Strafverfahren wegen des Benutzens eines falschen Führerscheins – eine schnelle Einstellung ist möglich

Falsche Führerscheine im Alltag

Der Führerschein ist in Deutschland nicht nur ein Nachweis der Fahrerlaubnis, sondern auch ein wichtiges Identitätsdokument. Immer wieder kommt es vor, dass Personen gefälschte oder manipulierte Führerscheine verwenden – sei es, um eine Verkehrskontrolle zu bestehen, im Ausland erworbene „EU-Führerscheine“ ohne rechtliche Grundlage zu nutzen oder ein Fahrverbot zu umgehen. Schon das bloße Vorzeigen eines falschen Führerscheins erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB und kann ein umfangreiches Strafverfahren nach sich ziehen.

Strafrechtliche Folgen bei Urkundenfälschung

Der Gesetzgeber bewertet das Verwenden falscher Führerscheine als schwerwiegende Straftat. Es drohen Geldstrafen und in gravierenden Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Neben der Strafe selbst hat eine Verurteilung auch erhebliche Nebenfolgen: Eintragungen ins Führungszeugnis, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und der Verlust der Fahrerlaubnis sind häufige Konsequenzen.

Wer mit einem gefälschten Führerschein am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert außerdem eine zusätzliche Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Damit droht nicht nur eine Strafe wegen Urkundenfälschung, sondern ein weiteres Strafverfahren, das die Sanktionen erheblich verschärfen kann.

Typische Konstellationen

In der Praxis werden Strafverfahren wegen falscher Führerscheine häufig in folgenden Situationen eingeleitet:

  • Nutzung von gefälschten ausländischen Führerscheinen nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis,

  • Vorzeigen eines manipulierten Führerscheins bei Polizeikontrollen,

  • Verwendung von Kopien oder Scans, die als Originale ausgegeben werden,

  • Bestellung von „Dokumenten“ über das Internet, die offiziell keine gültige Fahrerlaubnis darstellen.

Schon der Besitz oder das einmalige Vorzeigen kann ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung einzuleiten.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Trotz der Schwere des Vorwurfs bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt oder ob der Führerschein lediglich aus einem Land stammt, in dem andere rechtliche Regelungen gelten. In vielen Fällen beruhen Ermittlungen auf Missverständnissen oder unklaren internationalen Vorschriften.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Nachweis des Vorsatzes. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung setzt voraus, dass der Beschuldigte wusste, dass der Führerschein falsch oder ungültig ist. Wer in gutem Glauben gehandelt hat, kann sich hier entlasten. Gerade bei ausländischen Dokumenten ist die Rechtslage komplex, sodass eine bewusste Täuschung nicht immer nachweisbar ist.

Darüber hinaus muss die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen geprüft werden. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und die Sicherstellung von Fahrzeugen unterliegen engen gesetzlichen Grenzen. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass Beweise nicht verwertet werden dürfen.

Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Hilfe

Ein Strafverfahren wegen des Benutzens eines falschen Führerscheins ist kein Bagatelldelikt. Wer eine Vorladung erhält oder bereits von der Polizei befragt wurde, sollte keinesfalls unüberlegt reagieren. Unbedachte Aussagen können die Verteidigung erheblich erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine individuelle Strategie, um belastende Entwicklungen abzuwehren. Oft gelingt es, das Verfahren einzustellen oder zumindest die Strafe erheblich zu reduzieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfahrener Strafverteidiger

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich in der Verteidigung von Mandanten tätig, die mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sind. Er verfügt über umfassende Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht und entwickelt für jeden Fall eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Ob in Berlin, Hamburg, München oder kleineren Städten – Andreas Junge vertritt Mandanten bundesweit, die wegen der Nutzung falscher Führerscheine ein Strafverfahren fürchten. Sein Ziel ist es, die Rechte seiner Mandanten zu schützen, belastende Folgen zu minimieren und die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Jetzt handeln – Ihre Rechte sichern

Ein Strafverfahren wegen des Benutzens eines falschen Führerscheins kann schwerwiegende Folgen für Freiheit, Mobilität und berufliche Zukunft haben. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, erhöht die Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Strafe deutlich zu reduzieren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit als erfahrener Verteidiger zur Seite.