Strafverfahren wegen Schwarzarbeit bei Arbeitnehmerüberlassung – Risiken, Fallstricke und Verteidigungsmöglichkeiten

Arbeitnehmerüberlassungen sind in vielen Branchen unverzichtbar geworden. Sie bieten Flexibilität, gleichen Personalengpässe aus und ermöglichen eine wirtschaftlich effiziente Auftragsabwicklung. Zugleich steht das Modell der Arbeitnehmerüberlassung zunehmend im Fokus der Ermittlungsbehörden, wenn der Verdacht besteht, dass durch den Einsatz von Arbeitskräften Sozialabgaben und Steuern umgangen wurden. Besonders kritisch wird es, wenn überlassene Arbeitskräfte gar keine Arbeitserlaubnis besitzen oder die Überlassung ohne gültige Erlaubnis erfolgt.

Im Folgenden beleuchten wir die typischen Konstellationen solcher Verfahren, die rechtlichen Risiken, die drohenden Sanktionen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten – insbesondere durch den spezialisierten Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Steuerstrafverteidiger.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die häufigsten Vorwürfe betreffen illegale Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigung ohne Sozialanmeldung und Einsatz von Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis. Nicht selten werden Scheinfirmen gegründet, über die formal eine Arbeitnehmerüberlassung abgewickelt wird, während tatsächlich keine ordnungsgemäße Abführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt. In anderen Fällen liegt zwar eine Arbeitnehmerüberlassung vor, jedoch fehlt die notwendige behördliche Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Besonders problematisch sind Konstellationen, in denen ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden, die über keine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis verfügen. Derartige Fälle führen regelmäßig zu Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung (§ 266a StGB, § 10 SchwarzArbG), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.

Ein Beispiel: Ein Subunternehmen stellt Arbeitskräfte für eine Baustelle bereit. Bei einer Kontrolle stellt sich heraus, dass die Arbeiter weder sozialversicherungspflichtig gemeldet noch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Der Generalunternehmer gerät in den Verdacht, zumindest fahrlässig die illegale Beschäftigung geduldet zu haben. Dies genügt bereits, um Ermittlungen einzuleiten.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Risiken sind erheblich. § 266a StGB stellt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter Strafe – bereits bei leichtfertigem Handeln. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Liegt Vorsatz vor oder wird der Tatbestand systematisch erfüllt, kann sogar eine höhere Strafzumessung greifen.

Daneben drohen Verfahren wegen Steuerhinterziehung, insbesondere hinsichtlich der Lohnsteuer, aber auch wegen Nichtabführung von Umsatzsteuer, wenn der Subunternehmer keine echten wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. In solchen Fällen kann die steuerliche Anerkennung des Unternehmens versagt und eine Rückforderung sämtlicher gezahlter Vorsteuerbeträge angeordnet werden.

Auch zivilrechtlich sind die Risiken enorm: Die Deutsche Rentenversicherung prüft rückwirkend auf bis zu vier Jahre – in Fällen von Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre – und setzt Säumniszuschläge und Nachforderungen fest. Die Bundesagentur für Arbeit und die Zollbehörden können Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängen und führen regelmäßig Unternehmensprüfungen durch.

Im Zusammenhang mit fehlender Arbeitserlaubnis können zusätzlich Sanktionen nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 95 AufenthG) greifen. Arbeitgeber, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, riskieren hohe Geldstrafen und in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen.

Möglichkeiten der Verteidigung

Ein effektives Verteidigungskonzept erfordert eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Abläufe. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert, ob tatsächlich eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder ob das Beschäftigungsverhältnis ggf. rechtlich anders zu bewerten ist. In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen über die Struktur der Beschäftigung oder unklare vertragliche Regelungen.

Ein häufiger Verteidigungsansatz ist der Nachweis, dass die Beschäftigten zwar formal nicht angemeldet waren, dies jedoch auf Fehler in der Administration oder auf das Verschulden eines Subunternehmers zurückzuführen ist. Ebenso kann nachgewiesen werden, dass der Hauptauftraggeber keine Kenntnis oder Möglichkeit zur Kontrolle hatte – ein Argument, das insbesondere im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand des § 266a StGB entscheidend sein kann.

Zudem wird geprüft, ob die eingesetzten Personen tatsächlich ohne Arbeitserlaubnis tätig waren oder ob etwa ein Antrag auf Genehmigung vorlag, der noch nicht bearbeitet war. Auch in diesen Fällen lässt sich die subjektive Vorwerfbarkeit oft reduzieren.

Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, setzt Rechtsanwalt Andreas Junge auf eine aktive Verteidigung – sei es durch sachlich fundierte Einlassungen, Stellungnahmen gegenüber der Zollfahndung oder durch die Verhandlung über eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Geldauflage. Ziel ist es stets, eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden und die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren.

Fachliche Expertise: Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Verfahren wegen Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Steuerhinterziehung – insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und des Bau- sowie Dienstleistungsgewerbes.

Mandanten schätzen seine Fähigkeit, komplexe rechtliche und betriebliche Zusammenhänge schnell zu erfassen und gezielt zu nutzen. Durch seine langjährige Erfahrung mit Zoll, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften kennt er die Argumentationsmuster und setzt seine Expertise konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein.

In zahlreichen Fällen konnte er durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden die Eskalation verhindern, wirtschaftlich tragbare Lösungen finden und die persönliche Haftung der Mandanten abwenden.

Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung stellen für Unternehmen ein erhebliches Risiko dar. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen existenzgefährdende wirtschaftliche Folgen. Besonders sensibel sind Konstellationen mit ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis.

Eine wirksame Verteidigung erfordert fundiertes strafrechtliches und steuerrechtliches Wissen sowie ein gutes Verständnis betrieblicher Abläufe. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet diese Kompetenz in idealer Weise – mit Erfahrung, Engagement und strategischem Geschick. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur strafrechtliche Risiken minimieren, sondern auch seinen Betrieb vor langfristigen Schäden schützen.