Steuerstrafverfahren gegen selbstständige Künstler – Risiken, Verteidigungsmöglichkeiten und professionelle Unterstützung

Selbstständige Künstler tragen ein hohes Maß an Verantwortung – nicht nur für ihre kreative Arbeit, sondern auch für ihre steuerlichen Pflichten. Viele von ihnen arbeiten projektbasiert, auf Honorarbasis oder in wechselnden Beschäftigungsverhältnissen. Einnahmen stammen aus unterschiedlichen Quellen: Auftrittsgagen, Lizenzen, Verkäufen, Unterricht, Fördermitteln oder digitalen Plattformen. Diese Vielschichtigkeit der Einkünfte führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten in der steuerlichen Behandlung.

Wenn bei einer Betriebsprüfung oder durch eine Kontrollmitteilung Auffälligkeiten festgestellt werden, geraten selbstständige Künstler schnell ins Visier der Steuerfahndung. Der Vorwurf lautet dann oft auf Steuerhinterziehung – ein Vorwurf, der weitreichende Folgen haben kann, sowohl finanziell als auch für die künstlerische Reputation.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Verteidiger in Steuerstrafverfahren tätig und hat besondere Erfahrung in der Vertretung von selbstständigen Kreativschaffenden. Durch seine genaue Kenntnis der Arbeitsweise von Steuerfahndung und Strafsachenstellen gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren frühzeitig und diskret zu beenden – häufig ohne Anklage oder strafrechtliche Verurteilung.

Typische Auslöser für Steuerstrafverfahren gegen Künstler

Ein Steuerstrafverfahren entsteht in der Regel nicht durch eine einzelne fehlerhafte Buchung. Häufig beginnt alles mit einer routinemäßigen Außenprüfung des Finanzamts, einer Abweichung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder einem Hinweis durch Dritte. Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Veranstaltern, Galerien oder Tonstudios werden regelmäßig sogenannte Kontrollmitteilungen erzeugt, die zu einem Abgleich mit den Angaben des Künstlers führen.

Typische Vorwürfe sind die Nichtversteuerung von Bareinnahmen, nicht erklärte Auslandshonorare, fehlerhafte Betriebsausgaben oder fehlende Umsatzsteueranmeldungen. Besonders problematisch wird es, wenn der Verdacht besteht, dass Einkünfte bewusst nicht erklärt oder Scheinrechnungen eingesetzt wurden.

In solchen Fällen wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung eingeleitet. Je nach Höhe der hinterzogenen Beträge und Art des Vorwurfs drohen Geldstrafen, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen, Vermögenseinziehung und Einträge in das Führungszeugnis.

Komplexität der steuerlichen Pflichten im künstlerischen Bereich

Die steuerliche Behandlung künstlerischer Tätigkeiten ist vielschichtig. Neben der Einkommensteuer spielen auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls die Künstlersozialabgabe eine Rolle. Viele selbstständige Künstler unterliegen nicht der klassischen kaufmännischen Buchführung, sondern führen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – eine Methode, die zu formalen Fehlern einlädt, wenn keine professionelle steuerliche Betreuung vorhanden ist.

Hinzu kommt: Zahlungen erfolgen oft bar, aus dem Ausland oder über digitale Plattformen. Der Zahlungsfluss ist schwer nachvollziehbar, und die Trennung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben wird in der Praxis häufig nicht konsequent durchgeführt. All das sind Schwachstellen, die von Betriebsprüfern und Steuerfahndern als Ausgangspunkt für ein Ermittlungsverfahren genutzt werden können.

Die Folge ist nicht nur ein möglicher Strafprozess, sondern auch eine erhebliche steuerliche Nachforderung – häufig mit Zinsen, Säumniszuschlägen und Vollstreckungsandrohungen. Für viele Künstler, deren finanzielle Grundlage ohnehin fragil ist, kann dies existenzgefährdend sein.

Verteidigung in Steuerstrafverfahren – sachlich, frühzeitig und strategisch

Ein Steuerstrafverfahren ist kein Verwaltungsverfahren mehr, sondern ein strafrechtliches Verfahren mit hohem Eskalationspotenzial. Wer sich in dieser Lage befindet, sollte keine Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder der Steuerfahndung abgeben, bevor nicht ein spezialisierter Strafverteidiger hinzugezogen wurde.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im Rahmen der Verteidigung zunächst, ob die Ermittlungen auf rechtlich tragfähigen Grundlagen beruhen. Wurde tatsächlich eine Steuerverkürzung begangen? Lag ein Vorsatz vor – oder handelt es sich um einen bloßen Rechenfehler oder eine unklare Rechtslage? War die zugrunde liegende Kalkulation der Behörde nachvollziehbar und fair?

In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Grundlage des Strafverfahrens auf Annahmen, Schätzungen oder technischer Auswertung beruht, die einer kritischen Betrachtung nicht standhält. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an – mit dem Ziel, das Verfahren außergerichtlich zu beenden. Dabei kommen insbesondere Anträge auf Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht) oder § 153 StPO (geringe Schuld) in Betracht.

Selbst wenn das Verfahren weitergeführt wird, lässt sich durch eine professionelle Verteidigung häufig eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe erzielen – und insbesondere eine öffentliche Verhandlung vermeiden.

Erfahrung und Verständnis für die Lebenswirklichkeit von Künstlern

Rechtsanwalt Andreas Junge bringt nicht nur rechtliches Know-how mit, sondern auch ein ausgeprägtes Verständnis für die berufliche und wirtschaftliche Situation seiner Mandanten. Gerade im künstlerischen Bereich bestehen oftmals keine festen Strukturen, Einnahmen schwanken, und viele Mandanten haben keine umfassende steuerliche Vorbildung.

Diese Lebenswirklichkeit fließt in die Verteidigung ein – sowohl bei der rechtlichen Bewertung als auch in der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft. Es geht nicht darum, Fehler zu leugnen, sondern sie richtig einzuordnen und im rechtlichen Rahmen tragfähige Lösungen zu finden.

Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht, seine Vertrautheit mit den Verfahrensabläufen bei Straf- und Bußgeldsachenstellen sowie sein strategisches Vorgehen ist Rechtsanwalt Andreas Junge ein verlässlicher Partner für Künstler, die sich mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sehen.

Steuerstrafverfahren gegen selbstständige Künstler nehmen in der Praxis zu – nicht weil Künstler besonders anfällig für Steuerdelikte wären, sondern weil die rechtlichen Anforderungen mit der Realität kreativer Arbeit oft kollidieren.

Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten oder hoffen, dass sich die Sache „von selbst erledigt“. Eine frühzeitige, professionelle Verteidigung kann den Unterschied machen zwischen einem belastenden Strafverfahren und einer stillen, diskreten Erledigung der Sache.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Künstlerinnen und Künstlern bundesweit zur Seite – mit Sachverstand, Diskretion und dem festen Ziel, die berufliche und persönliche Zukunft seiner Mandanten zu schützen.