Testosteron als Arzneimittel und Dopingmittel
Testosteron wird sowohl in der Medizin eingesetzt als auch im Bereich des Sports missbraucht. Während es für bestimmte Erkrankungen ärztlich verschrieben wird, greifen viele Menschen illegal darauf zurück – sei es zum Muskelaufbau, zur Leistungssteigerung oder aus ästhetischen Gründen. Der Onlinehandel mit Testosteron hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Häufig erfolgt die Bestellung über ausländische Anbieter, die keine behördliche Zulassung besitzen.
Was viele Käufer nicht bedenken: Schon die Bestellung von Testosteron ohne ärztliches Rezept kann strafbar sein. Je nach Menge und Umständen drohen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG).
Strafrechtliche Risiken
Die strafrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab. Nach dem Arzneimittelgesetz (§§ 95 ff. AMG) ist es verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung zu erwerben oder in den Verkehr zu bringen. Wer Testosteron über illegale Onlinehändler bestellt, macht sich daher strafbar.
Besonders schwer wiegen Fälle, in denen größere Mengen bestellt werden, da hier der Verdacht des Handeltreibens nahe liegt. Dann drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Hinzu kommt: Wer als Sportler Testosteron bestellt oder nutzt, kann zusätzlich nach dem Anti-Doping-Gesetz belangt werden. Hier drohen ebenfalls empfindliche Strafen sowie sportrechtliche Konsequenzen wie Sperren und Disqualifikationen.
Typische Konstellationen in der Praxis
In Strafverfahren wegen der Bestellung von Testosteron im Internet finden sich immer wieder ähnliche Abläufe:
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Die Bestellung wird bei einer Zollkontrolle entdeckt, weil Pakete aus dem Ausland überprüft werden.
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Ermittlungsverfahren beginnen nach einer Durchsuchung von Online-Plattformen und der Auswertung von Kundendaten.
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Käufer erhalten plötzlich eine Vorladung als Beschuldigte wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Viele Betroffene sind überrascht, weil sie nicht mit der Schwere der Vorwürfe gerechnet haben. Doch schon geringe Mengen können ein Ermittlungsverfahren auslösen.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Trotz der strengen Vorschriften bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage, ob tatsächlich ein strafbarer Erwerb vorliegt. Wurde die Bestellung beispielsweise nur zum Eigenbedarf aufgegeben, kann dies bei der Strafzumessung erheblich berücksichtigt werden.
Ein weiterer Verteidigungsansatz liegt in der Menge. Nicht selten machen Ermittlungsbehörden aus kleinen Bestellungen „Handelsmengen“, um schwerere Tatbestände zu begründen. Hier ist eine genaue Prüfung der Beweislage erforderlich.
Auch die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen – etwa bei Durchsuchungen oder der Sicherstellung von Paketen – muss kritisch überprüft werden. Fehler können dazu führen, dass Beweise unverwertbar sind.
Schließlich kann eine geschickte Verteidigungsstrategie darauf abzielen, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, insbesondere wenn es sich um Ersttäter handelt oder die Mengen gering waren.
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend
Wer Post vom Zoll, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhält, sollte keinesfalls unbedacht reagieren. Unüberlegte Aussagen verschlechtern oft die Verteidigungsposition erheblich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ermöglicht es, Akteneinsicht zu beantragen, die Beweislage realistisch einzuschätzen und eine gezielte Strategie zu entwickeln.
Oft gelingt es, durch eine frühzeitige Verteidigung das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.
Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfahrener Strafverteidiger
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er bundesweit Mandanten, die wegen des Erwerbs oder Besitzes von verschreibungspflichtigen oder verbotenen Substanzen wie Testosteron strafrechtlich verfolgt werden.
Mandanten schätzen seine präzise Analyse, seine Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und seine Fähigkeit, individuelle Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Ob in Berlin, Hamburg, München oder in kleineren Städten – Andreas Junge setzt sich bundesweit für die Rechte seiner Mandanten ein.
Jetzt handeln und Ihre Zukunft schützen
Ein Strafverfahren wegen der Bestellung von Testosteron im Internet ist kein Bagatelldelikt. Es drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Eintragungen ins Führungszeugnis und massive Einschränkungen im beruflichen und privaten Leben. Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe sucht, erhöht die Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Strafe deutlich zu reduzieren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.