Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Ärzte: Risiko für Ruf und Existenz

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs trifft Ärzte besonders hart – nicht nur juristisch, sondern in ihrer gesamten beruflichen Identität. Denn hier geht es nicht einfach um ein Ermittlungsverfahren: Es geht um den guten Ruf, um die Approbation, um das Vertrauensverhältnis zu Patienten und Kollegen – und oft um nichts weniger als die wirtschaftliche Existenz.

Immer häufiger geraten niedergelassene Ärzte, aber auch angestellte Klinikärzte, in das Visier von Staatsanwaltschaften und Prüfeinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Der Vorwurf: Leistungen seien falsch, überhöht oder gar nicht erbracht, aber dennoch abgerechnet worden. Es folgen Durchsuchungen, Vernehmungen, Rückforderungsbescheide, Kontopfändungen – und ein hohes Maß an persönlicher Belastung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger auf ärztliche Berufsverfahren spezialisiert. Seine enge Kenntnis der Prüfmethoden der KVen und der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften – insbesondere im Bereich des sogenannten Abrechnungsbetrugs – macht ihn zu einem gefragten Verteidiger für Ärzte, die unter Druck geraten sind. Besonders wichtig: Durch seine strukturierte, sachkundige und taktisch kluge Verteidigung gelingt es überdurchschnittlich oft, solche Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen – und damit die Approbation, die Liquidität und die persönliche Reputation der Mandanten zu sichern.

Was ist ärztlicher Abrechnungsbetrug – und warum ist der Vorwurf so gefährlich?

Der Begriff „Abrechnungsbetrug“ ist rechtlich nicht exakt definiert, umfasst aber eine Vielzahl von Vorwürfen: Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, die falsche Zuordnung von Ziffern, das Ansetzen höherer Gebühren als erlaubt oder das systematische Umgehen von Abrechnungsvorschriften. Juristisch handelt es sich um Betrug (§ 263 StGB) – ein sogenanntes Vermögensdelikt mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in schweren Fällen sogar mehr.

In der Praxis beginnt das Verfahren meist mit einer Abrechnungsprüfung durch die KV, ausgelöst durch Auffälligkeiten, anonyme Hinweise oder automatisierte Kontrollalgorithmen. Schon hier werden Ärzte mit Rückforderungsbescheiden und Praxisprüfungen konfrontiert. Nicht selten leitet die KV parallel die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter – ohne dass der betroffene Arzt dies zunächst bemerkt. Erst Monate später folgen dann Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, EDV-Auswertungen und im schlimmsten Fall eine Kontensperrung oder die Einziehung vermeintlicher Taterträge.

Der Arzt steht damit nicht nur vor einem strafrechtlichen Verfahren, sondern auch vor berufsrechtlichen und existenziellen Konsequenzen: Verlust der Zulassung, Aberkennung der Approbation, wirtschaftlicher Ruin durch Rückforderungen und Reputationsverlust in der Öffentlichkeit.

Warum Rückforderungen so gefährlich sind – und wie Verteidigung helfen kann

Parallel zum strafrechtlichen Verfahren gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen, private Krankenversicherer oder Berufsgenossenschaften zur finanziellen Rückforderung über. Hier werden schnell sechsstellige Beträge angesetzt – oft auf der Grundlage rein rechnerischer Hochrechnungen, ohne individuelle Prüfung. Diese Rückforderungen erfolgen häufig im Wege der Zwangsvollstreckung, Kontenpfändung oder durch die Verrechnung mit laufenden Honorarzahlungen. Für die betroffene Praxis kann das innerhalb weniger Tage zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an: Er prüft die Berechnungsgrundlagen, fordert die vollständige Offenlegung der Prüfbescheide und greift pauschale Rückforderungsentscheidungen juristisch und wirtschaftlich an. In vielen Fällen gelingt es, solche Forderungen deutlich zu reduzieren – oder durch Verfahrensabsprachen im Strafverfahren vollständig zu neutralisieren.

Wichtig ist: Strafrecht und Wirtschaftlichkeit sind untrennbar verbunden. Wer sich rein auf das Strafverfahren konzentriert und die wirtschaftlichen Folgen vernachlässigt, riskiert trotz juristischer Entlastung den Verlust der Praxis. Andreas Junge verfolgt daher eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie, die strafrechtliche, sozialrechtliche und zivilrechtliche Aspekte miteinander verknüpft.

Verteidigung mit juristischer Tiefe und praktischer Erfahrung

Erfahrungsgemäß beruhen viele Ermittlungsverfahren auf Missverständnissen, formalen Abweichungen oder komplexen Abrechnungssystemen, die selbst für erfahrene Juristen schwer zu durchdringen sind. Der Unterschied liegt im Detail – und genau hier zeigt sich die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Er kennt nicht nur das Sozialrecht und das Kassenarztrecht, sondern auch die internen Richtlinien und Softwareverfahren der KVen. Er weiß, wie Prüfstellen Ziffern interpretieren, wie die Zusammenarbeit zwischen KVen und Staatsanwaltschaften verläuft und welche technischen Standards für Abrechnungen herangezogen werden.

Diese Kombination aus wissenschaftlichem Verständnis und praktischer Prozesserfahrung führt dazu, dass viele Vorwürfe im Detail entkräftet werden können – sei es durch nachträgliche Dokumentation, durch Aufklärung von Praxisabläufen oder durch medizinisch plausible Erklärungen für angezweifelte Leistungen.

Viele Verfahren lassen sich so bereits im Ermittlungsstadium beenden – sei es durch eine Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder im Wege einer Verfahrensabsprache. In all diesen Fällen bleibt das öffentliche Interesse gering, die berufliche Zukunft gesichert – und die Belastung der Mandanten auf ein Minimum reduziert.

Warum Ärzte bei strafrechtlichen Vorwürfen auf Andreas Junge vertrauen

Wer als Arzt ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, braucht nicht nur einen Strafverteidiger, sondern einen Fachmann mit tiefem Verständnis für das Gesundheitswesen – jemanden, der mit KVen, Honorarärzten, GOÄ, EBM und Prüfanträgen ebenso vertraut ist wie mit Paragrafen des Strafgesetzbuchs. Rechtsanwalt Andreas Junge vereint genau diese Kompetenzen.

Er vertritt seit Jahren erfolgreich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Seine Kenntnis der behördlichen Arbeitsweise, sein Gespür für Taktik und sein strategischer Umgang mit sensiblen Vorwürfen haben dazu geführt, dass viele seiner Mandanten von Verfahrenseinstellungen profitieren konnten – schnell, diskret und ohne mediale Aufmerksamkeit.

Zudem schützt er Ärzte vor der wirtschaftlichen Vernichtung, indem er Rückforderungen abwehrt, Vermögenseinziehungen prüft und Pfändungen angreift, bevor sie die Existenz der Praxis gefährden. Seine Mandanten schätzen nicht nur seine juristische Expertise, sondern auch seinen ruhigen, realistischen und lösungsorientierten Ansatz – in einer Situation, in der jeder Fehler Folgen haben kann.

Professionelle Verteidigung schützt Beruf und Existenz

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann jeden Arzt treffen – oft ohne böse Absicht, oft aufgrund formaler Fehler. Doch die Folgen sind gravierend: Strafverfahren, Rückforderungen, Rufschädigung, Approbationsgefahr.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in dieser kritischen Situation mehr als nur juristische Beratung: Er bietet Strategie, Erfahrung und Schutz – mit einer Erfolgsquote, die deutlich über dem Durchschnitt liegt.

Sichern Sie Ihre Zukunft. Lassen Sie sich frühzeitig und diskret beraten.