Strafverfahren nach § 184b StGB: Was tun als Beschuldigter bei Ermittlungen wegen kinderpornografischer Inhalte?

§ 184b StGB stellt den Besitz, das Sichverschaffen und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten unter Strafe. Die Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft, zuletzt durch die Einstufung als sogenanntes „Verbrechen“ – mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Damit wird das Ermittlungsverfahren faktisch verpflichtend, selbst bei kleinsten Mengen und einmaligen Vorfällen.

Ein Strafverfahren kann bereits durch den automatisierten Hinweis eines US-Dienstleisters (etwa NCMEC oder Google) an deutsche Ermittlungsbehörden ausgelöst werden. Auch Hinweise aus sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder durch nationale Ermittlungsprojekte (z. B. „Heimdall“, „Heureka“, „Boys Town“) führen häufig zur Einleitung eines Verfahrens – selbst wenn der Betroffene sich keiner Schuld bewusst ist.

Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass Dateien versehentlich heruntergeladen, automatisch synchronisiert oder in Gruppenchats ungefragt übermittelt wurden. Doch auch in diesen Fällen greift zunächst der massive Apparat der Strafverfolgung – mit zum Teil überzogenen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Ermittlungen im persönlichen Umfeld und der Androhung von Untersuchungshaft.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens – belastend, aber nicht ausweglos

Einmal in Gang gesetzt, folgt das Verfahren einem festgelegten Ablauf: Die zuständigen Cybercrime-Abteilungen der Staatsanwaltschaft beauftragen spezialisierte IT-Forensiker mit der Auswertung aller gesicherten Datenträger – darunter PCs, Smartphones, USB-Sticks, Cloud-Zugänge und Messengerdienste. Je nach Bundesland dauert diese Auswertung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Der Betroffene erlebt in dieser Zeit große Unsicherheit: Das Verfahren läuft weiter, doch es bleibt zunächst still.

In dieser Phase kommt es entscheidend auf den richtigen anwaltlichen Beistand an. Wer ohne rechtliche Beratung auf Ermittlungsmaßnahmen reagiert, riskiert durch unbedachte Aussagen oder Erklärungsversuche eine erhebliche Verschlechterung der Verteidigungsposition. Rechtsanwalt Andreas Junge empfiehlt seinen Mandanten daher stets, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor die Ermittlungsakte vorliegt und die Ergebnisse der IT-Analyse vorliegen.

Verteidigung mit technischer Sachkunde – warum Erfahrung den Unterschied macht

Der entscheidende Unterschied in der Verteidigung liegt in der Fähigkeit, die technische Seite des Verfahrens zu verstehen – und zu nutzen. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet seit Jahren im Bereich digitaler Strafverfahren und ist mit den typischen Fehlerquellen bei Datenauswertungen vertraut. Viele Ermittlungsbehörden stützen sich auf automatisierte Prüfverfahren, die jedoch nicht zwischen bewussten und unbeabsichtigten Handlungen unterscheiden können.

So finden sich auf beschlagnahmten Geräten häufig Miniaturbilder (sogenannte Thumbnails), temporäre Internetdateien oder Medienreste aus Messenger-Diensten, die vom Nutzer weder bewusst heruntergeladen noch angesehen wurden. In zahlreichen Verfahren gelingt es Andreas Junge, durch technische Einordnungen und forensisch fundierte Argumentation Zweifel an der Tatvorsätzlichkeit zu begründen – mit dem Ziel, das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht oder wegen fehlenden Vorsatzes einstellen zu lassen.

Zudem weiß er, wie Staatsanwaltschaften intern mit Grenzfällen umgehen – wann etwa ein Täter-Opfer-Zuordnung nicht zweifelsfrei möglich ist, wann die Strafverfolgung aus Opportunitätsgründen eingestellt wird oder wie man mit der Justiz auf Augenhöhe kommuniziert. Diese Kenntnis der behördlichen Praxis ist kein Lehrbuchwissen, sondern Ergebnis langjähriger Verteidigungserfahrung in sensiblen Bereichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge – diskrete Verteidigung in schwieriger Lage

Gerade bei Vorwürfen nach § 184b StGB ist der öffentliche Druck enorm. Mandanten befürchten nicht nur eine Freiheitsstrafe, sondern auch die gesellschaftliche Ächtung. Hinzu kommt oft die Sorge um den Arbeitsplatz, die Familie und den persönlichen Ruf. In dieser Situation ist es entscheidend, einen Verteidiger an der Seite zu haben, der nicht nur juristisch, sondern auch menschlich und strategisch sicher durch das Verfahren führt.

Rechtsanwalt Andreas Junge legt großen Wert auf diskrete Kommunikation, auf eine zielgerichtete Auswertung der Ermittlungsakten und auf eine frühzeitige Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft. Dank seiner Erfahrung und seines technischen Verständnisses gelingt es ihm immer wieder, Verfahren in einer Weise zu lenken, dass sie ohne Anklage oder Hauptverhandlung enden – insbesondere bei Ersttätern oder in Fällen unklarer Beweislage.

 Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Chancen

Ein Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist ohne Zweifel eine schwere Belastung – aber es bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Wer frühzeitig handelt, sich professionell vertreten lässt und strategisch klug vorgeht, kann den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen. In sehr vielen Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich – gerade wenn technisches Verständnis, Sachkunde und Erfahrung zusammenkommen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen bundesweit zur Seite – mit Entschlossenheit, Diskretion und der nötigen Distanz zum öffentlichen Druck.