Die Bestellung von Tabakwaren über das Internet erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Ein Anbieter, der dabei verstärkt ins Visier der Zollfahndung und Steuerfahndung geraten ist, ist die Plattform „smokestop-berlin.de“, deren Betreiber Marno Bönicke ist. Der Verdacht: Kunden sollen Heets und Zigaretten bezogen haben, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Tabak- oder Einfuhrsteuern ordnungsgemäß entrichtet wurden. In der Folge sehen sich zahlreiche Käufer mit Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung konfrontiert – mit teils gravierenden straf- und steuerrechtlichen Konsequenzen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, hat bereits eine Vielzahl solcher Verfahren erfolgreich betreut. Durch seine umfassende Erfahrung im Umgang mit Zoll- und Steuerbehörden, seine analytische Herangehensweise und sein tiefes Verständnis für die rechtlichen Besonderheiten dieser Fallkonstellationen ist er der ideale Verteidiger in diesen sensiblen Verfahren.
Die rechtliche Grundlage: Steuerhinterziehung beim Tabakbezug
Nach deutschem Recht unterliegen Tabakwaren der Tabaksteuer. Wer Zigaretten, Heets oder sonstige tabakhaltige Produkte aus dem Ausland bezieht, muss diese dem Zoll anmelden und die fälligen Steuern entrichten. Wird dies unterlassen, liegt regelmäßig eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO vor. Auch der Erwerb über deutsche Anbieter, die selbst die Steuerpflicht umgehen, kann den Käufer strafbar machen – zumindest dann, wenn er erkennt oder billigend in Kauf nimmt, dass die Ware nicht versteuert ist.
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass auch der Endabnehmer steuerpflichtiger Ware als Täter einer Steuerhinterziehung in Betracht kommt, sofern er sich der Steuerverkürzung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2010 – 1 StR 332/10).
Typische Fallkonstellationen bei Bestellungen über „smokestop-berlin.de“
In den derzeit geführten Verfahren wird häufig folgender Sachverhalt ermittelt: Kunden bestellen über das Portal „smokestop-berlin.de“ größere Mengen an Heets oder Zigaretten zu einem auffällig niedrigen Preis. Die Lieferung erfolgt entweder direkt aus dem Ausland oder von einem deutschen Lager ohne erkennbare Steuerkennzeichnung. Den Ermittlungsbehörden zufolge liegt der Verdacht nahe, dass bei diesen Lieferungen keine oder nur unvollständige Tabaksteuer abgeführt wurde.
In vielen Fällen erhalten die Beschuldigten Monate nach der Bestellung ein Schreiben vom Zollfahndungsamt oder der Steuerfahndung mit dem Vorwurf, sie hätten durch den Erwerb unversteuerter Tabakwaren Steuern hinterzogen. Dabei wird regelmäßig ein Steuerverkürzungsbetrag berechnet, der sich an der Menge der bestellten Ware orientiert. Selbst kleinere Bestellungen können dabei empfindliche Steuerforderungen und Geldstrafen nach sich ziehen.
Die möglichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung kann weitreichende Konsequenzen haben. Neben der strafrechtlichen Ahndung – die von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen kann – droht die Festsetzung der hinterzogenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen. Bei wiederholten Bestellungen oder größeren Mengen wird regelmäßig von einer besonders schweren Steuerhinterziehung ausgegangen, was das Strafmaß deutlich erhöht.
In einem vergleichbaren Fall verurteilte das Landgericht Düsseldorf einen Käufer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, nachdem er innerhalb eines Jahres wiederholt größere Mengen Zigaretten über das Internet bestellt hatte, ohne die Steuer abzuführen (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2022 – 27 KLs 15/22). Das Gericht stellte klar, dass bei erkennbar systematischem Vorgehen auch bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt.
Darüber hinaus werden die Beschuldigten regelmäßig zur Nachentrichtung der Tabaksteuer herangezogen. Die Steuerbescheide ergehen dabei parallel zum Strafverfahren und können auch unabhängig davon vollstreckt werden. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen oder Kontensperrungen sind nicht unüblich.
Verteidigungsmöglichkeiten – keine automatische Verurteilung
Trotz der hohen Risiken bedeutet ein Ermittlungsverfahren keineswegs, dass es zwangsläufig zu einer Verurteilung kommt. Die Verteidigung setzt an mehreren Stellen an. Zunächst ist zu prüfen, ob dem Beschuldigten überhaupt ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen ist der Erwerb über eine scheinbar seriöse deutsche Internetseite erfolgt – für viele Käufer war nicht ersichtlich, dass es sich um ein steuerrechtlich problematisches Angebot handelte.
Die Rechtsprechung fordert jedoch einen zumindest bedingten Vorsatz – also das Wissen oder billigende Inkaufnehmen der Steuerverkürzung. Kann nachgewiesen werden, dass der Käufer davon ausging, es handle sich um ordnungsgemäß versteuerte Ware, fehlt es an der subjektiven Tatseite.
Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt in solchen Fällen gezielt die Schwächen der Beweislage. Er prüft die Beweismittel auf formale und inhaltliche Fehler, analysiert die Bestellvorgänge und Zahlungswege und stellt dar, dass aus Sicht des Mandanten kein erkennbarer Steuerverstoß vorlag. Auch werden regelmäßig Entlastungszeugen benannt oder externe Gutachter zur technischen Abwicklung des Bestellvorgangs hinzugezogen.
Ein weiterer Ansatz liegt in der Einleitung eines strafbefreienden Selbstanzeigeverfahrens, sofern die Voraussetzungen vorliegen und das Verfahren noch nicht eingeleitet wurde. Auch ein Antrag auf Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO ist in geeigneten Fällen denkbar – insbesondere bei geringem Steuerbetrag oder fehlendem Vorstrafenregister.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert und verfügt über ein tiefes Verständnis der Strukturen und Denkweise der Steuer- und Zollfahndung. Seine Mandanten profitieren von einer klaren, strategischen Verteidigungslinie, fundierter juristischer Analyse und langjähriger Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Besonders bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Internetbestellungen und steuerlich komplexen Sachverhalten ist seine Expertise von besonderem Wert. Er begleitet seine Mandanten diskret, zielgerichtet und mit dem notwendigen Maß an Durchsetzungsfähigkeit. Sein Ziel ist stets, das Verfahren frühzeitig zu beenden oder auf ein mildes Ergebnis hinzuwirken – sei es durch Verfahrenseinstellung, Verständigung oder Freispruch.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung infolge von Tabakbestellungen über Plattformen wie „smokestop-berlin.de“ ist mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Oft trifft es Käufer, die sich der rechtlichen Tragweite ihrer Bestellung nicht bewusst waren. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und kompetente Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen mit juristischer Expertise, strategischem Verhandlungsgeschick und diskreter Mandantenbetreuung zur Seite. Sein Ansatz zielt darauf ab, die Belastung für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen – sei es durch Entlastung, Verfahrenseinstellung oder eine gütliche Lösung mit den Behörden.
Wer Post vom Zollfahndungsamt oder der Steuerfahndung erhält, sollte nicht zögern, sondern unverzüglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der erste Schritt zur erfolgreichen Verteidigung ist die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.