Steuerstrafverfahren gegen Vermieter – schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Die Vermietung von Immobilien ist für viele Menschen eine verlässliche und sichere Einkommensquelle. Sie ermöglicht finanzielle Stabilität, Altersvorsorge und oft auch den Aufbau von Vermögen. Doch was viele Eigentümer unterschätzen: Schon kleine Fehler bei der steuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen können den Verdacht einer Steuerhinterziehung begründen. Wenn das Finanzamt Unstimmigkeiten entdeckt oder Mieteinnahmen nicht vollständig erklärt werden, kann daraus schnell ein Steuerstrafverfahren entstehen – mit gravierenden Folgen für Vermieterinnen und Vermieter.

In solchen Fällen ist eine frühzeitige, kompetente und diskrete Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Vermietern in Steuerstrafverfahren. Er ist bundesweit tätig und hat sich einen hervorragenden Ruf als Verteidiger erarbeitet, der durch strategisches Vorgehen und fundiertes Fachwissen überdurchschnittlich viele Verfahren zur Einstellung bringt – oft schon im Ermittlungsstadium.

Wie Steuerstrafverfahren gegen Vermieter entstehen

Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) kann aus den unterschiedlichsten Gründen eingeleitet werden. Oft genügt bereits ein kleiner formaler Fehler oder ein Missverständnis in der Steuererklärung. Häufig wird ein Verfahren ausgelöst, weil das Finanzamt Unregelmäßigkeiten in den Angaben zu Mieteinnahmen, Nebenkosten oder Abschreibungen feststellt.

Besonders problematisch ist es, wenn Mieteinnahmen gar nicht oder nur teilweise erklärt werden. Auch fehlerhafte Abrechnungen von Nebenkosten oder überhöhte Werbungskosten können den Verdacht erregen, dass Vermieter ihre Steuerlast bewusst verringern wollten. In manchen Fällen stehen sogar sogenannte Schwarzgeldmieten im Raum, also Zahlungen ohne vertragliche Grundlage oder Quittung.

In den letzten Jahren haben sich die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung erheblich erweitert. Durch den Abgleich von Daten aus Vermietungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com werden viele Einnahmen entdeckt, die früher unbemerkt geblieben wären. Wer seine Einnahmen aus kurzzeitiger oder möblierter Vermietung nicht ordnungsgemäß versteuert, riskiert schnell ein Ermittlungsverfahren.

Oft handeln Vermieter dabei nicht aus krimineller Absicht, sondern aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit. Doch das spielt strafrechtlich zunächst keine Rolle. Schon der Verdacht auf vorsätzlich unvollständige Angaben genügt, um Ermittlungen einzuleiten.

Die möglichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens für Vermieter

Ein Steuerstrafverfahren kann für Vermieter erhebliche und langanhaltende Konsequenzen haben. Je nach Höhe der angeblich hinterzogenen Steuer drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 Euro gehen die Gerichte in der Regel von einem besonders schweren Fall aus, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder in besonders gravierenden Fällen sogar bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann.

Doch auch abseits der strafrechtlichen Sanktionen sind die Folgen gravierend. Bereits das Ermittlungsverfahren kann zu erheblichen Belastungen führen, etwa durch Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen oder die Beschlagnahme von Unterlagen. Zudem drohen hohe Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge, die die finanzielle Situation der Betroffenen erheblich belasten.

Hinzu kommt der Reputationsschaden. Ein laufendes Steuerstrafverfahren kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Mietern und Banken erschüttern. Für viele Betroffene ist die psychische Belastung eines solchen Verfahrens enorm.

Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten zu lassen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und den Schaden zu begrenzen.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung macht den Unterschied

Rechtsanwalt Andreas Junge hat in seiner langjährigen Praxis zahlreiche Steuerstrafverfahren gegen Vermieter erfolgreich verteidigt. Sein Ansatz ist immer individuell, analytisch und strategisch. Er prüft jedes Detail des Ermittlungsverfahrens und sucht nach Angriffspunkten, die den Tatvorwurf entkräften oder zumindest abschwächen können.

Ein zentraler Aspekt seiner Verteidigungsarbeit ist die Frage nach dem Vorsatz. Die Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Beschuldigte bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. In vielen Fällen kann jedoch erfolgreich dargelegt werden, dass es sich lediglich um ein Versehen oder einen Irrtum gehandelt hat – etwa durch falsche Beratung, unklare Rechtslage oder fehlende Kenntnis steuerlicher Pflichten.

Oft beruhen Steuerstrafverfahren auf fehlerhaften Schätzungen der Finanzverwaltung. Diese Schätzungen sind häufig zu hoch oder methodisch nicht haltbar. Rechtsanwalt Junge hinterfragt die Berechnungen der Steuerfahndung konsequent und überprüft, ob die zugrunde liegenden Annahmen tatsächlich belastbar sind.

Ein weiterer wichtiger Verteidigungsweg ist die Möglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO. Wer frühzeitig und vollständig alle bisher nicht erklärten Einnahmen offenlegt, kann Straffreiheit erlangen. Diese Möglichkeit sollte jedoch nur unter fachkundiger Begleitung genutzt werden, da bereits kleine Formfehler die Wirksamkeit der Selbstanzeige zunichtemachen können. Rechtsanwalt Junge berät seine Mandanten umfassend über diese Option und sorgt dafür, dass sie rechtssicher umgesetzt wird.

Sein Ziel ist stets klar: die Vermeidung einer Verurteilung, die Reduzierung der finanziellen Belastung und die Wahrung der Reputation seiner Mandanten.

Rechtsprechung zeigt: Nicht jeder Fehler ist eine Straftat

Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass nicht jede fehlerhafte Steuererklärung automatisch eine Steuerhinterziehung darstellt. So hat der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden, dass Buchführungsfehler oder fehlerhafte Berechnungen allein noch keinen Vorsatz belegen. Eine strafbare Handlung liegt nur vor, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit seiner Angaben kannte und diese bewusst in Kauf nahm.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass Steuerpflichtige grundsätzlich auf die Richtigkeit der Arbeit ihres Steuerberaters vertrauen dürfen. Diese Rechtsprechung bietet erfahrenen Verteidigern wie Andreas Junge wertvolle Ansatzpunkte, um gegen unbegründete Vorwürfe vorzugehen und Verfahren erfolgreich zur Einstellung zu bringen.

Fachanwaltliche Kompetenz und bundesweite Verteidigung

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht tätig. Er kombiniert juristische Exzellenz mit praktischem Verständnis für steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Gerade im Bereich des Steuerstrafrechts ist diese Doppelqualifikation entscheidend, um die oftmals komplexen steuerlichen Strukturen und Ermittlungsverfahren der Finanzverwaltung fachgerecht zu durchdringen und wirksam zu verteidigen.

Seine Mandanten – von privaten Vermietern einzelner Wohnungen bis hin zu Eigentümern umfangreicher Immobilienportfolios – schätzen seine diskrete, kompetente und zielorientierte Arbeitsweise. Er legt größten Wert auf eine offene Kommunikation, klare Strategien und individuelle Lösungen.

Durch seine Erfahrung und Verhandlungssicherheit gelingt es Andreas Junge in zahlreichen Fällen, Verfahren bereits in der Ermittlungsphase zur Einstellung zu bringen und öffentliche Hauptverhandlungen zu vermeiden.

Frühes Handeln schützt vor schweren Folgen

Ein Steuerstrafverfahren gegen Vermieter ist kein Bagatelldelikt. Es kann erhebliche rechtliche, finanzielle und persönliche Konsequenzen haben. Doch wer frühzeitig reagiert und sich von einem erfahrenen Spezialisten beraten lässt, kann das Schlimmste oft verhindern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen als Vermieter oder Immobilienbesitzer ein Steuerstrafverfahren droht. Mit seiner Erfahrung, seinem Verhandlungsgeschick und seiner hohen Erfolgsquote setzt er sich engagiert für Ihre Rechte ein – diskret, kompetent und mit dem Ziel, das Verfahren so schnell und günstig wie möglich zu beenden.