Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Security-Personal – Risiken und Verteidigungsstrategien

Hohe Verantwortung im Sicherheitsgewerbe

Security-Mitarbeiter übernehmen eine wichtige Aufgabe: Sie sorgen in Clubs, auf Veranstaltungen oder im Objektschutz für Sicherheit und Ordnung. Dabei kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen sie einschreiten müssen – sei es zur Abwehr von Angriffen, zur Verhinderung von Straftaten oder um das Hausrecht des Auftraggebers durchzusetzen. Doch gerade in diesen Einsätzen kann es schnell zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen. Schon ein Schubser, ein Griff oder ein Festhalten kann von Betroffenen als Körperverletzung angezeigt werden. Nicht selten stehen Security-Mitarbeiter deshalb im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen.

Strafrechtliche Risiken für Sicherheitskräfte

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ist für Security-Personal besonders belastend. Neben Geldstrafen drohen in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Hinzu kommt, dass eine strafrechtliche Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen wird – mit gravierenden Folgen für die berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe, da Zuverlässigkeit hier eine zentrale Rolle spielt.

Schon das Ermittlungsverfahren bedeutet eine erhebliche Belastung: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Einsatz verhältnismäßig war oder ob die Grenzen zulässiger Selbstverteidigung und Nothilfe überschritten wurden. Für die Beschuldigten ist dies oft frustrierend, da sie im Einsatz lediglich ihre Arbeit erledigen wollten und trotzdem mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert sind.

Rechtliche Grauzonen und Abgrenzungsfragen

Die rechtliche Bewertung solcher Vorfälle ist komplex. Einerseits steht Security-Personal nicht über dem Gesetz, andererseits dürfen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit durchaus Gewalt anwenden – etwa bei Notwehr, Nothilfe oder zur Durchsetzung des Hausrechts. Entscheidend ist immer die Verhältnismäßigkeit. Schon kleine Abweichungen können den Unterschied zwischen einer gerechtfertigten Handlung und einer strafbaren Körperverletzung ausmachen.

Ein typisches Beispiel sind Rangeleien am Eingang von Clubs oder Konzerten. Wenn ein Gast aggressiv wird und ein Sicherheitsmitarbeiter ihn zurückdrängt oder festhält, kann dies strafrechtlich überprüft werden. Ob die Handlung gerechtfertigt war, hängt von der konkreten Situation ab – etwa ob ein Angriff drohte oder andere mildere Mittel zur Verfügung standen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung setzt an mehreren Punkten an. Zunächst muss genau rekonstruiert werden, wie sich die Situation abgespielt hat. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und Einsatzberichte können entscheidend sein, um die Notwendigkeit des Einschreitens zu belegen. Oft zeigt sich, dass Security-Mitarbeiter in Stresssituationen schnell handeln mussten und ihre Maßnahmen rechtlich gerechtfertigt waren.

Ein weiterer Ansatz liegt darin, die subjektive Wahrnehmung des Beschuldigten darzustellen. Selbst wenn ein Gericht später zu einer anderen Bewertung kommt, reicht es häufig aus, dass der Sicherheitsmitarbeiter die Situation als Gefahrensituation einschätzte und entsprechend reagierte. Hierbei können Notwehr- oder Nothilferechte greifen, die eine Strafbarkeit ausschließen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Verteidigung, Ermittlungsfehler aufzudecken. Häufig verlassen sich Behörden einseitig auf die Aussagen von angeblichen Opfern, ohne die Perspektive der Sicherheitskräfte ausreichend zu berücksichtigen. Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass entlastende Beweise und Argumente berücksichtigt werden.

Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist

Security-Mitarbeiter riskieren bei einer Verurteilung nicht nur eine Strafe, sondern auch den Verlust ihrer beruflichen Perspektive. Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe sucht, kann entscheidend auf den Verlauf des Verfahrens einwirken. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, um eine Einstellung zu erreichen oder zumindest die Folgen deutlich abzumildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfahrener Strafverteidiger

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich in der Verteidigung von Security-Personal, Polizisten und anderen Berufsgruppen tätig, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Konfliktsituationen geraten. Seine Erfahrung zeigt, dass eine präzise Analyse des Einsatzgeschehens, eine kritische Prüfung der Beweise und eine individuelle Verteidigungsstrategie entscheidend sind, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

Ob in Berlin, Hamburg, München oder kleineren Städten – Andreas Junge steht Ihnen bundesweit zur Seite, wenn Ihnen als Sicherheitskraft eine Körperverletzung vorgeworfen wird. Er setzt sich dafür ein, belastende Entwicklungen abzuwehren, Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Jetzt handeln und Ihre Zukunft schützen

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung kann für Security-Mitarbeiter existenzbedrohend sein. Neben hohen Strafen droht der Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Perspektive. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, hat deutlich bessere Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Strafe erheblich zu mildern. Rechtsanwalt Andreas Junge begleitet Sie bundesweit kompetent und engagiert durch alle Phasen des Strafverfahrens.