Strafverfahren wegen jugendgefährdender Prostitution – Möglichkeiten der Verteidigung!

Das Strafrecht schützt in besonderem Maße die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In diesem Zusammenhang ist § 180a Absatz 3 StGB von besonderer Bedeutung. Der Gesetzgeber stellt hier das Anbieten, Vermitteln oder Betreiben der Prostitution von Personen unter 18 Jahren unter Strafe. Dabei genügt es bereits, wenn eine solche Tätigkeit gefördert oder nicht unterbunden wird – eine tatsächliche Ausübung der Prostitution muss nicht zwingend nachgewiesen werden.

Gerade weil es sich hierbei um einen besonders sensiblen Bereich handelt, sehen sich Beschuldigte häufig mit einem massiven gesellschaftlichen Stigma und erheblichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Gleichzeitig ist die Sachverhaltsaufklärung in solchen Verfahren meist schwierig – Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, fehlende Beweise und problematische Ermittlungsansätze sind keine Seltenheit.

Gesetzlicher Hintergrund und Tatbestand

Der § 180a Absatz 3 StGB normiert den Straftatbestand der Ausbeutung von Personen unter 18 Jahren in der Prostitution. Der Gesetzestext lautet:

„Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren der Prostitution zuführt oder sie dazu bestimmt, sich an einer solchen zu beteiligen.“

Besonders relevant wird die Norm für Betreiber von Unterkünften, Lokalen oder Onlineplattformen, auf denen Prostitution vermittelt oder angeboten wird, sofern dort jugendliche Personen eingebunden sind oder sich der Verdacht ergibt, dass dies der Fall gewesen sein könnte.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis treten vor allem folgende Szenarien auf:

  • Betreiber von Bordellen oder Apartments vermieten Räumlichkeiten an Personen, ohne das tatsächliche Alter zu prüfen.
  • Vermieter dulden oder fördern Tätigkeiten, von denen sie wissen oder billigend in Kauf nehmen, dass diese von Jugendlichen ausgeübt werden.
  • Vermittlungsplattformen im Internet stellen Profile online, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass die betroffene Person unter 18 war.
  • Personen aus dem sozialen Umfeld oder aus schwierigen Verhältnissen werden unter Druck zur Prostitution bewegt – teils durch Dritte, teils durch Konstellationen aus wirtschaftlicher Abhängigkeit und fehlender Kontrolle.

Gerade in urbanen Regionen oder in der anonymen Vermittlung über das Internet sind Altersnachweise nicht immer lückenlos kontrollierbar, was den Vorwurf der jugendgefährdenden Prostitution besonders konfliktträchtig macht.

Die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen

Das Strafmaß bei Verurteilung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist gesetzlich ausgeschlossen. Das zeigt bereits den hohen Unrechtsgehalt, den der Gesetzgeber dieser Norm beimisst.

Eine Verurteilung wegen § 180a Absatz 3 StGB führt zudem regelmäßig zu weiteren einschneidenden Folgen:

  • Eintrag im Bundeszentralregister und Verlust beruflicher Perspektiven,
  • Maßnahmen des Jugendamts oder familienrechtliche Konsequenzen,
  • unter Umständen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen oder Visumsprobleme,
  • medialer Reputationsverlust und soziale Isolation,
  • Verlust von Gewerbeerlaubnissen oder untersagter Zugang zu bestimmten Berufsgruppen (z. B. im pädagogischen Bereich).

All diese Konsequenzen machen deutlich, wie wichtig eine frühzeitige, qualifizierte und diskrete Verteidigung ist.

Verteidigungsmöglichkeiten – differenzierte Betrachtung und professionelle Strategie

Strafverfahren wegen jugendgefährdender Prostitution verlangen eine besonders sorgfältige Aufklärung des tatsächlichen Geschehens. In vielen Fällen ist unklar, ob der Beschuldigte tatsächlich Kenntnis vom Alter der betreffenden Person hatte oder ob überhaupt Prostitution im strafrechtlichen Sinne vorlag.

Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist daher die Frage des Vorsatzes. Es muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte wissentlich oder zumindest billigend in Kauf nehmend das jugendliche Alter ignoriert oder ausgeblendet hat.

Hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an: Durch genaue Analyse von Kommunikationsverläufen, Vertragsunterlagen, Zeugenvernehmungen und digitalen Spuren (z. B. IP-Adressen, Plattformaktivitäten) gelingt es häufig, ein differenziertes Bild zu zeichnen, das den Vorwurf entkräftet oder zumindest relativiert.

Auch bei problematischen Konstellationen – etwa bei tatsächlichem Kontakt mit einer minderjährigen Person – bestehen unter Umständen Verteidigungsspielräume. Beispielsweise kann es an einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Prostitution fehlen, oder es lässt sich eine Täuschung über das Alter durch die betroffene Person nachweisen.

Gerade wenn jugendliche Zeugen involviert sind, gelten zudem strenge Maßstäbe an die Verwertbarkeit von Aussagen. Die Aussagepsychologie, aber auch die Befragungstechnik bei Erstvernehmungen, ist häufig fehlerbehaftet und eröffnet prozessuale Verteidigungschancen.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über eine jahrelange Spezialisierung im Umgang mit sensiblen Sexual- und Jugendstrafverfahren. Er kennt nicht nur die materiellrechtlichen und prozessualen Anforderungen in solchen Verfahren, sondern auch die psychologische und soziale Dimension der Mandatsführung.

Mandanten profitieren von seiner strategischen Vorgehensweise, seiner Fähigkeit zur diskreten Kommunikation mit Behörden und seiner Kenntnis der Verteidigungsansätze in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Er hat eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen jugendgefährdender Sexualdelikte erfolgreich begleitet und dabei nicht selten eine Einstellung des Verfahrens oder eine sehr milde Sanktion erreichen können. Besonders wichtig ist ihm dabei der Schutz der Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten und die Vermeidung negativer medialer Aufmerksamkeit.

Der Vorwurf der jugendgefährdenden Prostitution ist für Betroffene oft eine existenzielle Belastung – nicht nur strafrechtlich, sondern auch sozial und beruflich. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend, die öffentliche Wahrnehmung oft vorverurteilend. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und qualifiziert verteidigen zu lassen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit fundierter juristischer Expertise, Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und taktischer Weitsicht zur Seite. Seine Verteidigung zielt nicht nur auf eine formale Entlastung, sondern auf eine nachhaltige Sicherung Ihrer persönlichen und beruflichen Zukunft.

Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte nicht zögern – denn in solchen Verfahren entscheidet oft der erste Schritt über den weiteren Verlauf.