Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug bei Ärzten – Was Sie jetzt wissen und tun sollten

Wenn die Praxis ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät

Immer mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehen sich strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs gegenüber. Die Auslöser sind häufig Abweichungen in der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), auffällige Fallzahlen, Hinweise aus dem Kollegenkreis oder Unstimmigkeiten bei Privatliquidationen. Was als Verwaltungsangelegenheit beginnt, kann sich rasch zu einem ausgewachsenen Strafverfahren entwickeln – mit erheblichen beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen § 263 StGB (Betrug) kann zur Anklage führen, zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, zu Einträgen ins Arztregister und zu erheblichen Rückforderungen. Umso wichtiger ist es, bereits bei den ersten Anzeichen professionellen strafrechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Ärztinnen und Ärzte in Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug. Er kennt die Praxisanforderungen, die komplexen Abrechnungsregelungen und die typischen Fallkonstellationen aus langjähriger Erfahrung.

Häufige Ausgangspunkte eines Strafverfahrens wegen Abrechnungsbetrugs

Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist nicht mit einer Hausdurchsuchung, sondern mit einer internen Prüfung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, Auffälligkeiten bei der Abrechnung zu melden. Auch der Medizinische Dienst (MD), Krankenkassen oder Patienten können Hinweise liefern. Die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt häufig ohne vorherige Rücksprache mit dem Betroffenen.

Typische Vorwürfe sind:

  • Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (z. B. Vertretung durch nichtärztliches Personal)

  • Unzulässige Doppelabrechnungen gegenüber KV und privat

  • Falsche Ziffernkombinationen im EBM oder GOÄ

  • Überhöhte oder pauschalisierte Abrechnung von Gesprächsleistungen

  • Systematische Abrechnung von Leistungen bei nicht anwesenden Patienten

  • Behandlungsdokumentation, die nicht mit den abgerechneten Leistungen übereinstimmt

Gerade bei hohen Fallzahlen, bestimmten Fachgruppen (z. B. Hausärzte, Orthopäden, Radiologen) oder bei überdurchschnittlich häufig abgerechneten Ziffern entstehen schnell statistische Auffälligkeiten – die von der KV oder den Krankenkassen als Anfangsverdacht gewertet werden.

Strafrechtliche Bewertung: § 263 StGB – Betrug durch fehlerhafte Abrechnung

Der Vorwurf lautet in der Regel: Betrug gemäß § 263 StGB. Tatbestandsmäßig ist jede Täuschung über abrechnungsrelevante Tatsachen, die beim Kostenträger (z. B. der KV) zu einem Irrtum führt und eine Vermögensverfügung nach sich zieht.

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.03.2005 – 5 StR 523/04) hat mehrfach entschieden, dass unrichtige Leistungsabrechnungen den objektiven Tatbestand erfüllen können – selbst dann, wenn der Patient die Leistung tatsächlich erhalten hat, aber die formalen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Wird eine Täuschung vorsätzlich begangen – oder wird sie zumindest billigend in Kauf genommen – ist eine Strafbarkeit gegeben. Bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder hohen Schadenssummen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Bereits eine Schadenssumme ab 50.000 € kann von der Staatsanwaltschaft als besonders schwerer Fall eingestuft werden.

Rückforderungen und berufsrechtliche Folgen

Neben dem strafrechtlichen Risiko drohen erhebliche Rückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung und – im Fall privatärztlicher Abrechnung – durch private Krankenversicherungen. Diese Forderungen orientieren sich nicht an den tatsächlichen Gewinnen, sondern an den gesamten abgerechneten Honoraren.

Besonders kritisch: Rückforderungen erfolgen häufig pauschal für längere Zeiträume (z. B. zwei oder fünf Jahre) und betreffen regelmäßig auch korrekt abgerechnete Fälle. Es entstehen schnell Rückzahlungsverpflichtungen in sechsstelliger Höhe – mit teils ruinösen wirtschaftlichen Folgen.

Auch die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist gefährdet. Ein strafrechtliches Urteil kann zu Einträgen im Arztregister, zur Einleitung von Disziplinarverfahren durch die Ärztekammer oder zur Aberkennung der vertragsärztlichen Zuverlässigkeit führen (§ 95 Abs. 6 SGB V).

Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge – fundiert, strategisch und diskret

Rechtsanwalt Andreas Junge legt besonderen Wert auf eine frühzeitige und sachliche Verteidigung. Zunächst steht die Frage im Vordergrund, ob der Vorwurf überhaupt trägt. Nicht jede formale Unregelmäßigkeit ist strafbar. Viele Abrechnungsfehler beruhen auf Schulungsdefiziten, fehlerhafter Software oder Abrechnungsgewohnheiten, die nicht mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmen.

Ein zentraler Verteidigungsansatz ist die Frage nach dem Vorsatz. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 14.10.2004 – 5 StR 299/04) betont, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich eine Betrugshandlung ist. Insbesondere bei fehlendem Wissen um Abrechnungsgrenzen oder bei innerbetrieblichen Missverständnissen liegt keine vorsätzliche Täuschung vor.

In der Praxis gelingt es Rechtsanwalt Junge häufig, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung nach § 153a StPO zu erreichen – etwa durch Rückzahlungen, Schulungsnachweise oder betriebliche Reorganisation.

Auch wenn ein Verfahren nicht eingestellt werden kann, entwickelt er eine individuelle Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf wirtschaftliche, berufsrechtliche und persönliche Interessen seiner Mandanten.

FAQ: Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs bei Ärzten

Was ist Abrechnungsbetrug bei Ärzten?
Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn ärztliche Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden, obwohl sie nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurden – z. B. bei Falschziffern, Doppelabrechnungen oder unzutreffender Leistungsdokumentation.

Wie erfahre ich, ob gegen mich ermittelt wird?
Sie erhalten meist Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft – in Form einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder sogar durch eine Hausdurchsuchung. Auch die KV kann Sie informell auf ein Prüfverfahren hinweisen.

Welche Strafen drohen?
Je nach Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Zusätzlich können Rückforderungen, der Entzug der vertragsärztlichen Zulassung und Einträge ins Arztregister erfolgen.

Ist jeder Abrechnungsfehler strafbar?
Nein. Viele Fehler sind formaler Natur und nicht strafbar. Entscheidend ist, ob Sie vorsätzlich gehandelt haben – oder ob ein verständliches Missverständnis vorliegt. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Wie kann mir Rechtsanwalt Andreas Junge helfen?
Rechtsanwalt Junge prüft die Vorwürfe im Detail, analysiert die Abrechnungsunterlagen und führt Gespräche mit den Ermittlungsbehörden. Ziel ist es, das Verfahren möglichst früh zu beenden oder mit einem tragbaren Ergebnis abzuschließen – etwa durch eine Einstellung oder durch Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen.

Abrechnungsbetrug ist kein Bagatelldelikt – aber auch kein unausweichliches Urteil

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann jeden Arzt treffen – auch ohne strafbares Verhalten. Wichtig ist, sich nicht vorschnell zu äußern, sondern frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, Sachverstand und Diskretion zur Seite – bundesweit und mit Blick für das, was in der Praxis zählt.