Strafverfahren wegen illegaler Straßenrennen- Erfolgreiche Möglichkeiten der Verteidigung!

Seit der Verschärfung des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2017 stehen illegale Straßenrennen unter besonderer Beobachtung der Strafverfolgungsbehörden. Was früher vielfach als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, kann heute als Verbrechen mit empfindlichen Freiheitsstrafen verfolgt werden. Besonders im urbanen Raum – etwa in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt – nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft solche Vorwürfe sehr ernst. Auch Einzelrennen ohne expliziten Gegner fallen unter das neue Gesetz.

Für die Beschuldigten bedeutet ein entsprechendes Verfahren nicht nur die Gefahr einer empfindlichen Strafe, sondern auch den Verlust des Führerscheins, berufsrechtliche Konsequenzen und eine oft öffentlichkeitswirksame Bloßstellung. In dieser Situation ist eine sachkundige, ruhige und zielgerichtete Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, vertritt seit Jahren Beschuldigte in Verkehrsstrafsachen mit besonderer Erfahrung bei Vorwürfen nach § 315d StGB.

Der rechtliche Rahmen: § 315d StGB

§ 315d StGB stellt seit 2017 nicht nur die Teilnahme an illegalen Rennen unter Strafe, sondern auch das bloße Veranstalten, Ausrichten oder Durchführen eines solchen Wettbewerbs. Darüber hinaus ist auch das „Alleinrennen“ – also das Fahren mit maximal möglicher Geschwindigkeit unter gefährdenden Bedingungen – strafbar, sofern es mit der Absicht erfolgt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wenn durch das Rennen eine konkrete Gefährdung für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte entsteht, erhöht sich die Strafandrohung auf bis zu fünf Jahre. Kommt es dabei zu schweren Personenschäden oder Todesfällen, drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren (§ 315d Abs. 5 StGB).

Typische Fallkonstellationen

Ermittlungsverfahren wegen illegaler Straßenrennen basieren häufig auf folgenden Sachverhalten:

  • mehrere Fahrzeuge beschleunigen gleichzeitig an einer Ampel oder auf einer mehrspurigen Straße,
  • Zeugen berichten von „Rennen“ durch Hupen, Motordrehzahl oder aggressive Fahrweise,
  • Videos in sozialen Netzwerken zeigen rasantes Fahren oder Wettbewerbe,
  • Dashcam-Aufnahmen, Überwachungsvideos oder Hinweise von Fußgängern werden ausgewertet,
  • Einzelfahrten mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht, leerer Fahrbahn und innerstädtischen Gefahrenpunkten werden als Alleinrennen bewertet.

Häufig ist die Beweislage dünn, basiert auf subjektiven Einschätzungen oder auf technischen Daten, deren Interpretation juristisch umstritten ist. Dennoch sehen sich viele Beschuldigte mit der vollen Härte eines Strafverfahrens konfrontiert.

Mögliche strafrechtliche und administrative Folgen

Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe drohen:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist nach § 69 StGB,
  • Einziehung des Tatfahrzeugs bei besonders schweren Fällen (§ 315f StGB),
  • Punkte in Flensburg und langfristige Einschränkungen der Mobilität,
  • Probleme bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (MPU),
  • in besonders gravierenden Fällen: Untersuchungshaft bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen mit Fahrverboten im Arbeitsverhältnis sind von den Folgen besonders betroffen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines illegalen Rennens erfordert eine genaue Analyse der konkreten Fahrweise, der Beweislage und der subjektiven Tatseite. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft zunächst, ob der subjektive Tatbestand – nämlich die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – überhaupt nachweisbar ist. Gerade bei Einzelfahrten ist dies regelmäßig fraglich. Nicht jede überhöhte Geschwindigkeit erfüllt die Voraussetzungen des § 315d StGB.

Zudem überprüft er die Aussagekraft von Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Tachodaten. Häufig können technische Gutachten helfen, Geschwindigkeit und Fahrverhalten korrekt einzuordnen. Auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer, etwa bei spontanen Beschleunigungen, ist für die Bewertung entscheidend.

Ein weiterer Ansatz besteht in der Verhältnismäßigkeit der Strafandrohung. Bei fehlender Vorbelastung, Einsicht, Schadensregulierung und Kooperationsbereitschaft lässt sich häufig eine Verfahrenseinstellung oder ein Urteil mit milder Sanktion erreichen. In geeigneten Fällen bietet sich auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft an, etwa durch einen Täter-Opfer-Ausgleich, eine Nachschulung oder ein verkehrspsychologisches Gutachten.

Rechtsanwalt Andreas Junge begleitet seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens – von der ersten Anhörung über die Führerscheinproblematik bis zur Hauptverhandlung. Durch seine Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und seine sachliche Kommunikationsführung gelingt es ihm häufig, Verfahren frühzeitig zu einer pragmatischen Lösung zu führen.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich Verkehrs- und Jugendstrafrecht. Er kennt die behördlichen Bewertungsmuster bei § 315d StGB, die gerichtliche Praxis in Bußgeld- und Strafverfahren und die taktischen Spielräume in der Hauptverhandlung.

Viele seiner Mandate in Verfahren wegen illegaler Straßenrennen konnten im Ermittlungsstadium eingestellt oder mit einer milden gerichtlichen Auflage beendet werden. Seine Mandanten profitieren von einer ruhigen, strategisch geplanten Verteidigung, die rechtlich fundiert und individuell abgestimmt ist. Auch bei drohendem Führerscheinentzug oder bei drohender Fahrzeugsicherstellung hat sich seine Kenntnis der Verfahrensabläufe und der einschlägigen Rechtsprechung bewährt.

Ein Strafverfahren wegen eines illegalen Straßenrennens stellt für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. Neben der Strafandrohung drohen weitreichende berufliche und private Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig kompetente strafrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine erfahrene, strategisch kluge und diskrete Verteidigung – mit dem Ziel, das Verfahren auf sachlicher Ebene zu deeskalieren, die rechtlichen Spielräume zu nutzen und eine tragfähige Lösung für die persönliche und berufliche Zukunft zu finden.