Steuerstrafverfahren gegen Influencer: Wenn die Reichweite zur steuerlichen Gefahr wird

Influencer und Content Creator stehen längst nicht mehr nur im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit ihrer Community – auch die Steuerfahndung hat das digitale Geschäftsmodell längst als Prüffeld erkannt. Mit steigender Reichweite steigen nicht nur Werbeeinnahmen und Kooperationsangebote, sondern auch die steuerrechtlichen Verpflichtungen. Wer dabei gegen Mitwirkungspflichten verstößt, Einnahmen nicht vollständig erklärt oder Betriebsausgaben falsch absetzt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) konfrontiert.

Die Besonderheit: Steuerstrafverfahren gegen Influencer entwickeln sich häufig im Verborgenen – zunächst ohne Wissen des Betroffenen. Der Zugriff der Behörden kommt dann meist überraschend: in Form einer Hausdurchsuchung, einer Kontopfändung oder der Sicherstellung digitaler Endgeräte.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger im Steuerstrafrecht tätig und hat sich unter anderem auf die Verteidigung von Unternehmern, Selbstständigen und digitalen Geschäftsmodellen wie Influencern spezialisiert. Seine umfangreiche Erfahrung mit der Arbeitsweise der Steuerfahndung und seine technischen Kenntnisse über digitale Auswertungssysteme ermöglichen es ihm regelmäßig, Verfahren frühzeitig zu stoppen – häufig sogar ohne öffentliche Anklage oder gerichtliche Verurteilung.

Digitale Geschäftsmodelle – komplexe steuerliche Realität

Die wirtschaftliche Tätigkeit von Influencern ist steuerlich nicht immer eindeutig zu fassen. Einnahmen stammen aus Kooperationen mit Marken, Affiliate-Links, YouTube-Werbung, Produktplatzierungen, Online-Shops, Dienstleistungen, Spenden oder digitalen Downloads. Viele Influencer beginnen als Hobby – und sind sich nicht bewusst, ab wann sie gewerblich tätig werden und steuerlich relevante Umsätze erzielen.

Das führt zu häufigen Fehlerquellen:

  • Einnahmen werden nicht vollständig oder nicht korrekt erklärt

  • Sachzuwendungen (z. B. Produkte, Reisen, Hotelaufenthalte) werden nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt

  • Betriebsausgaben werden ohne Beleg oder zu großzügig angesetzt

  • die Umsatzsteuer wird übersehen oder zu spät abgeführt

  • Geschäftskonten und Privatkonten werden nicht sauber getrennt

Solche Verstöße können steuerlich als leichtfertig eingestuft werden – in vielen Fällen aber auch als vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn der Verdacht besteht, dass der Steuerpflichtige bewusst unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat.

Technische Möglichkeiten der Steuerfahndung – und wie Rechtsanwalt Andreas Junge sie nutzt

Die Steuerfahndung arbeitet heute mit hochentwickelten Analysewerkzeugen. Datenabgleiche zwischen Finanzämtern, Social-Media-Plattformen und Zahlungsdienstleistern sind längst Standard. Behörden können Auszahlungsströme von YouTube, PayPal, Patreon oder Twitch nachvollziehen. Auch Kooperationsverträge, Amazon-Partnerumsätze oder Instagram-Story-Kooperationen lassen sich rekonstruieren – durch Auswertung der öffentlich zugänglichen Inhalte, Meta-Daten oder durch Informationen Dritter.

Zudem werden digitale Geräte systematisch forensisch ausgewertet. Smartphones, Tablets und Laptops werden nach Chatverläufen, Screenshots, Kontounterlagen, Kalendern und E-Mail-Verläufen durchsucht. Dabei kommen spezialisierte Softwarelösungen wie FTK, Nuix oder X-Ways Forensics zum Einsatz.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt diese Methoden – und versteht es, deren Aussagekraft rechtlich einzuordnen. Viele Beweismittel, die auf den ersten Blick belastend wirken, verlieren unter genauer Prüfung ihre Relevanz – etwa wenn der Zusammenhang zur Besteuerung fehlt, die Quelle nicht eindeutig ist oder die Auswertung formale Anforderungen nicht erfüllt. Seine technische Sachkunde und seine Erfahrung mit den Arbeitsweisen der Steuerfahndung verschaffen ihm und seinen Mandanten einen entscheidenden strategischen Vorteil.

Warum die richtige Verteidigung über den Ausgang entscheidet

In Steuerstrafverfahren gegen Influencer geht es nicht nur um die Nachzahlung von Steuern. Es geht um Geldstrafen, Freiheitsstrafen (ggf. auf Bewährung), Einziehung von Vermögenswerten, Kontensperrungen und erhebliche Reputationsschäden. Auch zivilrechtliche und gewerberechtliche Konsequenzen können folgen – insbesondere, wenn strafrechtliche Verurteilungen bekannt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge vertritt seit vielen Jahren Personen, deren Tätigkeit nicht den klassischen Unternehmensformen entspricht – darunter Influencer, Creator, Selbstständige im digitalen Bereich. Er kennt die branchenspezifischen Besonderheiten und die Fallstricke der steuerlichen Behandlung dieser Einkünfte. Besonders wichtig: Er vertritt nicht nur rechtlich, sondern argumentiert praxisnah gegenüber den Ermittlungsbehörden, Finanzämtern und der Staatsanwaltschaft.

Viele seiner Mandanten profitieren von:

  • einer frühen Verfahrenseinstellung (§ 170 Abs. 2 StPO)

  • einer Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO)

  • der Vermeidung eines öffentlichen Hauptverfahrens

  • dem Schutz vor Kontopfändung und Einziehung

  • der professionellen Einbindung des Steuerberaters

Gerade bei jungen Mandanten, die aus Unwissenheit oder fehlender Beratung Fehler gemacht haben, ist das Ziel nicht Bestrafung, sondern Korrektur – und genau dort setzt seine Verteidigung an.

Steuerstrafverfahren gegen Influencer – mit Erfahrung und Weitblick zur Verfahrenseinstellung

Die steuerrechtliche Komplexität moderner, digitaler Geschäftsmodelle wird häufig unterschätzt – sowohl von den Betroffenen selbst als auch von deren steuerlicher Beratung. Wenn die Finanzbehörden reagieren, geschieht dies entschlossen – und in der Regel mit dem vollen Instrumentarium des Steuerstrafrechts.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in dieser Lage genau das, was notwendig ist: Eine klare juristische Bewertung, ein Verständnis für digitale Strukturen, ein strategischer Zugang zur Verfahrensführung – und vor allem: die Fähigkeit, gegenüber Ermittlungsbehörden sachlich, überzeugend und deeskalierend aufzutreten.

Wenn Sie von einem Steuerstrafverfahren betroffen sind – lassen Sie sich frühzeitig und diskret beraten. Ein unüberlegtes Verhalten kann später nicht mehr korrigiert werden.