Steuerberater nehmen eine besondere Stellung im Steuerrecht ein: Sie sind nicht nur Dienstleister, sondern auch Vertrauenspersonen und Schnittstelle zwischen Mandant und Finanzverwaltung. Gerade deshalb wiegen strafrechtliche Vorwürfe gegen Steuerberater besonders schwer. Wird ihnen eine eigene Steuerhinterziehung oder die Beihilfe zur Steuerhinterziehung von Mandanten vorgeworfen, droht neben strafrechtlichen Sanktionen auch die berufsrechtliche Existenzvernichtung.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er erfolgreich Steuerberater in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Disziplinarverfahren. Sein tiefes Verständnis für die internen Abläufe von Kanzleien und seine Kenntnis der strafrechtlichen Anforderungen an Berufsträger machen ihn zu einem gefragten Ansprechpartner.
Häufige Fallkonstellationen
In der Praxis ergeben sich Verdachtsmomente gegen Steuerberater häufig aus dem Kontext ihrer Beratungstätigkeit. Typisch sind etwa die folgenden Konstellationen:
- Der Steuerberater unterlässt es, Einkünfte in Steuererklärungen korrekt zu erfassen.
- Er reicht bewusst unvollständige oder manipulierte Buchhaltungen ein.
- Er hilft dem Mandanten, Betriebsausgaben zu fingieren oder private Kosten als geschäftlich abzusetzen.
- Er verschweigt Umsätze aus Barerlösen oder unterstützt Scheinfirmenmodelle.
In besonders heiklen Fällen führen eigene Versäumnisse zu Ermittlungen: etwa, wenn der Steuerberater seine eigenen Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert oder betriebliche Einnahmen verschweigt. Auch eine Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen, falsche Angaben im Rahmen von Investitionsabzugsbeträgen oder unzutreffende Angaben zu Auslandssachverhalten können Anlass für ein Ermittlungsverfahren sein.
Die rechtlichen und beruflichen Konsequenzen
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist für Steuerberater von gravierender Tragweite. Bereits der Verdacht kann zu einer Rufschädigung führen. Kommt es zu einer Verurteilung, drohen neben empfindlichen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, insbesondere bei hohen Hinterziehungsbeträgen.
Hinzu kommen berufsrechtliche Folgen: Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG kann die Bestellung widerrufen werden, wenn sich der Steuerberater eines Vergehens schuldig gemacht hat, das ihn für den Beruf als unwürdig erscheinen lässt. Selbst bei einer Einstellung nach § 153a StPO kann ein Disziplinarverfahren drohen.
Die Rechtsprechung geht mit Steuerberatern besonders streng um: In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 14.12.2021, 1 StR 197/21) wurde hervorgehoben, dass „ein Steuerberater, der das Vertrauen der Allgemeinheit missbraucht, in besonderem Maße der strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen ist“.
Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger
Die Verteidigung von Steuerberatern erfordert nicht nur strafrechtliches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis des Steuerrechts und der Berufspflichten. Rechtsanwalt Andreas Junge beginnt mit einer umfassenden Analyse der Vorwürfe, der zugrunde liegenden Steuererklärungen, der Kommunikation mit dem Mandanten und der Kanzleiorganisation.
Wichtig ist es, zwischen einem vorsätzlichen Fehlverhalten und bloßen Fahrlässigkeiten zu differenzieren. In vielen Fällen lassen sich die Vorwürfe entkräften, weil der Steuerberater sich auf unvollständige Mandantenangaben verlassen hat oder weil die Beweislage nicht ausreicht, um einen Vorsatz nachzuweisen. Auch die Frage, ob eine Selbstanzeige möglich oder bereits wirksam war, spielt eine große Rolle.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Ermittlungsbefugnisse: Wurden Durchsuchungen rechtmäßig angeordnet? Wurden Berufsgeheimnisse verletzt? Ist die Verwertung von Daten aus digitalen Sicherstellungen rechtlich haltbar?
Rechtsanwalt Junge nutzt seine umfangreiche Erfahrung, um frühzeitig eine Einstellung zu erreichen oder das Verfahren in eine für den Mandanten tragbare Richtung zu lenken. Besonders in Fällen mit drohender Anklage ist die Entwicklung einer Überzeugungsstrategie für die Hauptverhandlung entscheidend.
Die besondere Qualifikation von Rechtsanwalt Andreas Junge
Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht kennt Andreas Junge die Feinheiten der Strafverteidigung im steuerlichen Kontext. Seine Mandanten profitieren von seiner strukturierten Vorgehensweise, seiner Kenntnis der behördlichen Abläufe und seinem taktischen Feingefühl.
Er verteidigt bundesweit Steuerberater in besonders sensiblen Fällen, in denen neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch die berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Durch seine Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung, Finanzbehörden und Kammern gelingt es ihm regelmäßig, belastende Entwicklungen frühzeitig abzuwehren.
Steuerberater, die mit einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung konfrontiert werden, sollten keine Zeit verlieren. Die Risiken sind hoch, sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich. Eine spezialisierte Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge ist in solchen Fällen unerlässlich.
Seine juristische Qualifikation, seine strategische Denkweise und seine tiefgehende Kenntnis des Berufsrechts machen ihn zur optimalen Wahl für Steuerberater in strafrechtlicher Notlage.