Umweltstrafrecht im Fokus der Ermittlungsbehörden
Die Entsorgung von Abfällen ist in Deutschland streng geregelt. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nicht nur als Ordnungswidrigkeiten, sondern auch als Straftaten verfolgt. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Nach § 326 StGB („Unerlaubter Umgang mit Abfällen“) drohen erhebliche Strafen, wenn Abfälle unzulässig beseitigt oder gelagert werden.
Im Alltag unterschätzen viele die Reichweite dieser Vorschriften. Schon das Ablagern von Bauschutt im Wald, die illegale Entsorgung von Altreifen oder das Verbrennen von Sperrmüll im Garten kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen – selbst dann, wenn der Verursacher den Eingriff in die Umwelt für geringfügig hält.
Strafrechtliche Folgen bei illegaler Abfallbeseitigung
Das Strafrecht sieht empfindliche Sanktionen vor. Nach § 326 Abs. 1 StGB kann die illegale Entsorgung von Abfällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Handelt es sich um gefährliche Abfälle wie Chemikalien, Altöl oder Farben, kann nach § 326 Abs. 2 StGB sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden, wenn eine konkrete Gefährdung für die Umwelt oder die Gesundheit anderer Menschen festgestellt wird.
Neben den strafrechtlichen Folgen drohen erhebliche zivilrechtliche Ansprüche: Wer Abfälle illegal entsorgt, kann verpflichtet werden, die Entsorgungskosten und die Sanierung von Böden oder Gewässern zu tragen. Diese Kosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen und die wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Ermittlungsverfahren betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Typisch sind Fälle, in denen Bauschutt oder Sperrmüll auf fremden Grundstücken abgelagert wird, Abfälle auf Baustellen verbrannt werden oder gefährliche Stoffe ohne Genehmigung in die Umwelt gelangen.
Auch Unternehmen sind besonders gefährdet, wenn Abfälle nicht ordnungsgemäß getrennt, deklariert oder über zugelassene Entsorgungswege beseitigt werden. Geschäftsführer und Verantwortliche können dabei persönlich strafrechtlich belangt werden – teils auch im Rahmen der Unternehmensverantwortung nach § 14 StGB.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Die Verteidigung setzt an mehreren Punkten an. Zunächst ist entscheidend, ob dem Beschuldigten Vorsatz nachgewiesen werden kann. Gerade im Bereich der Abfallbeseitigung beruhen Verstöße häufig auf Unkenntnis, Nachlässigkeit oder organisatorischen Fehlern. In diesen Fällen kann ein Strafvorwurf entkräftet oder auf eine Ordnungswidrigkeit reduziert werden.
Darüber hinaus muss die Beweislage genau geprüft werden: War tatsächlich eine strafbare Abfallart betroffen? Wurde die Gefährlichkeit der Stoffe korrekt festgestellt? Auch die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen – etwa Durchsuchungen oder Probenahmen – ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da Verfahrensfehler zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen können.
Gerade bei Unternehmern ist außerdem zu klären, ob die Verantwortung tatsächlich beim Beschuldigten lag oder ob Dritte die illegale Entsorgung eigenmächtig vorgenommen haben.
Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend
Wer von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Umweltbehörde Post erhält, sollte nicht abwarten. Schon im Ermittlungsverfahren lassen sich entscheidende Weichen stellen. Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweise und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft gelingt es, ein Verfahren einzustellen oder die Strafe erheblich zu reduzieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge – ein bundesweit erfahrener Strafverteidiger im Umweltstrafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich in der Verteidigung von Mandanten tätig, denen illegale Abfallbeseitigung vorgeworfen wird. Er kennt die Anforderungen des Umweltstrafrechts nach § 326 StGB und die Schnittstellen zum Verwaltungsrecht.
Ob Privatperson oder Unternehmer – Mandanten profitieren von seiner präzisen Analyse, seiner Erfahrung im Umgang mit Umweltbehörden und seiner konsequenten Verteidigungsstrategie.
Jetzt handeln und Risiken begrenzen
Ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallbeseitigung nach § 326 StGB ist kein Bagatelldelikt. Es drohen Freiheitsstrafen, hohe Kosten und ein nachhaltiger Reputationsschaden. Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, erhöht die Chancen, belastende Folgen zu vermeiden oder deutlich abzumildern. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu sichern.