Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Zahlungen auf fremde Konten – effektive Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge

In den letzten Jahren haben Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) stark zugenommen. Besonders häufig geraten dabei Personen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die Zahlungen auf fremde Konten empfangen oder weiterleiten – oft, ohne sich einer strafbaren Handlung bewusst zu sein.
Was für viele nur eine Gefälligkeit oder eine unbedachte Handlung scheint, kann schnell den Verdacht einer Geldwäsche begründen. Die Folgen sind gravierend: Ermittlungsverfahren, Kontosperrungen, Hausdurchsuchungen und Reputationsschäden sind keine Seltenheit.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in komplexen Geldwäscheverfahren. Durch seine langjährige Erfahrung, fundierte juristische Expertise und strategisches Vorgehen gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Vorwürfe erheblich zu entkräften.

Der Vorwurf der Geldwäsche – was steckt dahinter?

Nach § 261 StGB macht sich strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat stammt, verbergt, verwendet, veräußert oder dessen Herkunft verschleiert.
In der Praxis bedeutet das: Schon wer Geldbeträge auf sein Konto erhält und diese weiterleitet – etwa auf Bitte eines Bekannten oder Geschäftspartners – kann sich dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen, wenn die Gelder aus illegalen Quellen stammen.

Die Ermittlungsbehörden sehen solche Vorgänge häufig im Zusammenhang mit Betrugsdelikten, Cyberkriminalität oder Umsatzsteuerkarussellen. Auch wer selbst gutgläubig handelt, wird schnell in ein Strafverfahren hineingezogen. Dabei gilt: Unwissenheit schützt nicht automatisch vor Strafverfolgung.

Problematisch ist, dass viele Betroffene erst dann von der Ermittlungsmaßnahme erfahren, wenn ihr Konto bereits gesperrt oder eine Hausdurchsuchung erfolgt ist. Dann ist schnelles, juristisch fundiertes Handeln gefragt – und zwar durch einen erfahrenen Strafverteidiger.

Warum Zahlungen auf fremde Konten besonders gefährlich sind

Zahlungen auf fremde Konten oder die Weiterleitung von Beträgen im Auftrag Dritter gelten aus Sicht der Ermittlungsbehörden als klassisches Indiz für Geldwäsche.
Besonders verdächtig erscheinen Transaktionen, wenn:

  • der Kontoinhaber keinen erkennbaren Bezug zum Geldsender oder -empfänger hat,

  • mehrere Zahlungen in kurzer Zeit eingehen und weitergeleitet werden,

  • internationale Überweisungen oder Kryptowährungstransaktionen eine Rolle spielen, oder

  • hohe Bargeldeinzahlungen und sofortige Abhebungen erfolgen.

In solchen Fällen wird häufig unterstellt, dass der Kontoinhaber als sogenannter „Finanzagent“ oder „Money Mule“ handelt – also jemand, der kriminell erlangte Gelder „einspeist“ oder „weiterleitet“, um deren Herkunft zu verschleiern.

Doch nicht jede dieser Handlungen geschieht vorsätzlich. Oft sind die Betroffenen selbst Opfer von Täuschung oder handeln in gutem Glauben, etwa weil sie für Bekannte, Online-Partner oder Geschäftspartner Geld entgegennehmen, ohne zu wissen, dass es sich um „schmutziges Geld“ handelt.

Schwere Konsequenzen eines Geldwäscheverfahrens

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche kann für Betroffene existenzbedrohende Folgen haben. Neben einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren – drohen auch erhebliche Vermögenseinziehungen, Kontosperrungen und die Beschlagnahme von Geldbeträgen oder Wertgegenständen.

Hinzu kommen oft strafprozessuale Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Computern und Mobiltelefonen oder das Einfrieren von Bankkonten. Auch die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten ist in solchen Fällen schwierig, da Banken verpflichtet sind, bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) zu erstatten.

Selbst nach einer Einstellung des Verfahrens kann der Rufschaden enorm sein – insbesondere für Selbstständige, Unternehmer oder Personen in sensiblen Branchen.

Erfolgreiche Verteidigung – Erfahrung und Strategie entscheiden

Die Verteidigung in Geldwäscheverfahren erfordert besondere Fachkenntnis, Erfahrung und strategisches Vorgehen. Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren und hat sich auf die Verteidigung in Geldwäscheverfahren spezialisiert.

Sein Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen richtig zu stellen und durch frühzeitige Stellungnahmen oder Beweisanträge eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Oft gelingt es, durch detaillierte Aufklärung der Geldflüsse und Nachweise der Gutgläubigkeit die Vorwürfe zu entkräften.

Ein zentraler Punkt ist der Nachweis fehlenden Vorsatzes. Denn wer nicht wusste, dass die Gelder aus einer rechtswidrigen Tat stammen, handelt in der Regel nicht strafbar. Auch Verfahrensfehler, unzureichende Verdachtsmomente oder nicht beweisbare Herkunftsvermutungen bieten Angriffspunkte, die Rechtsanwalt Junge gezielt nutzt.

Aktuelle Rechtsprechung stärkt die Verteidigung

Die jüngere Rechtsprechung zeigt, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte immer wieder Grenzen bei der Auslegung des Geldwäschetatbestands aufzeigen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass allein der Besitz oder die Weiterleitung von Geldbeträgen nicht automatisch den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt, wenn kein konkreter Nachweis einer Vortat besteht (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen betont, dass die Strafverfolgungsbehörden die Unschuldsvermutung zu wahren und die Ermittlungsmaßnahmen verhältnismäßig zu gestalten haben. Diese Rechtsprechung eröffnet der Verteidigung wichtige Spielräume, um überzogene Maßnahmen erfolgreich anzufechten.

Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt diese Möglichkeiten mit großem Erfolg: In zahlreichen Fällen gelang es ihm, Verfahren bereits in der Ermittlungsphase zur Einstellung zu bringen – ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Fachanwaltliche Kompetenz für komplexe Geldwäscheverfahren

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht vereint Andreas Junge fundierte juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis. Gerade in Geldwäscheverfahren, in denen finanzielle und steuerliche Strukturen eine große Rolle spielen, ist diese Kombination von unschätzbarem Wert.

Seine Mandanten profitieren von einer diskreten, engagierten und strategisch durchdachten Verteidigung. Er analysiert die Ermittlungsakten sorgfältig, prüft die Rechtsgrundlagen der Sicherstellungen und legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung mit seinen Mandanten. Sein Ziel ist immer dasselbe: Das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – sei es durch eine Verfahrenseinstellung, eine Strafmilderung oder den vollständigen Freispruch.

Fazit: Schnelles Handeln und spezialisierte Verteidigung sind entscheidend

Ein Vorwurf der Geldwäsche durch Zahlungen auf fremde Konten ist kein Bagatelldelikt. Selbst wer in gutem Glauben handelt, kann ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Umso wichtiger ist es, keine unüberlegten Aussagen zu machen und sofort einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist Ihr bundesweit tätiger Ansprechpartner für eine kompetente, diskrete und erfolgreiche Verteidigung in Geldwäscheverfahren. Seine Erfahrung, seine fundierte juristische Expertise und seine hohe Erfolgsquote machen ihn zu einem der führenden Strafverteidiger in diesem Bereich.