwaltschaft.
Die Grenzen zwischen ungeschicktem Verhalten, einer unangemessenen Bemerkung und strafbarer Handlung sind jedoch fließend. Viele Verfahren beruhen auf Missverständnissen, Übertreibungen oder Falschaussagen, die ohne juristische Verteidigung schnell zu existenzbedrohenden Folgen führen können.
Schwere Konsequenzen für Soldaten – strafrechtlich und disziplinarisch
Wird einem Soldaten sexuelle Belästigung vorgeworfen, drohen mehrdimensionale Konsequenzen:
Strafrechtlich kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Schon eine Verurteilung zu einer Geldstrafe kann als disziplinarrechtlich erheblich gelten.
Disziplinarrechtlich drohen darüber hinaus:
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Versetzung, Degradierung oder Dienstgradherabsetzung
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Dienstzeitverkürzung oder Entlassung aus dem Dienstverhältnis
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Aberkennung der Dienstbezüge oder Aberkennung des Ruhegehalts bei Berufssoldaten
Besonders fatal ist, dass solche Verfahren häufig mit einer Suspendierung vom Dienst verbunden sind. Das kann zu sozialer Isolation, beruflichem Stillstand und psychischer Belastung führen – oft schon bevor überhaupt ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.
Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn wer unvorbereitet Aussagen macht oder ohne Verteidiger mit der Truppenführung oder der Staatsanwaltschaft spricht, verschlechtert häufig ungewollt seine eigene Situation.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – mit Erfahrung und Feingefühl
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bekannt für seine strategisch kluge und zugleich empathische Verteidigungsarbeit. Er weiß, dass Verfahren wegen sexueller Belästigung hochsensibel sind und neben juristischen Aspekten auch menschliche und psychologische Faktoren eine große Rolle spielen.
Seine Verteidigungsstrategie beginnt mit einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakte. In vielen Fällen zeigen sich dabei Widersprüche in Zeugenaussagen, fehlende objektive Beweise oder Verletzungen der Verfahrensregeln. Gerade in der Bundeswehr werden häufig interne Ermittlungen eingeleitet, die den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht immer vollständig genügen.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Glaubwürdigkeitsprüfung der Belastungszeugen. Aussagen, die auf subjektivem Empfinden, Missverständnissen oder Gruppendynamik beruhen, können erfolgreich entkräftet werden. Ebenso prüft Andreas Junge, ob die angebliche Tat tatsächlich eine sexuelle Handlung im strafrechtlichen Sinne darstellt – häufig ist das nicht der Fall.
Ziel der Verteidigung ist stets, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, etwa nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) oder § 153a StPO (gegen Auflage). In vielen Fällen gelingt es so, eine öffentliche Hauptverhandlung und die damit verbundene Rufschädigung zu vermeiden.
Rechtsprechung zeigt: Nicht jede Berührung ist strafbar
Die Gerichte betonen immer wieder, dass nicht jede unerwünschte Berührung den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn die Berührung objektiv sexuell bestimmt und geeignet ist, die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Person zu verletzen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 – 4 StR 142/17).
Gerade in hierarchischen oder engen Dienstverhältnissen, wie sie in der Bundeswehr typisch sind, müssen die Gerichte besonders sorgfältig prüfen, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten oder lediglich eine soziale Grenzüberschreitung vorliegt. Diese differenzierte Betrachtung eröffnet erhebliche Verteidigungsspielräume – die Rechtsanwalt Andreas Junge mit großem Erfolg nutzt.
Fachanwaltliche Erfahrung und bundesweite Verteidigung
Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Andreas Junge über umfassende Erfahrung in Sexualstrafverfahren und in Verfahren mit militärischem Bezug. Er kennt die internen Abläufe der Bundeswehr, die Besonderheiten des Wehrdisziplinarrechts und die Anforderungen an eine sachgerechte Verteidigung in der militärischen Hierarchie.
Seine Mandanten – vom Mannschaftsdienstgrad bis zum Offizier – profitieren von einer diskreten, engagierten und realistischen Beratung. Er arbeitet konsequent daran, disziplinarische Folgen zu vermeiden, die militärische Karriere zu schützen und die Unschuldsvermutung seiner Mandanten durchzusetzen.
Viele Verfahren konnte Andreas Junge bereits in der Ermittlungsphase beenden, bevor Anklage erhoben wurde. In anderen Fällen erreichte er Freisprüche oder erhebliche Strafmilderungen – durch präzise Argumentation, juristische Tiefe und Erfahrung im Umgang mit militärischen Instanzen.
Diskretion, Strategie und Fachkompetenz sind entscheidend
Ein Vorwurf der sexuellen Belästigung in der Bundeswehr ist für die Betroffenen extrem belastend. Es geht um Ehre, Karriere und Zukunft. Doch mit einer frühzeitigen und fachkundigen Verteidigung lassen sich viele Verfahren erfolgreich abwehren oder zumindest deutlich entschärfen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Ihnen als Soldat oder zivilem Angehörigen der Bundeswehr eine sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. Er verteidigt bundesweit – mit Diskretion, Entschlossenheit und einer beeindruckenden Erfolgsbilanz.