Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Umzugsunternehmen – Möglichkeiten der Verteidigung!

Die Branche der Umzugsdienstleister steht seit Jahren im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Besonders in Großstädten mit einem hohen Aufkommen an privaten und gewerblichen Umzügen geraten kleinere und mittelgroße Umzugsunternehmen zunehmend ins Visier der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig: Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), verbunden mit möglichen Verstößen gegen § 266a StGB – das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Gerade die Beschäftigung von nicht angemeldeten Helfern, unklare Vertragsverhältnisse mit Subunternehmern oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bieten regelmäßig Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, typische Fallkonstellationen, mögliche Folgen und insbesondere die Verteidigungsmöglichkeiten in solchen Verfahren beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige praktische Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Typische Fallkonstellationen

In vielen Fällen werden Ermittlungen aufgrund von anonymen Hinweisen, Beobachtungen bei Umzügen oder Prüfungen durch die FKS eingeleitet. Häufig finden die Beamten auf Baustellen oder an Umzugsorten Personen an, die ohne Anmeldung tätig sind – sei es ohne Sozialversicherungspflicht, ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oder in bar entlohnt.

Ein häufiger Problembereich betrifft sogenannte Tagelöhner, die kurzfristig über private Kontakte rekrutiert und gegen Barzahlung beschäftigt werden. Auch die Zusammenarbeit mit vermeintlich selbstständigen Subunternehmern wird kritisch geprüft. Liegt tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vor, kann schnell der Verdacht entstehen, dass die Auftraggeber Sozialabgaben und Steuern bewusst umgangen haben.

Ein weiteres Einfallstor für Ermittlungen sind unklare oder widersprüchliche Angaben bei Prüfungen durch das Hauptzollamt, insbesondere bei der Vorlage von Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweisen. Die FKS ist in der Lage, aus unvollständigen oder widersprüchlichen Dokumenten weitreichende Rückschlüsse zu ziehen.

Straf- und Bußgeldrechtliche Konsequenzen

Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 266a StGB drohen empfindliche Strafen: Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in schweren Fällen (etwa bei bandenmäßiger Begehung oder gewerbsmäßiger Schwarzarbeit) sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

Hinzu kommen hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern, Säumniszuschlägen und Zinsen. Auch Bußgeldverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. In manchen Fällen droht zudem ein Eintrag in das Gewerbezentralregister sowie ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Nicht zu unterschätzen ist der Reputationsschaden: Ein Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn es mit Durchsuchungen und medialer Aufmerksamkeit einhergeht, kann für ein Umzugsunternehmen existenzbedrohend sein.

Verteidigungsmöglichkeiten

In dieser kritischen Situation kommt es auf eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Verteidigung an. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft zunächst die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen – etwa von Durchsuchungsbeschlüssen oder der Sicherstellung von Unterlagen. Im weiteren Verlauf analysiert er, ob tatsächlich eine strafrechtlich relevante Schwarzarbeit vorliegt oder ob beispielsweise eine legale Beschäftigung auf freier Basis nachgewiesen werden kann.

Oft liegt der Schlüssel zur Verteidigung in der differenzierten Bewertung der arbeitsrechtlichen Beziehung: War der betroffene Helfer tatsächlich abhängig beschäftigt oder verfügte er über unternehmerische Entscheidungsfreiheit? Wurden Tätigkeiten weisungsgebunden erbracht oder im Rahmen eigenverantwortlicher Auftragsverhältnisse?

Ein weiterer Ansatz besteht darin, mit der Behörde in Verhandlungen über eine Einstellung nach § 153a StPO oder eine sachgerechte steuerliche Nachversteuerung zu treten. Auch hier ist das taktische Geschick und die Erfahrung eines spezialisierten Strafverteidigers entscheidend.

In vielen Fällen gelingt es Andreas Junge, durch eine sorgfältige Aufarbeitung der Beschäftigungsverhältnisse, durch Entlastungszeugnisse oder betriebsinterne Regelungen Zweifel an der Strafbarkeit zu begründen. Das Ziel ist immer, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder zumindest strafmildernde Umstände geltend zu machen.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuer- und Zollstrafrechts. Seine Erfahrung im Umgang mit dem Hauptzollamt und der FKS hat bereits in zahlreichen Verfahren zu Verfahrenseinstellungen oder milden Sanktionen geführt.

Er kennt die Prüfmethoden der Behörden, die rechtlichen Grauzonen in der Bewertung von Subunternehmerverträgen und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation. Mit dieser Expertise gelingt es ihm regelmäßig, unklare Sachverhalte zu entkräften oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Mandanten schätzen seine ruhige, sachliche und zielgerichtete Art ebenso wie seine Bereitschaft, auch in komplexen und langwierigen Verfahren beharrlich für ein günstiges Ergebnis zu kämpfen. Seine Verteidigung ist stets individuell abgestimmt, gründlich vorbereitet und taktisch präzise.

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Umzugsunternehmen existenzbedrohend sein – rechtlich, wirtschaftlich und reputativ. Umso wichtiger ist es, sich nicht ohne anwaltliche Hilfe dem Ermittlungsdruck auszusetzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen eine fundierte und praxisnahe Begleitung durch alle Phasen des Verfahrens. Frühzeitige Beratung, eine realistische Einschätzung der Lage und eine durchdachte Verteidigungsstrategie sind entscheidend für ein gutes Ergebnis – häufig sogar für die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung.

Wer sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sieht, findet in Rechtsanwalt Andreas Junge einen kompetenten und engagierten Beistand.