Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Securitymitarbeiter- Ziel ist eine Verfahrenseinstellung

Wenn der Schutzauftrag zur strafrechtlichen Belastung wird

Securitymitarbeiter stehen im Berufsalltag häufig vor herausfordernden Situationen, in denen sie deeskalierend eingreifen oder sogar körperliche Gewalt anwenden müssen, um Personen zu schützen oder Ordnung aufrechtzuerhalten. Doch nicht selten führt ein solcher Einsatz zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Körperverletzung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Besonderheiten solcher Verfahren, die möglichen schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen und die Bedeutung einer spezialisierten Verteidigung.

Rechtlicher Rahmen: Was ist Körperverletzung?

Der Straftatbestand der Körperverletzung ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an ihrer Gesundheit schädigt. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei Einsatz von Waffen oder bei gemeinschaftlicher Begehung, kann die Tat als gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) eingestuft werden, mit einer Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Typische Einsatzsituationen und rechtliche Fallstricke

Securitymitarbeiter geraten häufig in Situationen, die eine schnelle Reaktion erfordern. Typische Einsatzszenarien sind:

  • Eskalationen bei Veranstaltungen: Bei Konzerten oder Sportevents kommt es oft zu Auseinandersetzungen, bei denen Securitykräfte eingreifen müssen. Ein übermäßiger Einsatz von Gewalt kann jedoch den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.

  • Durchsetzung von Hausverboten: Beim Entfernen von Personen aus einem Lokal oder einer Veranstaltung kann es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da das Überschreiten der Befugnisse schnell strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

  • Festhalten von Tatverdächtigen: Das vorläufige Festhalten von Personen, etwa bei Ladendiebstahl, ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 127 Abs. 1 StPO). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

In all diesen Situationen ist es entscheidend, dass das Handeln des Securitymitarbeiters verhältnismäßig und rechtlich gerechtfertigt ist. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Notwehr und ihre Grenzen

Securitymitarbeiter können sich unter bestimmten Umständen auf Notwehr (§ 32 StGB) berufen. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Allerdings sind die Grenzen der Notwehr eng gesteckt:

  • Erforderlichkeit: Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. Ein milderes Mittel darf nicht zur Verfügung stehen.

  • Gegenwärtigkeit: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.

  • Rechtswidrigkeit des Angriffs: Der Angriff muss gegen die Rechtsordnung verstoßen.

Ein Überschreiten dieser Grenzen kann dazu führen, dass die Notwehrhandlung nicht mehr gerechtfertigt ist und somit strafrechtlich relevant wird.

Mögliche schwerwiegende Folgen für Securitymitarbeiter

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung kann für Securitymitarbeiter erhebliche Konsequenzen haben:

  • Berufliche Auswirkungen: Eine Verurteilung kann zum Verlust der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO führen, was das Ausüben des Berufs unmöglich macht.

  • Eintrag im Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird im Führungszeugnis vermerkt, was die Jobsuche erheblich erschwert.

  • Zivilrechtliche Ansprüche: Neben dem Strafverfahren können auch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf den Securitymitarbeiter zukommen.

  • Verlust der Zuverlässigkeit: Die zuständigen Behörden können die Zuverlässigkeit des Securitymitarbeiters infrage stellen, was zu einem Entzug der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs führen kann.

Bedeutung einer spezialisierten Verteidigung

Angesichts der komplexen rechtlichen Lage und der möglichen schwerwiegenden Folgen ist eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Securitymitarbeitern in Körperverletzungsverfahren. Sie analysieren die Einsatzsituation detailliert, prüfen die Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder rechtfertigenden Notstand und setzen sich für eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch ein.

Securitymitarbeiter befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutzauftrag und der Gefahr, selbst strafrechtlich belangt zu werden. Ein umsichtiges und rechtlich fundiertes Handeln ist daher unerlässlich. Im Falle eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung ist eine spezialisierte Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel entscheidend, um die berufliche und persönliche Existenz zu sichern.