Wie schnell ein strafrechtlicher Verdacht entstehen kann
Die Einkommensteuererklärung bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Kosten geltend zu machen, die ihre Steuerlast mindern. Dazu zählen insbesondere Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Wer jedoch bewusst falsche oder erfundene Kosten angibt, begeht eine Straftat im Sinne der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Schon kleine Unrichtigkeiten können ein Steuerstrafverfahren auslösen.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Eine Steuerhinterziehung durch falsche Kostenangaben liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorsätzlich unrichtige Informationen liefert, um eine Steuerverkürzung zu erreichen. Typische Beispiele sind:
- Geltendmachung von nicht angefallenen Reisekosten oder Bewirtungskosten,
- fingierte Dienstreisen oder doppelt abgerechnete Kosten,
- erfundene Reparaturkosten oder Werbungskosten,
- private Ausgaben, die als betriebliche Kosten deklariert werden.
Bereits der Versuch, unberechtigt Steuervorteile zu erlangen, ist strafbar. Die Finanzbehörden prüfen heute im Rahmen von Risikomanagementsystemen gezielt auf Plausibilität und Vergleichswerte.
Wie wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?
Ein Verdacht entsteht oft im Rahmen einer Steuerprüfung, einer Betriebsprüfung oder durch anonyme Hinweise. Auch Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern können dazu führen, dass Unstimmigkeiten auffallen. Sobald der Anfangsverdacht besteht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Steuerfahndung eingeschaltet.
Häufig wird dies den Betroffenen zunächst nicht mitgeteilt, sondern verdeckt ermittelt. Bei erhärtetem Verdacht kann es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen kommen.
Welche Konsequenzen drohen?
Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren,
- bei besonders schweren Fällen (z. B. bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro) Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
- Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge zuüglich Hinterziehungszinsen (§ 235 AO),
- Eintragung ins Bundeszentralregister (Führungszeugnis).
Zusätzlich kann eine erhebliche Rufschädigung drohen, insbesondere bei Selbstständigen, Freiberuflern oder leitenden Angestellten.
Verteidigungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren
Die Verteidigung muss sorgfältig und frühzeitig ansetzen. Mögliche Strategien sind:
- Darstellung eines Irrtums oder einer bloßen Fahrlässigkeit,
- Aufklärung von Missverständnissen in der Buchführung,
- Rückzug oder Korrektur der Angaben durch Selbstanzeige, sofern noch möglich,
- Verhandlung über Einstellungen gegen Geldauflage (§ 153a StPO).
Jede Verteidigung muss individuell angepasst werden. Entscheidend ist die sorgfältige Analyse der Steuerunterlagen und der Kommunikation mit dem Finanzamt und der Steuerfahndung.
Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Steuerstrafverfahren sind komplex und erfordern besondere Fachkenntnisse sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Fehler im Umgang mit den Ermittlungsbehörden oder unüberlegte Aussagen können erhebliche Nachteile verursachen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Einkommensteuerverfahren und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, um Verfahren möglichst diskret und erfolgreich abzuschließen.