Strafverfahren wegen Kinderpornographie – § 184b StGB- schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Ein Strafverfahren wegen des Besitzes, der Verbreitung oder Herstellung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im deutschen Strafrecht. Bereits der bloße Besitz einzelner Dateien, die kinderpornographisches Material enthalten oder enthalten könnten, kann zu einer Hausdurchsuchung, zur Sicherstellung digitaler Geräte, zur Untersuchungshaft und schließlich zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe führen. Die emotional hoch aufgeladene öffentliche Debatte, die hohe Strafandrohung und die weitreichenden persönlichen Folgen machen diese Verfahren besonders belastend für die Betroffenen – auch dann, wenn sich der Verdacht im Laufe des Verfahrens nicht bestätigt.

Was regelt § 184b StGB?

§ 184b StGB stellt den Besitz, das Herstellen, das Sichverschaffen und Verbreiten kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Es geht dabei insbesondere um die Darstellung von Kindern unter 14 Jahren in sexuellen Situationen oder Handlungen. Bereits das bewusste Herunterladen oder das Abspeichern entsprechender Dateien kann für eine Strafbarkeit ausreichen. Strafbar ist auch, wer entsprechende Inhalte in sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten teilt, in Tauschbörsen anbietet oder auf Speichermedien transportiert.

Der Strafrahmen beginnt bei drei Monaten Freiheitsstrafe und reicht – insbesondere bei Herstellung oder gewerbsmäßigem Handeln – bis zu zehn Jahren. Bereits der Besitz weniger Dateien kann zu einem erheblichen strafrechtlichen Risiko führen, insbesondere wenn der Inhalt als besonders schwerwiegend eingestuft wird.

Mögliche Fallkonstellationen aus der Praxis

Die Bandbreite der Fallgestaltungen ist groß. Typischerweise führen folgende Konstellationen zu einem Ermittlungsverfahren:

– Es wurden über Filesharing-Dienste wie eMule oder BitTorrent Inhalte heruntergeladen, ohne dass dem Nutzer klar war, was sich tatsächlich in den Dateien befindet. – In sozialen Netzwerken oder Messengern wurde ein Video oder Bild weitergeleitet, ohne Kenntnis des vollständigen Inhalts oder der strafrechtlichen Relevanz. – Auf Datenträgern oder Cloudspeichern werden durch die Polizei oder IT-Forensiker Bild- oder Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt gefunden. – Der Zugriff auf Darknet-Plattformen wie „Boystown“ oder „Elysium“ wird rekonstruiert, etwa durch internationale Ermittlungen und IP-Zuordnungen. – Im Rahmen anderer Ermittlungsverfahren (z. B. häusliche Gewalt, Drogendelikte) werden zufällig verdächtige Dateien entdeckt.

Häufig sind sich Beschuldigte nicht darüber bewusst, dass schon das bloße Aufrufen oder Speichern einer Datei mit entsprechendem Inhalt ausreicht, um in das Visier der Strafverfolgung zu geraten. Gerade die Kombination aus technischer Unerfahrenheit, Neugier oder Fahrlässigkeit kann zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer anonymen Anzeige, einem internationalen Ermittlungshinweis (z. B. Europol, FBI) oder einer Auswertung verdächtiger IP-Adressen. In der Regel folgt dann eine Durchsuchung der Wohnung oder der Arbeitsstelle, bei der sämtliche digitalen Endgeräte (PCs, Handys, USB-Sticks, Speicherkarten) beschlagnahmt werden. Die Inhalte dieser Geräte werden durch spezialisierte IT-Forensiker ausgewertet.

Während der gesamten Verfahrensdauer steht der Beschuldigte unter erheblichem Druck – auch sozial und beruflich. Arbeitgeber werden informiert, es kann zu Suspendierungen oder Kündigungen kommen. In familienrechtlicher Hinsicht drohen Einschränkungen beim Umgangs- oder Sorgerecht. Auch eine vorläufige Untersuchungshaft ist in vielen Fällen – etwa bei Wiederholungsverdacht oder Fluchtgefahr – möglich.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafrahmen bei § 184b StGB sind hoch. Bereits beim Besitz eines einzigen Bildes oder Videos mit schwerwiegendem Inhalt ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen – und diese kann in vielen Fällen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Weitere Konsequenzen sind:

– Eintragung ins Bundeszentralregister, – lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, – Eintragung ins sogenannte Erziehungsregister, – automatische Einleitung von Disziplinarverfahren im Beamten- oder Dienstverhältnis, – Ausschluss von bestimmten Berufen (Lehrer, Ärzte, Juristen etc.), – dauerhafte Rufschädigung im sozialen und beruflichen Umfeld.

Selbst im Falle einer Einstellung des Verfahrens können erhebliche Nebenwirkungen eintreten – durch Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens, durch mediale Berichterstattung oder durch familiäre und soziale Zerwürfnisse.

Verteidigungsmöglichkeiten und die Bedeutung spezialisierter Anwälte

Die Verteidigung in einem Verfahren wegen § 184b StGB ist komplex und erfordert tiefgehende juristische und technische Kenntnisse. Entscheidend ist in vielen Fällen die Analyse:

– ob die Dateien dem Beschuldigten überhaupt nachweisbar zugeordnet werden können, – ob ein bewusster Besitz oder ein automatischer Download vorliegt, – ob der Inhalt eindeutig strafbar ist (Abgrenzung zu § 184c StGB – Jugendpornographie), – ob eine Selbstanzeige oder Kooperation mit den Ermittlungsbehörden strafmildernd berücksichtigt werden kann, – ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden oder Beweisverwertungsverbote bestehen.

Besonders in sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (z. B. bei Chatverläufen oder angeblichen Kontaktanbahnungen) kommt es entscheidend auf die Verteidigungsstrategie an. Ziel muss es sein, sachlich, technisch fundiert und mit großer Diskretion vorzugehen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Verteidiger ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und auf Verfahren wegen § 184b StGB bundesweit spezialisiert. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Verteidigung in besonders sensiblen Sexualstrafverfahren und kennt sowohl die technischen Besonderheiten digitaler Beweismittel als auch die juristischen Verteidigungsmöglichkeiten im Detail. Durch seine Spezialisierung gelingt es ihm häufig, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu beenden oder erhebliche Strafmilderungen zu erreichen – auch in Fällen, in denen eine Verurteilung droht.

Herr Junge arbeitet diskret, engagiert und mit hoher Fachkompetenz. Seine bundesweite Tätigkeit, seine Erfahrung mit IT-Gutachtern und sein strategisches Vorgehen machen ihn zur idealen Wahl bei einem Vorwurf nach § 184b StGB.