Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wer bei einem Verkehrsunfall eine andere Person verletzt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Fahrradfahrer, Fußgänger, Mitfahrer oder Insassen eines anderen Fahrzeugs handelt. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist dann in der Regel unvermeidlich.
Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite eines solchen Vorwurfs, da sie keine kriminelle Absicht hatten. Doch gerade im Verkehrsrecht ist der Maßstab an die Sorgfaltspflicht hoch. Fehler wie eine kurze Unachtsamkeit, zu geringer Sicherheitsabstand oder eine Überschreitung der Geschwindigkeit können ausreichen, um eine strafrechtliche Verantwortung zu begründen.
Die rechtlichen Grundlagen
Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Strafbar macht sich, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursacht. Im Straßenverkehr geschieht dies typischerweise durch Verkehrsverstöße, etwa durch Missachtung der Vorfahrt, Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit oder Nichtbeachten von Ampelregelungen.
Fahrlässigkeit bedeutet dabei, dass der Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Es muss also nicht mit Absicht gehandelt worden sein. Vielmehr genügt, dass der Unfall bei Beachtung der geltenden Verkehrsregeln vermeidbar gewesen wäre.
Mögliche Fallkonstellationen
Die Vielfalt der denkbaren Unfallkonstellationen ist groß. Häufige Fälle sind etwa:
Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer im toten Winkel und stößt mit diesem zusammen. Oder ein Fahrer missachtet ein Stoppschild und es kommt zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wobei ein Insasse verletzt wird. Auch das Auffahren auf ein voranfahrendes Auto mit Personenschaden kann bereits eine fahrlässige Körperverletzung begründen.
Besonders sensibel sind Konstellationen, in denen Kinder oder ältere Menschen verletzt werden, etwa weil der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder das Fahrverhalten nicht an die Witterungsbedingungen angepasst hat.
Der Ablauf des Strafverfahrens
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wird in der Regel automatisch ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei eingeleitet. Dabei werden Unfallberichte, Zeugenaussagen und gegebenenfalls Gutachten eingeholt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Der Beschuldigte erhält meist ein Anhörungsschreiben. Hierbei ist Vorsicht geboten: Unbedachte Aussagen können später gegen ihn verwendet werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor einer Äußerung anwaltlichen Rat einzuholen.
Wenn sich der Anfangsverdacht erhärtet, kann es zur Anklage vor dem Strafgericht kommen. Bei minder schweren Fällen wird das Verfahren allerdings häufig gegen Auflage eingestellt.
Mögliche Folgen einer Verurteilung
Die Strafe bei einer fahrlässigen Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In den meisten Fällen wird bei Ersttätern jedoch eine Geldstrafe verhängt. Hinzu kommt in vielen Fällen ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis, insbesondere wenn grobe Verstöße gegen Verkehrsregeln nachgewiesen werden.
Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere Konsequenzen: Eintrag ins Bundeszentralregister, erhöhte Versicherungskosten oder Regressforderungen der Haftpflichtversicherung, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung setzt an mehreren Punkten an. Entscheidend ist die Prüfung, ob dem Fahrer wirklich ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten zur Last gelegt werden kann. In vielen Fällen sind Verkehrsunfälle auch durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer mitverursacht worden oder auf eine unklare Verkehrssituation zurückzuführen.
Ein Verkehrsgutachten kann etwa belegen, dass der Unfall trotz korrektem Verhalten nicht vermeidbar war. Auch kann die Art der Verletzung und deren Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen eine Rolle spielen. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die Folgen für den Beschuldigten so gering wie möglich zu halten.
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Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ist für die Betroffenen meist mit großer Unsicherheit verbunden. Wer ohne Absicht in eine solche Situation geraten ist, steht plötzlich vor einem Strafverfahren mit möglicherweise erheblichen Folgen. In dieser Lage ist frühzeitige, kompetente anwaltliche Hilfe entscheidend, um Fehler zu vermeiden und das Verfahren strategisch zu beeinflussen.
Insbesondere wenn es um den Erhalt der Fahrerlaubnis oder berufliche Konsequenzen geht, lohnt sich die Verteidigung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.