Strafverfahren wegen Falschangaben zur Kreditwürdigkeit- Möglichkeiten der Verteidigung

Die Bonität eines Antragstellers ist das zentrale Kriterium bei der Entscheidung über die Vergabe eines Kredits. Banken, Leasinggesellschaften oder sonstige Kreditgeber verlassen sich dabei auf die Richtigkeit der gemachten Angaben. Werden im Rahmen eines Kreditantrags falsche oder irreführende Informationen abgegeben, kann dies den Verdacht des Kreditbetrugs oder einer sonstigen Straftat begründen. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang § 263 StGB (Betrug), teilweise auch § 265b StGB (Kreditbetrug).

Strafverfahren wegen falscher Angaben zur Kreditwürdigkeit sind keineswegs selten. Sie reichen von fehlerhaften Angaben zu Einkommen oder Beschäftigungsverhältnissen bis hin zur Vorlage gefälschter Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge. Betroffene sehen sich oft mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich.

Häufige Fallkonstellationen

In der anwaltlichen Praxis von Rechtsanwalt Andreas Junge treten insbesondere folgende Konstellationen auf:

  • Ein Kreditnehmer gibt ein höheres Einkommen an, als tatsächlich erzielt wird,
  • es werden Arbeitsverhältnisse angegeben, die nicht bestehen,
  • die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses wird falsch dargestellt,
  • es werden gefälschte Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge vorgelegt,
  • Vermögenswerte werden bewusst falsch angegeben oder verschwiegen,
  • es wird ein gemeinsamer Antrag mit einem Partner gestellt, der tatsächlich nicht zum Haushalt gehört.

Oft geschieht dies nicht aus krimineller Energie, sondern aus Unkenntnis oder aus dem Druck heraus, eine Finanzierung zu sichern – etwa für eine Wohnung, ein Auto oder eine notwendige Umschuldung. Die strafrechtliche Relevanz kann dennoch erheblich sein.

Strafrechtliche Bewertung und mögliche Folgen

Je nach Fallgestaltung kann bereits eine einzige unwahre Angabe als (versuchter) Betrug nach § 263 StGB oder als Kreditbetrug nach § 265b StGB gewertet werden. Der Unterschied liegt vor allem darin, ob ein Kredit bereits ausgereicht wurde oder lediglich beantragt wurde.

Bei einem Verstoß drohen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (bei § 265b StGB) bzw. sogar bis zu zehn Jahren bei § 263 StGB,
  • Eintragung ins Führungszeugnis und Bundeszentralregister,
  • Verlust des Kredits oder dessen sofortige Rückforderung,
  • Kündigung des Darlehensvertrags und Verwertung von Sicherheiten,
  • mögliche negative Schufa-Einträge,
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Angestellten im Bank- oder öffentlichen Dienst.

Verteidigungsmöglichkeiten – Präzise Prüfung der Umstände

Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Kreditbetrugs oder unzutreffender Angaben zur Bonität setzt eine genaue Prüfung der Akten und des Sachverhalts voraus. Wichtige Ansatzpunkte sind:

  • Lag tatsächlich eine vorsätzliche Täuschung vor oder nur ein Irrtum oder Missverständnis?
  • War der Empfänger der Angaben tatsächlich getäuscht, und beruhte die Kreditvergabe ausschließlich auf diesen Angaben?
  • Gab es eine objektive Schadensverursachung für das Kreditinstitut?
  • Ist eine strafrechtliche Bewertung überhaupt gerechtfertigt, oder handelt es sich eher um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung?

Nicht selten lässt sich durch eine frühzeitige anwaltliche Intervention eine Einstellung des Verfahrens – etwa gegen Auflagen – erreichen. Gerade wenn keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und der Kredit bereits zurückgeführt wurde, zeigen sich viele Staatsanwaltschaften vergleichsweise kompromissbereit.

Besonderheiten bei Online-Krediten

Immer häufiger spielen digitale Verfahren eine Rolle: Kreditanträge werden vollständig online abgewickelt, und die eingereichten Dokumente sind meist gescannte Dateien oder Uploads. Auch hier kann der Vorwurf der Fälschung im Raum stehen, etwa wenn Dokumente mit Software bearbeitet wurden.

Die Beweisführung gestaltet sich jedoch in digitalen Fällen oft komplex. So ist zu klären:

  • Wer konkret den Antrag eingereicht hat,
  • ob Manipulationen zweifelsfrei nachweisbar sind,
  • ob Dritte beteiligt waren (z. B. Kreditvermittler),
  • ob das System eine Prüfung der Originalität der Unterlagen vorsah.

Hier kann eine versierte Verteidigung entscheidend sein, um technische Details korrekt einzuordnen und Angriffsflächen gegenüber der Beweiserhebung aufzuzeigen.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren erfolgreich in der Verteidigung von Mandanten tätig, die mit dem Vorwurf des Betrugs oder verwandter Straftatbestände konfrontiert sind. Seine besondere Expertise im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts qualifiziert ihn in besonderem Maße für komplexe Sachverhalte wie Kreditbetrug, Urkundsdelikte oder Täuschungshandlungen im wirtschaftlichen Kontext.

Durch seine gezielte Analyse der Fallakte, seine professionelle Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und seine prozesserprobte Verhandlungsstärke gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder strafmildernde Umstände herauszuarbeiten.

Mandanten profitieren von seiner persönlichen Betreuung, seiner klaren Strategie und seiner Fähigkeit, selbst komplexe wirtschaftliche Sachverhalte juristisch einzuordnen und für das Gericht nachvollziehbar darzustellen.

Falschangaben im Rahmen von Kreditanträgen können gravierende strafrechtliche Folgen haben – auch wenn der Schaden für das Kreditinstitut gering ist oder gar kein Schaden entstanden ist. Ein frühzeitiges Einschalten eines spezialisierten Verteidigers wie Rechtsanwalt Andreas Junge kann entscheidend dafür sein, ob das Verfahren eingestellt wird, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt und ob eine empfindliche Strafe vermieden werden kann.

Gerade bei wirtschaftlich motivierten Vorwürfen gilt: Je besser die Vorbereitung und die anwaltliche Strategie, desto größer die Chancen auf einen glimpflichen Ausgang. Wer sich dem Vorwurf eines Kreditbetrugs oder von Falschangaben zur Bonität ausgesetzt sieht, sollte daher nicht zögern, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.