Pflegeeinrichtungen stehen nicht nur unter hohem fachlichem, sondern auch unter wachsendem verwaltungsrechtlichem und strafrechtlichem Überwachungsdruck. Immer häufiger geraten ambulante Dienste und stationäre Träger in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet oder arbeitsrechtliche Vorgaben systematisch umgangen wurden.
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit – genauer: wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB – ist für die Geschäftsführung nicht nur juristisch problematisch, sondern kann auch existenzielle wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei kleinen und mittelgroßen Pflegebetrieben droht die Sperrung von Geschäftskonten, der Verlust der Betriebserlaubnis oder die Rückforderung öffentlicher Mittel.
Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht, betreut bundesweit Betreiber von Pflegeeinrichtungen, die mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert sind. Durch seine fundierte Kenntnis der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im Pflegewesen und seine Vertrautheit mit den Prüfungs- und Ermittlungsstrukturen der Zollbehörden gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren frühzeitig und diskret zu beenden – oft ohne Anklage, Urteil oder Reputationsschaden.
Wie entstehen Strafverfahren wegen Schwarzarbeit in der Pflegebranche?
Der Auslöser ist häufig eine unangekündigte Kontrolle der FKS, etwa im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion oder nach einem Hinweis aus dem Betrieb oder von Angehörigen. Die Beamten befragen Mitarbeiter zu Beschäftigungsverhältnissen, fordern Lohnunterlagen an und gleichen Daten mit der Minijob-Zentrale und den Rentenversicherungsträgern ab.
Typische Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht sind:
– Beschäftigung von Pflegekräften ohne Anmeldung zur Sozialversicherung
– „helfende Angehörige“ ohne Vertrag oder ohne Lohnnachweis
– Differenzen zwischen Dienstplänen, Lohnabrechnung und tatsächlich geleisteten Stunden
– pauschale Abgeltung von Mehrarbeit ohne dokumentierten Arbeitsvertrag
– Einsatz ausländischer Kräfte ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis
Oft gehen diese Verdachtsmomente mit weiteren Ermittlungen einher – etwa in Bezug auf Lohnsteuerabzug, Abrechnungsbetrug gegenüber den Pflegekassen oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.
Rechtliche Einordnung und mögliche Konsequenzen
Die rechtliche Hauptnorm für Schwarzarbeit in der Pflege ist § 266a StGB. Sie stellt es unter Strafe, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig oder vollständig abgeführt werden, obwohl eine Arbeitnehmereigenschaft objektiv vorliegt. Anders als bei Steuerdelikten ist hier nicht nur der Vorsatz strafbar – auch bei leichtfertigem Handeln kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
In schwerwiegenden Fällen drohen:
– Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren
– Rückforderungen durch Krankenkassen, Rentenversicherung und Zoll
– Kontopfändung und Einziehung angeblich eingesparter Abgaben
– Gewerberechtliche Konsequenzen, etwa Entzug der Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz
– Reputationsschäden und wirtschaftlicher Vertrauensverlust bei Kunden und Kostenträgern
Die Praxis zeigt: Viele Betreiber unterschätzen das maßgebliche Kriterium der tatsächlichen Beschäftigung – etwa bei stundenweise eingesetzten Kräften, bei Aushilfen oder Familienmitgliedern, die regelmäßig im Betrieb mitarbeiten.
Verteidigungsmöglichkeiten – frühzeitig, fachlich, strukturiert
Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert in jedem Fall zunächst die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb:
– Welche vertraglichen Grundlagen bestehen?
– War das Beschäftigungsverhältnis klar geregelt oder liegt ein Fall von Scheinselbstständigkeit vor?
– Wurden die Arbeitszeiten nachvollziehbar dokumentiert?
– Gibt es Hinweise auf Organisationsversagen statt vorsätzlichen Rechtsbruch?
In vielen Fällen lässt sich der Tatvorwurf deutlich relativieren. Gerade kleinere Pflegeeinrichtungen arbeiten mit personellen Engpässen, kurzfristigen Einsätzen und unklarer Personalstruktur – nicht selten ohne juristische Beratung. Fehler bei der Anmeldung zur Sozialversicherung sind in solchen Fällen häufig organisatorisch bedingt, nicht vorsätzlich.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Unterscheidung zwischen bewusstem Rechtsverstoß und fahrlässiger Unterlassung. Nur bei vorsätzlicher Handlung droht in der Regel eine strafrechtliche Sanktion – und genau hier setzt die Verteidigung an.
Durch rechtzeitig gestellte Anträge auf Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder Geringfügigkeit nach § 153 StPO lassen sich viele Verfahren ohne öffentliche Verhandlung beenden – insbesondere bei erstmaligen Verstößen oder unklarer Rechtslage.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit in der Pflege ist nicht nur eine juristische Herausforderung, sondern eine wirtschaftliche und persönliche Belastungsprobe. Wer in dieser Situation überlegt und mit professioneller Unterstützung handelt, kann die Folgen begrenzen – oder ganz vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist nicht nur strafrechtlich erfahren, sondern auch mit den betrieblichen Besonderheiten der Pflegebranche vertraut. Er kennt die Taktik der FKS, die Argumentationslinien der Staatsanwaltschaften und die Verteidigungsmöglichkeiten im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Seine Mandanten profitieren von einer sachlichen, ruhigen und lösungsorientierten Verteidigung, die auf frühzeitige Verfahrensbeendigung statt Eskalation setzt.
Viele der von ihm betreuten Verfahren konnten ohne Urteil, ohne Eintragung ins Führungszeugnis und ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden – weil rechtzeitig entlastende Argumente vorgetragen wurden und der betriebliche Kontext sachgerecht dargestellt wurde.
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist für Betreiber von Pflegeeinrichtungen eine ernste Angelegenheit. Gleichzeitig ist es kein Automatismus, der zwangsläufig zur Verurteilung führen muss. Wer sich rechtzeitig verteidigen lässt, kann Verfahren frühzeitig beenden – und so den Betrieb, die Reputation und die persönliche Handlungsfähigkeit schützen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Pflegeeinrichtungen in dieser schwierigen Lage mit Erfahrung, Fachkenntnis und strategischer Weitsicht zur Seite – bundesweit, diskret und mit einem klaren Ziel: Verfahren ohne Urteil beenden und die Existenz seiner Mandanten sichern.