Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist für jeden Betroffenen eine ernste Belastung. Doch wenn der Beschuldigte Beamter ist, steht weit mehr auf dem Spiel als nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Beamte sind verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und ein gesetzestreues Verhalten zu zeigen. Schon der bloße Verdacht einer Steuerstraftat kann daher dienstrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Umso wichtiger ist eine frühzeitige, kompetente und strategisch kluge Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Steuerstrafverfahren. Er ist bundesweit tätig und bringt überdurchschnittlich viele Verfahren zur Einstellung – häufig schon im Ermittlungsverfahren.
Steuerhinterziehung bei Beamten – wie schnell ein Strafverfahren droht
Steuerhinterziehung liegt nach § 370 Abgabenordnung vor, wenn jemand gegenüber der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt, um dadurch Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Vorteile zu erlangen.
Im Alltag kann das viele Formen annehmen:
Unvollständige Angaben in der Steuererklärung, vergessene Nebeneinkünfte aus Vermietung, Online-Handel oder Kapitalerträgen, unberechtigte Werbungskosten oder private Nutzung eines Dienstwagens.
Oft liegt kein Vorsatz, sondern nur ein Versehen oder Unwissenheit vor – doch die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaft nehmen bei Beamten häufig keinen Unterschied zwischen Absicht und Fahrlässigkeit an.
Schon eine anonyme Anzeige, ein Datenabgleich mit Banken oder eine Betriebsprüfung kann den Verdacht auslösen. Die Ermittlungsbehörden leiten dann ein Strafverfahren ein – meist ohne Vorwarnung.
Schwere Folgen für Beamte – strafrechtlich und dienstrechtlich
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann für Beamte weitreichende Konsequenzen haben. Neben den strafrechtlichen Sanktionen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen vor allem dienstrechtliche Maßnahmen, die die gesamte berufliche Existenz gefährden können.
Bereits ein Ermittlungsverfahren kann zu Disziplinarermittlungen führen. Wird der Beamte rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, drohen:
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Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 24 BeamtStG)
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Aberkennung von Ruhegehalt oder Pensionsansprüchen
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Disziplinarbußen, Kürzungen oder Beförderungssperren
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Rufschädigung und Verlust der dienstlichen Vertrauensstellung
Ein solches Verfahren kann damit nicht nur finanziell, sondern auch persönlich und beruflich existenzbedrohend sein.
Viele Betroffene geraten in dieser Situation in Panik und machen unbedachte Aussagen gegenüber der Steuerfahndung oder der Polizei. Das ist jedoch der falsche Weg. Wer schweigt, gewinnt Zeit – und wer sich frühzeitig von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lässt, wahrt seine Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – mit Erfahrung zum Erfolg
Rechtsanwalt Andreas Junge weiß aus seiner langjährigen Praxis: Kein Steuerstrafverfahren ist aussichtslos. Mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie und detaillierter Aktenanalyse lassen sich viele Verfahren entkräften oder einstellen.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage des Vorsatzes. Steuerhinterziehung setzt immer voraus, dass der Beschuldigte bewusst und gewollt falsche Angaben gemacht hat. In vielen Fällen kann jedoch erfolgreich dargelegt werden, dass es sich um ein Versehen, eine fehlerhafte Beratung oder eine bloße Nachlässigkeit handelte.
Ebenso prüft Andreas Junge genau, ob die Ermittlungen der Finanzbehörden rechtmäßig waren. Oft werden Verjährungsfristen nicht beachtet, Schätzungen fehlerhaft durchgeführt oder Beweismittel unzulässig erhoben. Solche formalen Mängel können dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder der Tatvorwurf erheblich reduziert wird.
Auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) wird in geeigneten Fällen geprüft. Wird sie rechtzeitig und vollständig abgegeben, kann sie den Beamten vollständig vor einer Strafe bewahren. Gerade bei kleineren Beträgen oder erstmaligen Verstößen ist das eine erfolgversprechende Option.
Rechtsprechung: Steuerhinterziehung kann disziplinarrechtlich existenzbedrohend sein – aber nicht jede führt zur Entfernung
Die Rechtsprechung zeigt, dass Steuerhinterziehung bei Beamten grundsätzlich als dienstpflichtwidriges Verhalten gilt und disziplinarische Maßnahmen rechtfertigen kann. So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehrfach entschieden, dass eine vorsätzliche Steuerhinterziehung regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 – 2 C 6.14).
Gleichzeitig hat das Gericht aber auch betont, dass stets eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit vorzunehmen ist. Bei geringfügigen Beträgen, erstmaligen Verstößen oder besonderer Lebenssituation kann daher von einer Entlassung abgesehen werden. Genau hier setzt die Verteidigungsstrategie von Rechtsanwalt Andreas Junge an: durch gezielte Darstellung der Umstände und persönliche Entlastungsargumente erreicht er regelmäßig milde Disziplinarmaßnahmen oder Verfahrenseinstellungen.
Fachanwaltliche Kompetenz für Steuerstrafrecht und Beamtenrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht vereint Andreas Junge juristisches Fachwissen mit tiefem Verständnis für die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Diese Kombination ist in Disziplinarverfahren von unschätzbarem Vorteil.
Er vertritt Beamte aller Laufbahnen – vom Lehrer über Polizeibeamte bis zu Finanzbeamten – mit Diskretion, Engagement und Erfahrung. Sein Ziel ist immer klar: den Schaden so gering wie möglich zu halten, die berufliche Existenz zu sichern und das Verfahren – wenn irgend möglich – zur Einstellung zu bringen.
In seiner bundesweiten Verteidigungstätigkeit konnte Rechtsanwalt Junge überdurchschnittlich viele Verfahren durch gezielte Verhandlungsführung, präzise Aktenanalyse und rechtliche Argumentation erfolgreich beenden, bevor es zu einer Anklage oder disziplinarischen Entscheidung kam.
Frühe Verteidigung schützt Karriere und Reputation
Für Beamte hat ein Steuerstrafverfahren weitreichendere Folgen als für andere Berufsgruppen. Schon der Verdacht kann die Karriere gefährden, ein Fehlverhalten zur Entlassung führen. Doch mit kompetenter anwaltlicher Hilfe lassen sich viele Fälle aufklären, entkräften oder durch geschickte Verhandlungsführung beenden.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für die Verteidigung von Beamten in Steuerstrafverfahren. Mit Fachkompetenz, strategischem Geschick und hohem Engagement setzt er sich bundesweit für seine Mandanten ein – vertraulich, entschlossen und erfolgreich.
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