Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Zahnärzte – typische Risiken und die richtige Verteidigung

Zahnärzte stehen wie andere Heilberufler im besonderen Fokus von Abrechnungsprüfungen. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, gekoppelt mit der Kontrolle durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (KZV), hat die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs in den letzten Jahren deutlich steigen lassen. Dabei geht es nicht nur um strafrechtliche Sanktionen – auch berufsrechtliche und existenzielle Folgen drohen.

Dieser Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen, die rechtlichen Grundlagen sowie die wirtschaftlichen und beruflichen Risiken. Im Mittelpunkt steht die Verteidigung und der erfahrene Beistand durch Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Arztstrafverfahren regelmäßig Mandate in diesem hochsensiblen Bereich übernimmt.

Typische Fallkonstellationen bei Abrechnungsbetrug in Zahnarztpraxen

Ermittlungsverfahren wegen § 263 StGB (Betrug) oder § 266 StGB (Untreue) gegen Zahnärzte beginnen häufig mit einer Auffälligkeit bei der KZV oder durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter oder Patienten. Typische Vorwürfe sind:

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, etwa bei Prophylaxe, PAR oder Füllungen,
  • systematische fehlerhafte Codierung, um höhere Sätze zu erzielen,
  • nicht zutreffende Angaben zur Plausibilität der Behandlungsdauer,
  • Doppelabrechnungen von Leistungen über GKV und PKV oder Beihilfe,
  • Abrechnung durch nicht approbierte Mitarbeiter ohne persönliche Aufsicht des Zahnarztes.

Nicht selten vermengen sich zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Patienten oder Kostenträgern mit strafrechtlichen Vorwürfen. Der Druck auf die Beschuldigten ist erheblich – auch wegen der komplexen medizinisch-rechtlichen Gemengelage.

Strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann bereits mit der Durchsuchung der Praxis beginnen. Dabei werden Patientenunterlagen, Abrechnungsdaten und IT-Systeme sichergestellt. In schwerwiegenden Fällen wird ein Berufsverbot beantragt (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB). Auch die kassenärztliche Zulassung ist in Gefahr.

Ein rechtskräftiges Urteil kann erhebliche Sanktionen mit sich bringen:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 263 StGB),
  • Einziehung des erlangten Vermögensvorteils,
  • berufsrechtliche Maßnahmen durch die Zahnärztekammer,
  • Entziehung der Kassenzulassung,
  • Rückforderungen durch die KZV oder private Kostenträger,
  • disziplinarische Folgen bei Beamtenstatus (etwa Hochschullehrer).

Die Rückforderungsbescheide erreichen teils sechsstellige Summen und können wirtschaftlich existenzbedrohend sein. Auch eine Eintragung ins Arztregister ist gefährdet.

Möglichkeiten der Verteidigung

Eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung ist in solchen Verfahren unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge beginnt mit der umfassenden Akteneinsicht und der Prüfung, ob der objektive und subjektive Tatbestand erfüllt ist. Nicht jede fehlerhafte Abrechnung stellt auch einen Betrug dar. Häufig liegt ein Irrtum über Abrechnungsmodalitäten oder ein Dokumentationsdefizit vor, das sich aufklären lässt.

Ein zentrales Verteidigungsziel ist daher die Entkriminalisierung des Vorwurfs. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage zu erreichen – insbesondere bei erstmaligem Vorwurf und kooperativem Verhalten. In anderen Fällen ist die sorgfältige Rekonstruktion der Behandlungsdokumentation entscheidend.

Auch gutachterliche Stellungnahmen spielen eine wichtige Rolle, etwa zur Auslegung zahnärztlicher Standards oder zur Klärung, ob eine bestimmte Abrechnung plausibel war. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Abrechnungsberatern, die der Verteidigung zuarbeiten, ist für Rechtsanwalt Junge eine bewährte Praxis.

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Arztstrafverfahren. Seine Spezialisierung umfasst insbesondere Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs und des Subventionsbetrugs im medizinischen Bereich. Er kennt die Strukturen der KZV, die behördlichen Abläufe und die internen Prüfmechanismen aus unzähligen Mandaten.

Durch seine Doppelqualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht versteht er nicht nur die juristische, sondern auch die wirtschaftliche Seite solcher Verfahren. Mandanten profitieren von seinem strategischen Vorgehen, seiner diskreten Arbeitsweise und der Fähigkeit, Verfahren frühzeitig zu entschärfen – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren.

Viele von ihm vertretene Zahnärzte konnten durch seine Verteidigung eine Einstellung oder eine deutlich mildere Sanktion erreichen, als zunächst zu erwarten war. Besonders in Fällen mit parallelen berufsrechtlichen Verfahren sorgt sein koordiniertes Vorgehen für Rechtssicherheit und langfristigen Bestand der beruflichen Existenz.

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Zahnärzte gehören zu den komplexesten und sensibelsten Bereichen des Medizinstrafrechts. Die Risiken reichen weit über eine strafrechtliche Verurteilung hinaus – bis hin zum Verlust der Existenzgrundlage.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier als spezialisierter Verteidiger nicht nur fundierte juristische Kompetenz, sondern auch die Erfahrung und Umsicht, die es braucht, um solche Verfahren erfolgreich zu führen. Wer mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – idealerweise noch vor der ersten Aussage oder Mitwirkung an einer Durchsuchung. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden früh gestellt – nutzen Sie diese Chance mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite.