Strafverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) zählen zu den belastendsten und zugleich rechtlich anspruchsvollsten Verfahren, in denen Sozialarbeiter beschuldigt werden können. Die Vorwürfe betreffen nicht nur das strafrechtliche Risiko einer erheblichen Sanktion, sondern berühren das Ansehen, die berufliche Existenz und das persönliche Umfeld des Beschuldigten in existenzieller Weise. Der Gesetzgeber stellt das besondere Näheverhältnis, das zwischen Betreuer und betreuter Person besteht, unter besonderen strafrechtlichen Schutz.
Wird einem Sozialarbeiter vorgeworfen, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine sexuelle Handlung an einer ihm anvertrauten Person vorgenommen oder gefördert zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 174 Abs. 1 StGB). In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung erheblich höher ausfallen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Er vertritt regelmäßig Beschuldigte in Verfahren wegen Sexualdelikten und kennt die spezifischen Anforderungen an eine diskrete, strategische und zugleich rechtlich fundierte Verteidigung in diesem sensiblen Deliktsbereich.
Der rechtliche Rahmen: § 174 StGB
§ 174 StGB schützt das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer schutzbefohlenen Person und einer Person, die beruflich mit deren Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut ist. Bereits eine sexuelle Handlung, die mit oder vor einer schutzbefohlenen Person stattfindet, kann den Tatbestand erfüllen. Dabei kommt es nicht auf Gewalt oder Zwang an – allein das Abhängigkeitsverhältnis genügt, um die Strafbarkeit zu begründen, sofern die Handlung sexuell motiviert ist.
In der Praxis betrifft dies etwa Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen, Heimen, betreuten Wohngruppen oder sozialpädagogischen Projekten. Auch ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige von sozialen Trägern können unter den Straftatbestand fallen, wenn ihnen eine Schutzfunktion nachgewiesen wird.
Typische Fallkonstellationen
Ermittlungen gegen Sozialarbeiter wegen § 174 StGB entstehen häufig nach Aussagen von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gegenüber Betreuern, Familienangehörigen oder Lehrern. Auch anonyme Hinweise oder interne Beschwerden führen häufig zu Strafanzeigen.
Typische Vorwürfe beinhalten:
- das Anfassen im Intimbereich,
- das gemeinsame Duschen oder Übernachten in einem Kontext, der als unangemessen empfunden wurde,
- das Senden oder Empfangen sexueller Nachrichten,
- der Vorwurf, Gespräche über Sexualität in manipulativer Weise geführt zu haben,
- sowie der Missbrauch psychischer Abhängigkeit.
Diese Konstellationen sind häufig durch die Aussage eines vermeintlichen Opfers geprägt. In solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt der Qualität der Einlassung und der Glaubhaftigkeitsanalyse eine zentrale Bedeutung zu.
Besonderheiten der Aussage-gegen-Aussage-Situation
In Verfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen liegt der Tatnachweis oft ausschließlich in der Aussage des angeblich Geschädigten. Die Rechtsprechung fordert deshalb eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung, wenn keine objektiven Beweismittel vorliegen.
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass in diesen Fällen eine „überzeugungsbildende Gesamtschau“ aller Umstände erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2014 – 2 StR 656/13). Dabei sind insbesondere die Aussagekonstanz, die innere Stimmigkeit, das Aussageverhalten sowie mögliche Belastungsmotive sorgfältig zu prüfen.
Eine pauschale Überzeugung von der Glaubwürdigkeit genügt für eine Verurteilung nicht. Dies eröffnet der Verteidigung erhebliche Möglichkeiten, etwa durch die kritische Auseinandersetzung mit der Aussageentwicklung oder durch sachverständige Begutachtung der Glaubhaftigkeit.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge geht in solchen Verfahren mit höchster Sorgfalt und strategischer Sensibilität vor. Er analysiert in der Frühphase des Verfahrens sämtliche Aussagen, Protokolle und Hintergrundinformationen und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anklage überhaupt gegeben sind.
Ziel ist es, frühzeitig Zweifel an der Belastbarkeit des Tatvorwurfs zu begründen – sei es durch widersprüchliche Angaben, unklare Aussagen oder fehlende objektive Bestätigung. Besonders in Fällen, in denen keine Spuren, keine Zeugen und keine ergänzenden Beweismittel vorliegen, kann die gezielte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung des Verfahrens führen.
Er arbeitet eng mit forensisch erfahrenen Sachverständigen zusammen, wenn es um die Beurteilung der Aussagepsychologie geht, und nutzt seine prozessuale Erfahrung, um im richtigen Moment Akzente zu setzen – etwa bei der Stellungnahme zur Anklage oder in der Hauptverhandlung.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht verfügt Andreas Junge über langjährige Erfahrung mit hochsensiblen Verfahren, in denen Ruf, Freiheit und berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen. Seine Mandanten profitieren von seiner strategischen Weitsicht, seinem juristischen Sachverstand und seiner ruhigen, zielgerichteten Verhandlungsführung.
Er kennt die Dynamik von Strafverfahren im sozialen Kontext, ist mit den Besonderheiten von Aussage-gegen-Aussage-Verfahren vertraut und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden, Gerichten und Gutachtern. Viele der von ihm betreuten Verfahren wegen § 174 StGB konnten bereits im Ermittlungsstadium ohne Anklage abgeschlossen oder mit Freispruch beendet werden.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen stellt Sozialarbeiter vor eine beispiellose Belastung – juristisch, beruflich und persönlich. Gerade weil diese Verfahren oft auf der Aussage einer einzelnen Person beruhen, ist eine präzise und strategische Verteidigung von Anfang an unverzichtbar.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine fundierte, diskrete und sachlich ausgerichtete Strafverteidigung in Verfahren mit erheblichem Eskalationspotenzial. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte frühzeitig handeln und sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten und vertreten lassen – nicht zuletzt, um unberechtigte Vorwürfe effektiv abzuwehren und die persönliche Integrität zu wahren.