Strafverfahren in Dänemark gegen deutsche Staatsbürger; Tatvorwurf Steuerhinterziehung – was Sie wissen sollten

Wann wird in Dänemark ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet?

In Dänemark werden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung („skatteunddragelse“) eingeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuern vorsätzlich verkürzt oder relevante steuerliche Informationen gegenüber den Steuerbehörden verschwiegen wurden. Eine bewusste Falschangabe in Steuererklärungen, das Verschweigen von Einkünften oder der Missbrauch von Steuervergünstigungssystemen reichen aus, um den Verdacht zu begründen. Häufig erfolgt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf Grundlage von Steuerprüfungen, internationalen Informationsaustauschen oder anonymen Anzeigen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und Dänemark, etwa bei Wohnsitzverlagerungen oder Geschäftstätigkeit in beiden Ländern, geraten deutsche Staatsangehörige leicht ins Visier der dänischen Steuerbehörden.

Welche Konsequenzen drohen deutschen Staatsbürgern bei Steuerstrafverfahren in Dänemark?

Die dänischen Steuerstrafverfahren werden sehr konsequent geführt. Neben erheblichen Steuernachforderungen drohen empfindliche Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen. Bereits bei höheren Hinterziehungsbeträgen kann eine Haftstrafe auch ohne Bewährung verhängt werden.

Darüber hinaus können wirtschaftliche und berufliche Folgen entstehen: Einschränkungen bei der Berufsausübung, negative Einträge im Strafregister sowie Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit oder Aufenthaltsrechte sind möglich. Nicht selten kommt es auch zu parallelen Verfahren oder Nachforderungen in Deutschland.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in internationalen Steuerstrafsachen, insbesondere bei Ermittlungsverfahren in Dänemark.

Ihre besondere Stärke liegt in der engen Zusammenarbeit mit renommierten dänischen Anwaltskanzleien und Steuerberatern. Diese Kooperation ermöglicht eine abgestimmte Verteidigungsstrategie auf beiden Seiten der Grenze – sowohl im dänischen Strafverfahren als auch zur Vermeidung oder Begrenzung von Konsequenzen in Deutschland.

Durch ihre profunde Kenntnis der Unterschiede zwischen deutschem und dänischem Steuerrecht und Strafrecht entwickeln Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel individuelle und präzise Verteidigungskonzepte, immer mit dem Ziel, Ermittlungsverfahren möglichst schnell und diskret zu beenden oder eine bestmögliche Lösung für ihre Mandanten zu erreichen.