Untreuevorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Geschäftsführer tragen eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen ihres Unternehmens. Schon Entscheidungen, die im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig bewertet werden, können den Verdacht der Untreue (§ 266 StGB) begründen. Ermittlungsverfahren richten sich deshalb häufig gegen Geschäftsführer, die angeblich Unternehmensgelder missbräuchlich verwendet, unvorteilhafte Verträge abgeschlossen oder in anderer Weise die ihnen anvertrauten Vermögenswerte geschädigt haben.
In vielen Fällen genügt bereits eine Anzeige durch Gesellschafter, Insolvenzverwalter oder Wettbewerber, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet. Damit geraten Geschäftsführer schnell in den Verdacht, ihre Treuepflicht verletzt und dem Unternehmen Schaden zugefügt zu haben.
Schwere Folgen eines Untreueverfahrens
Ein Strafverfahren wegen Untreue ist für Geschäftsführer mit erheblichen Risiken verbunden. Neben Geldstrafen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, insbesondere wenn es um hohe Schadenssummen oder eine Vielzahl von Einzelhandlungen geht.
Die Konsequenzen gehen jedoch weit über die strafrechtliche Sanktion hinaus. Bereits das Ermittlungsverfahren kann den Ruf eines Geschäftsführers schwer beschädigen und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Mitarbeitern nachhaltig beeinträchtigen. Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Gesellschaft oder der Gesellschafter. In vielen Fällen droht auch ein Berufsverbot oder der Ausschluss aus Organstellungen, was die gesamte berufliche Zukunft gefährden kann.
Komplexe Abgrenzung zwischen Fehlentscheidung und Untreue
Die zentrale Schwierigkeit in Verfahren wegen Untreue liegt in der Abgrenzung zwischen erlaubter unternehmerischer Entscheidung und strafbarer Pflichtverletzung. Geschäftsführer genießen grundsätzlich einen weiten Handlungsspielraum – die sogenannte Business Judgement Rule. Nicht jede unkluge oder riskante Entscheidung ist automatisch strafbar.
Strafbar wird es erst dann, wenn objektiv eine gravierende Pflichtverletzung vorliegt, die das Unternehmensvermögen schädigt, und wenn diese Handlung vorsätzlich begangen wurde. Genau hier eröffnet sich die Verteidigung: Häufig lässt sich nachweisen, dass die Entscheidung nachvollziehbar war, auf einer vertretbaren Grundlage beruhte oder zumindest kein vorsätzliches Handeln vorlag.
Verteidigungsstrategien im Untreueverfahren
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Untreue erfordert eine präzise Analyse des Sachverhalts. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zunächst, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt oder ob die Handlung durch die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gedeckt war.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Schadensberechnung. Nicht selten erweisen sich von der Staatsanwaltschaft angenommene Schadenssummen bei genauer Prüfung als deutlich geringer oder gar unbegründet. Auch hier können Verteidigungsstrategien ansetzen, um den Vorwurf zu entkräften oder zumindest erheblich abzumildern.
Schließlich spielt der Nachweis des Vorsatzes eine zentrale Rolle. Für eine Verurteilung genügt es nicht, dass eine Handlung objektiv nachteilig war. Es muss bewiesen werden, dass der Geschäftsführer bewusst gegen seine Pflichten verstoßen und einen Schaden billigend in Kauf genommen hat. Dieser Nachweis ist oft schwierig zu führen und eröffnet Verteidigungschancen.
Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Hilfe
Wer als Geschäftsführer mit einem Untreuevorwurf konfrontiert ist, sollte nicht abwarten oder unbedacht reagieren. Schon im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ermöglicht es, Akteneinsicht zu beantragen, die Beweislage realistisch einzuschätzen und aktiv auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Oft gelingt es, durch eine klare und strukturierte Argumentation nachzuweisen, dass die Vorwürfe auf Missverständnissen beruhen oder dass eine strafbare Untreue nicht nachweisbar ist.
Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfahrener Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Geschäftsführern und Führungskräften, die mit Vorwürfen der Untreue oder anderer Wirtschaftsstraftaten konfrontiert sind.
Seine Mandanten profitieren von einer präzisen rechtlichen Analyse, einer kritischen Prüfung der Beweise und individuell zugeschnittenen Verteidigungsstrategien. Ob in Berlin, Hamburg, München oder in kleineren Städten – Andreas Junge vertritt Mandanten bundesweit und setzt sich dafür ein, belastende Folgen abzuwehren und ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Jetzt handeln – Ihre Zukunft schützen
Ein Strafverfahren wegen Untreue kann für Geschäftsführer existenzbedrohend sein. Neben hohen Strafen drohen massive Reputationsschäden, zivilrechtliche Haftungsansprüche und der Verlust der beruflichen Perspektive. Wer frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschaltet, erhöht die Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Strafe erheblich zu reduzieren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu sichern.