Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch das Beschäftigen von Putzkräften – Risiken und Verteidigungsstrategien

Schwarzarbeit im privaten Haushalt – ein unterschätztes Risiko

Viele Menschen beschäftigen Putzkräfte oder Haushaltshilfen, um den Alltag zu erleichtern. Häufig geschieht dies jedoch ohne Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder ohne ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Was viele für eine Bagatelle halten, stellt in Wahrheit eine Form der Schwarzarbeit dar. Wer eine Putzkraft „bar auf die Hand“ bezahlt und die Beschäftigung nicht anmeldet, riskiert ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wegen Steuerhinterziehung oder wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Strafrechtliche Folgen bei Verstößen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Schon das Unterlassen der Anmeldung einer geringfügigen Beschäftigung kann strafbar sein. In der Regel drohen Geldstrafen, bei wiederholten oder besonders gravierenden Fällen auch Freiheitsstrafen. Hinzu kommen Nachforderungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, oft zuzüglich Säumniszuschlägen und Zinsen.

Nicht zu unterschätzen sind außerdem die Folgen für den Ruf. Selbst private Arbeitgeber geraten durch ein Ermittlungsverfahren schnell in den Verdacht, bewusst illegale Beschäftigung gefördert zu haben. Gerade bei leitenden Angestellten oder Personen mit beruflicher Verantwortung kann dies zu erheblichen Problemen führen – sei es im Arbeitsverhältnis, bei der Vergabe von Krediten oder im geschäftlichen Umfeld.

Typische Konstellationen bei Putzkräften

Besonders häufig geht es in Strafverfahren um die Frage, ob eine Tätigkeit tatsächlich als „freundschaftlicher Gefallen“ oder als entgeltliche Beschäftigung zu werten ist. Wird regelmäßig gearbeitet und dafür Geld gezahlt, liegt fast immer ein Arbeitsverhältnis vor, das anmeldepflichtig ist. Auch geringfügige Beschäftigungen („Minijobs“) müssen bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Gerichte werten solche Fälle zunehmend streng. Wer die Anmeldung unterlässt, muss damit rechnen, dass ihm nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat vorgeworfen wird – insbesondere dann, wenn Sozialabgaben über einen längeren Zeitraum nicht abgeführt wurden.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Auch wenn der Vorwurf schwerwiegend ist, bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten. Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Wenn die Tätigkeit nur gelegentlich oder unregelmäßig erbracht wurde, kann die Einordnung als Schwarzarbeit entfallen.

Ein weiterer Verteidigungsansatz liegt in der Frage, ob dem Beschuldigten Vorsatz nachgewiesen werden kann. Häufig sind sich private Arbeitgeber der rechtlichen Pflichten gar nicht bewusst. Diese Unkenntnis schließt zwar die Pflichtverletzung nicht aus, kann aber die strafrechtliche Verantwortung erheblich mindern.

Darüber hinaus ist die Berechnung der angeblich vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern oft fehlerhaft. Ein erfahrener Verteidiger prüft die Berechnungsgrundlagen genau und kann so eine Reduzierung der Forderungen erreichen. In vielen Fällen ist auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage möglich.

Frühzeitige anwaltliche Hilfe zahlt sich aus

Wer Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Hauptzollamt erhält, sollte keinesfalls abwarten oder unbedacht reagieren. Schon im Ermittlungsverfahren lassen sich entscheidende Weichen stellen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe rechtlich prüfen und gezielt auf eine Einstellung hinwirken. Gerade bei erstmaligen Verstößen oder geringen Summen besteht eine realistische Chance, ein Verfahren ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge –ein  bundesweit erfahrener Strafverteidiger

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Seine Mandanten profitieren von einer präzisen rechtlichen Analyse, einer kritischen Prüfung der Ermittlungsmaßnahmen und individuellen Verteidigungsstrategien.

Ob in Berlin, München, Hamburg oder kleineren Städten – Andreas Junge verteidigt bundesweit Mandanten, denen vorgeworfen wird, Putzkräfte oder Haushaltshilfen illegal beschäftigt zu haben. Sein Ziel ist es stets, belastende Folgen abzuwehren, die wirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und für seine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Jetzt handeln und die richtigen Weichen stellen

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch das Beschäftigen von Putzkräften ist kein Bagatelldelikt. Neben Geldstrafen drohen Nachzahlungen, ein erhebliches finanzielles Risiko und nicht zuletzt ein nachhaltiger Reputationsschaden. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, erhöht die Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Strafe deutlich zu reduzieren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit als erfahrener Verteidiger zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu sichern.