Strafverfahren wegen Sexualdelikten gegen Physiotherapeuten- Ziel ist die schnelle Verfahrenseinstellung!

Ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts ist für jeden Beschuldigten eine schwerwiegende Belastung – für Physiotherapeuten kann es jedoch existenzvernichtend sein. Die intensive Nähe zum Patienten, das notwendige körperliche Arbeiten am Körper und das daraus resultierende Vertrauensverhältnis machen den Beruf besonders anfällig für Missverständnisse oder – in Einzelfällen – für unberechtigte Vorwürfe. Kommt es zu einer Anzeige, folgen oft Ermittlungen mit massiven persönlichen und beruflichen Konsequenzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist auf diese hochsensiblen Verfahren spezialisiert. Mit jahrelanger Erfahrung im Sexualstrafrecht verteidigt er bundesweit Mandanten – diskret, effektiv und mit klarem Blick für medizinisch-therapeutische Besonderheiten.

Der Auslöser: Wenn die Behandlung zur Anzeige führt

In der physiotherapeutischen Praxis gehören körperliche Berührungen zur Behandlung. Trotzdem können Patienten einzelne Handlungen oder Worte als unangemessen oder übergriffig empfinden. Vorwürfe sexueller Belästigung oder des sexuellen Missbrauchs entstehen oft aus subjektiv als grenzüberschreitend empfundenen Situationen – nicht selten ohne Zeugen und oft erst Tage oder Wochen nach dem Behandlungstermin.

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Fallkonstellationen: Manche Patienten fühlen sich überrumpelt, wenn vor sensiblen Behandlungstechniken keine ausreichend deutliche Aufklärung erfolgt. Andere sehen sich in ihrer Intimsphäre verletzt, weil Berührungen im Bereich von Gesäß, Brust oder Oberschenkel vorgenommen wurden – etwa im Rahmen von Lymphdrainage oder Mobilisationstechniken.

Auch verbale Äußerungen können als sexualisiert wahrgenommen werden, obwohl sie möglicherweise fachlich motiviert oder unbedacht waren. Der Unterschied zwischen einem professionellen Hinweis auf Körperhaltung und einem als anzüglich empfundenen Kommentar ist mitunter schmal – und liegt oft allein in der Wahrnehmung des Patienten.

Rechtliche Bewertung: Was ist strafbar?

Je nach Schweregrad der behaupteten Handlung kann der Tatvorwurf von sexueller Belästigung bis hin zu sexuellem Missbrauch im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses reichen.

Wenn es um unerwünschte, sexuell konnotierte Berührungen geht, wird regelmäßig § 184i StGB – sexuelle Belästigung – herangezogen. Schon eine einmalige Handlung, etwa ein Klaps auf das Gesäß oder eine Berührung des Intimbereichs ohne therapeutischen Anlass, kann diesen Tatbestand erfüllen. Die Sanktion reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Schwerwiegender ist der Vorwurf nach § 177 StGB, also ein sexueller Übergriff. Hier geht es um sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers. Die Mindeststrafe beginnt bei sechs Monaten und kann im Einzelfall bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Besonders brisant ist zudem § 174c StGB – sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Dieser Paragraph trägt dem besonderen Macht- und Vertrauensverhältnis Rechnung und sieht bei einem Übergriff im Rahmen der Behandlung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.

Die schwerwiegenden Folgen für Beschuldigte

Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts hat für Physiotherapeuten meist unmittelbare Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Situation – und das bereits lange bevor ein Gericht überhaupt über Schuld oder Unschuld entscheidet.

Schon die Bekanntgabe des Verfahrens führt in vielen Fällen zur Suspendierung oder zur fristlosen Kündigung. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber dem Vorwurf zunächst keinen Glauben schenkt, kommt es oft zur Trennung, um Reputationsschäden oder haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden.

Auch die Einleitung eines Berufsverbots nach § 132a StPO kann folgen – insbesondere dann, wenn die Staatsanwaltschaft den Vorwurf als hinreichend gewichtig ansieht. Wer ein Berufsverbot erhält, darf nicht weiter praktizieren. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

Hinzu kommt die psychische Belastung: Der Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Kolleginnen und Kollegen sowie die soziale Isolation durch den Anfangsverdacht wiegen schwer – gerade wenn das eigene Berufsethos und das Vertrauen in die therapeutische Beziehung plötzlich in Frage gestellt werden.

Aussage gegen Aussage – die besondere Schwierigkeit dieser Verfahren

Sexualdelikte in der Physiotherapie finden in der Regel unter vier Augen statt. Damit stehen sich häufig lediglich die Aussagen von Patient und Therapeut gegenüber. Es gibt keine objektiven Beweise, keine unabhängigen Zeugen, oft keine Aufzeichnungen.

Für die Verteidigung bedeutet das: Jede Äußerung, jeder Ablauf, jede vorherige Kommunikation muss rekonstruiert, geprüft und plausibel erklärt werden. In solchen Konstellationen ist die juristische Erfahrung im Umgang mit Glaubwürdigkeitsfragen, Aussagepsychologie und forensischer Taktik entscheidend.

Die Bedeutung einer frühzeitigen und spezialisierten Verteidigung

Gerade in sexualstrafrechtlichen Verfahren mit medizinisch-therapeutischem Bezug ist es zwingend erforderlich, von Anfang an einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand verhindert, dass sich der Beschuldigte in der Anfangsphase unüberlegt äußert – zum Beispiel in einem Vernehmungsgespräch oder gegenüber der eigenen Institution.

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfassende Erfahrung mit der Verteidigung von Heilberuflern. Seine Arbeitsweise zeichnet sich durch:

  • eine fundierte Analyse der Akten,

  • die präzise Einschätzung der Beweislage,

  • die Entwicklung einer individuell zugeschnittenen Verteidigungsstrategie

  • und eine klare Kommunikation mit Mandanten und Ermittlungsbehörden aus.

Je nach Fallkonstellation kann eine Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Anklage hinarbeiten, auf eine diskrete Verständigung oder – im schlimmsten Fall – auf einen konsequenten Freispruch im gerichtlichen Verfahren.

Ziel ist stets, den Mandanten aus der Schusslinie zu nehmen, den Beruf zu retten und die psychische und soziale Belastung so gering wie möglich zu halten.

Wie können sich Physiotherapeuten präventiv schützen?

Prävention beginnt bereits im Behandlungszimmer. Eine offene, transparente Kommunikation mit dem Patienten über den Behandlungsverlauf ist entscheidend. Wer erklärt, welche Technik angewendet wird und warum ein bestimmter Körperbereich berührt wird, schafft Vertrauen und Klarheit.

Besonders bei sensiblen Techniken oder intimeren Behandlungszonen sollten Patienten um Zustimmung gebeten werden. Dabei ist nicht nur der medizinische Nutzen entscheidend, sondern auch die Wahrnehmung und das Empfinden des Patienten.

Die lückenlose Dokumentation aller Behandlungsschritte sowie etwaiger Besonderheiten (z. B. Unruhe, Unsicherheit des Patienten, Ablehnung bestimmter Techniken) kann im Fall späterer Vorwürfe entlastend wirken.

Wenn es die Situation erlaubt, kann auch eine dritte Person bei der Behandlung anwesend sein – etwa eine Kollegin oder ein Auszubildender. Diese Maßnahme schafft nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch einer möglichen Eskalation vorbeugen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts ist für Physiotherapeuten eine schwerwiegende Krise – beruflich, wirtschaftlich und menschlich. Umso wichtiger ist es, die Situation nicht zu unterschätzen und so früh wie möglich rechtlichen Beistand einzuholen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, kennt die Dynamik solcher Verfahren genau. Er weiß, welche emotionalen und juristischen Herausforderungen zu bewältigen sind – und wie man sie bewältigt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht und seiner Spezialisierung auf Heilberufe steht er seinen Mandanten diskret, engagiert und kompetent zur Seite – vom ersten Vorwurf bis zum Verfahrensabschluss.

Eine kluge Verteidigung beginnt nicht im Gerichtssaal – sie beginnt am ersten Tag des Verfahrens. Lassen Sie sich nicht allein – nutzen Sie die Hilfe eines Spezialisten.