Strafverfahren wegen der Bestellung von Dopingmitteln im Internet – rechtliche Risiken, Ermittlungsabläufe und Verteidigungsmöglichkeiten

Die Bestellung von Dopingmitteln über das Internet hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Vor allem Fitnessbegeisterte, Bodybuilder oder Leistungssportler bestellen Präparate wie Anabolika, Wachstumshormone oder sogenannte SARMs über Online-Plattformen – oft ohne zu wissen, dass sie sich damit strafbar machen können. Dabei genügt bereits der Besitz bestimmter Substanzen, um ein Strafverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) auszulösen.

Wer über das Internet Dopingmittel bestellt, sieht sich nicht selten mit einer Hausdurchsuchung, einem Ermittlungsverfahren oder sogar einer Anklage konfrontiert – selbst wenn die Bestellung nur zum Eigengebrauch erfolgte. Die rechtlichen Folgen können erheblich sein. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und im Fall eines Verfahrens professionell verteidigt zu werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, spezialisiert auf Strafverteidigung im Arzneimittel- und Anti-Doping-Recht, vertritt bundesweit Mandanten, gegen die im Zusammenhang mit Internetbestellungen von Dopingmitteln ermittelt wird. Durch seine Erfahrung mit den Ermittlungsbehörden, seine Kenntnis der typischen Verfahrensabläufe und sein strategisches Vorgehen konnte er bereits zahlreiche Verfahren ohne Urteil und ohne strafrechtliche Folgen erfolgreich abschließen.

Wie kommt es zu Strafverfahren wegen Dopingmittel-Bestellungen?

Die meisten Verfahren beginnen mit einem Hinweis von Zollbehörden oder internationalen Ermittlungsstellen. Viele Online-Händler, insbesondere solche mit Sitz außerhalb der EU, stehen unter Beobachtung. Wird eine verdächtige Sendung abgefangen – etwa bei der Einfuhr aus Osteuropa, Asien oder Südamerika – übermitteln die Behörden regelmäßig die Empfängerdaten an die zuständigen Staatsanwaltschaften in Deutschland.

Daraufhin werden häufig:

– Hausdurchsuchungen angeordnet
– IT-Geräte und Mobiltelefone sichergestellt
– Banking- und Bestellinformationen ausgewertet
– Strafverfahren gegen den Empfänger eingeleitet

Der bloße Name auf einem Paket kann dabei bereits ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren zu begründen. Auch wenn das Präparat nicht in Deutschland erhältlich oder gar zugelassen ist, wird ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt angenommen – insbesondere wenn die Substanz unter das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz fällt.

Welche Vorschriften greifen bei Dopingmittel-Bestellungen?

Rechtlich relevant ist vor allem das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), das den Besitz, Erwerb und das Inverkehrbringen bestimmter Dopingmittel unter Strafe stellt. Insbesondere § 2 AntiDopG sanktioniert den Besitz von nicht geringen Mengen an Dopingwirkstoffen, unabhängig davon, ob eine Weitergabe oder ein Einsatz im Sport geplant war.

Darüber hinaus können auch andere Vorschriften zur Anwendung kommen, etwa:

– das Arzneimittelgesetz (AMG) bei Verstoß gegen Einfuhr- oder Besitzbestimmungen
– das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei verbotenen Substanzen
– das Steuergesetz bei Zollverstößen

Wer über das Internet Dopingmittel bestellt, riskiert somit eine mehrfache strafrechtliche Verfolgung. Die Strafandrohung reicht – je nach Konstellation – von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders problematisch wird es, wenn der Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel oder eine organisierte Struktur im Raum steht.

Wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen

Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen weitere Konsequenzen:

– Eintragung ins Führungszeugnis
– Verlust der beruflichen Zuverlässigkeit bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. im Gesundheitswesen, bei Beamten, Soldaten)
– Einschränkungen bei der Ausübung von Sportarten mit Lizenz- oder Verbandsbindung
– Reputationsschäden, insbesondere bei Personen in öffentlichen oder verantwortungsvollen Positionen

Auch die psychische Belastung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht zu unterschätzen – insbesondere dann, wenn es zu einer Durchsuchung der Wohnung kommt oder Geräte beschlagnahmt werden.

Verteidigungsmöglichkeiten und Strategie

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt in seiner Verteidigung auf eine sachliche, diskrete und rechtsklare Aufarbeitung des Sachverhalts. Viele Verfahren lassen sich bereits im Ermittlungsstadium positiv beeinflussen – insbesondere wenn:

– die Substanz nicht in verbotener Menge besessen wurde
– die Lieferung nie beim Empfänger angekommen ist
– keine Weitergabe oder Handelsabsicht vorlag
– der Beschuldigte glaubhaft machen kann, nicht gewusst zu haben, dass es sich um ein strafbares Produkt handelt

In der Praxis führt dies häufig zu einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) oder nach § 153 StPO (Geringfügigkeit). Auch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage nach § 153a StPO ist in bestimmten Fällen möglich – ohne Eintrag im Führungszeugnis und ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige anwaltliche Beratung – noch bevor eine Aussage bei der Polizei oder eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Unüberlegte Äußerungen können später schwer korrigiert werden.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Verteidiger ist

Strafverfahren im Zusammenhang mit der Bestellung von Dopingmitteln sind komplex – sie erfordern Fachkenntnis im Arzneimittelrecht, Erfahrung mit den Ermittlungsbehörden und ein feines Gespür für die tatsächlichen Abläufe im Einzelfall.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf diese Verfahren spezialisiert. Er kennt die gängigen Ermittlungsansätze, die technischen Auswertungsmethoden und die rechtlichen Schwachstellen vieler Anklagen. Seine Mandanten profitieren von einer ruhigen, sachlich geführten Verteidigung, die auf schnelle Verfahrensbeendigung und langfristige Schadensvermeidung ausgerichtet ist.

Fast alle  seiner Mandate konnten ohne Anklage, ohne Urteil und ohne Steuernachzahlung oder Führungszeugniseintrag abgeschlossen werden – weil frühzeitig und professionell verteidigt wurde.

Die Bestellung von Dopingmitteln im Internet kann strafrechtlich erhebliche Folgen haben – auch bei einmaliger Bestellung und ohne gewerbliche Absicht. Wer betroffen ist, sollte keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung machen und sich frühzeitig verteidigen lassen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit zur Seite – erfahren, diskret und mit dem Ziel, Ihr Verfahren ohne Strafe und ohne negative Folgen zu beenden.