Die Bestellung von Zigaretten und Tabakprodukten wie Heets aus dem Ausland über Online-Plattformen wie „Smoke-Shop Berlin“ kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Verbraucher wissen nicht, dass es sich dabei nicht nur um einen steuerrechtlich relevanten Vorgang handelt, sondern auch um einen strafbewehrten Verstoß gegen das deutsche Verbrauchsteuerrecht. In zahlreichen Fällen kommt es zu Ermittlungsverfahren durch die Hauptzollämter, insbesondere durch das Hauptzollamt Berlin-Brandenburg.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit als Verteidiger in diesen Verfahren tätig. Seine Mandanten profitieren von seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit den Zollbehörden und seiner juristischen Kompetenz. Besonders hervorzuheben ist, dass ein Großteil der von ihm betreuten Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wird.
Häufige Fallkonstellationen
Die typische Konstellation ist einfach: Ein Verbraucher bestellt über das Internet Tabakwaren aus einem anderen EU-Land oder aus Drittländern, häufig angelockt durch günstige Preise und versprochene Zollfreiheit. Die Produkte werden dann per Paketdienst nach Deutschland versendet.
Was vielen nicht bewusst ist: Bereits die Bestellung stellt einen steuerlich relevanten Vorgang dar. Die Einfuhr unterliegt der Tabaksteuer, auch wenn der Versand innerhalb der EU erfolgt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine steuerfreie Verbringung von Tabakwaren sind hoch und in der Praxis nahezu nie erfüllt. Sobald das Paket vom Zoll abgefangen wird, leitet dieser ein Ermittlungsverfahren ein – in der Regel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO.
In einigen Fällen erfolgen sogar Hausdurchsuchungen oder die Sicherstellung weiterer Kommunikation und Beweismittel. Besonders betroffen sind Kunden, die wiederholt bestellt haben oder bei denen der Verdacht besteht, dass die Waren nicht nur zum Eigenbedarf bestimmt waren.
Die möglichen schweren Folgen
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung kann weitreichende Konsequenzen haben. Bereits die Einleitung führt zu einer Eintragung im Bundeszentralregister, was berufsrechtliche Nachteile haben kann. Bei Festsetzung der hinterzogenen Tabaksteuer wird zudem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, in dessen Folge es zu Geldstrafen oder sogar zu einer Anklage kommen kann.
In schwerwiegenden Fällen, etwa bei gewerbsmäßiger Einfuhr oder größeren Mengen, drohen Freiheitsstrafen. Auch kann das Zollamt die Nachzahlung der Tabaksteuer samt Zinsen und ggf. Strafzuschlägen verlangen. Besonders kritisch wird es, wenn zeitgleich andere steuerliche Unregelmäßigkeiten vorliegen oder das Verhalten als besonders rücksichtslos gewertet wird.
Verteidigungsmöglichkeiten durch Rechtsanwalt Andreas Junge
In der Praxis gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert jede Fallkonstellation gründlich und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei legt er besonderen Wert auf eine frühzeitige Kommunikation mit den Zollbehörden.
Oft gelingt es ihm, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, etwa nach § 170 Abs. 2 StPO oder gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer geringen Geldauflage. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Beschuldigte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und glaubhaft darlegen kann, dass er sich der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht bewusst war.
Ein weiterer Schwerpunkt der Verteidigung liegt auf der genauen Analyse der Beweismittel. Nicht selten beruhen die Ermittlungen auf pauschalen Verdachtsmomenten, etwa Listen aus Paketüberwachungen oder IP-Adressen, ohne dass der individuelle Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Auch der Umfang der Bestellungen und deren Verwendungszweck (Eigenbedarf oder Weiterverkauf) ist für die Bewertung entscheidend.
Rechtsanwalt Junge hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Ermittlungen des Hauptzollamtes Berlin-Brandenburg verteidigt. Er kennt die Abläufe, Ansprechpartner und Verfahrenspraktiken der Behörde und weiß genau, wann eine Deeskalation möglich und wann ein energisches Vorgehen erforderlich ist.
Die Bestellung von Tabakwaren wie Heets oder Zigaretten über Anbieter wie „Smoke-Shop Berlin“ kann ungewollt in ein Steuerstrafverfahren münden. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis hin zu strafrechtlichen Eintragungen oder sogar Freiheitsstrafen.
Wer von einem solchen Ermittlungsverfahren betroffen ist, sollte nicht zögern, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über exzellente Kenntnisse im Steuerstrafrecht und langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Hauptzollamt Berlin-Brandenburg. Die hohe Zahl erfolgreich eingestellter Verfahren spricht für seine Kompetenz und seine strategische Klugheit im Umgang mit sensiblen Ermittlungen.
Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein – nicht nur zur Abwehr strafrechtlicher Sanktionen, sondern auch zur Wahrung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Interessen.