Strafverfahren gegen Angehörige der Bundeswehr – zwischen militärischer Disziplin und zivilem Strafrecht

Wenn strafrechtliche Ermittlungen die Karriere gefährden

Angehörige der Bundeswehr stehen nicht nur unter dem besonderen Dienstrecht der Streitkräfte, sondern sind auch dem allgemeinen Strafrecht unterworfen. Kommt es zu einem strafrechtlichen Verdacht – sei es im Dienst oder im privaten Umfeld – hat dies nicht nur strafrechtliche, sondern regelmäßig auch disziplinarrechtliche Folgen. Strafverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten haben daher eine doppelte Brisanz: Sie betreffen nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch unmittelbar den militärischen Status, die Karriere und das Ruhegehalt.

Welche Straftatbestände spielen bei Soldaten eine Rolle?

Neben allgemeinen Delikten wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Sexualdelikten spielen bei Bundeswehrangehörigen häufig dienstbezogene Tatbestände eine Rolle:

  • Widerstand gegen Vorgesetzte (§ 20 WStG)
  • Fahnenflucht (§ 16 WStG)
  • Dienstpflichtverletzung (§ 23 WStG)
  • Ungehorsam (§ 19 WStG)
  • Missbrauch von Dienststellung und Uniform (§ 30 WStG)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz oder Wehrstrafgesetz

Ein Verstoß im dienstlichen Kontext wird oft doppelt verfolgt: strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft und disziplinarrechtlich durch die Truppendienstgerichte. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann zur Versetzung, Dienstenthebung oder vorläufigen Suspendierung führen.

Welche Folgen drohen?

Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich nach dem allgemeinen Strafrecht oder dem Wehrstrafgesetz. Je nach Delikt drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen – in schwereren Fällen auch uneingeschränkter Arrest oder Haft.

Besonders schwerwiegend sind die dienstrechtlichen Folgen:

  • Verlust der Dienststellung oder Entfernung aus dem Dienst
  • Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamtenstatus
  • Rückstufung, Versetzung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses
  • Verlust der Beförderungschancen

Bereits bei einem Anfangsverdacht kann die Vertrauenswürdigkeit für sicherheitsrelevante Aufgaben entfallen, was den weiteren Verbleib in bestimmten Verwendungen faktisch unmöglich macht.

Wie läuft ein Verfahren ab?

Die Ermittlungen beginnen meist mit einer Anzeige oder Meldung – entweder durch zivile Behörden oder über die militärische Führung. Die Wehrdisziplinaranwälte oder Wehrbereichsverwaltungen leiten dann zusätzlich disziplinarrechtliche Schritte ein. Wird Anklage erhoben, findet das Strafverfahren vor einem zivilen Gericht statt – nur in besonders militärisch geprägten Fällen kann ein Wehrdisziplinargericht zuständig sein.

Die Parallelität von zivilen und militärischen Verfahren erfordert eine präzise Abstimmung. Häufig werden Aussagen in einem Verfahren gegen die beschuldigte Person auch im anderen verwendet.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Angehörige der Bundeswehr benötigen eine Verteidigung, die nicht nur das Strafrecht beherrscht, sondern auch die Besonderheiten des Wehrdisziplinarrechts, des Beamtenrechts und der internen militärischen Abläufe kennt. Eine unbedachte Aussage kann nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die dienstrechtliche Zukunft irreversibel beeinträchtigen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit Erfahrung in Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr. Sie beraten und verteidigen bundesweit Soldatinnen und Soldaten in straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren – kompetent, diskret und mit dem Ziel, die berufliche Zukunft zu sichern.