Steuerstrafverfahren gegen Creator bei OnlyFans – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge

Mit der zunehmenden Popularität von OnlyFans und anderen Online-Plattformen, auf denen Content Creator eigene Inhalte veröffentlichen und dafür Geld erhalten, geraten immer mehr Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus der Finanzämter und Steuerfahndung.
Was vielen Creatorn zunächst wie eine unkomplizierte Einnahmequelle erscheint, kann schnell zu einem Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen – mit schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Gerade bei Plattformen wie OnlyFans, Patreon oder Fansly kommt es häufig zu Fehlinterpretationen steuerlicher Pflichten. Unvollständige Angaben, fehlende Buchführung oder unklare Einkünfte aus dem Ausland genügen, um den Verdacht einer vorsätzlichen Steuerverkürzung zu begründen.

In solchen Fällen ist Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, der richtige Ansprechpartner. Durch seine langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Steuerstrafverfahren und seine Spezialisierung auf digitale Einnahmequellen und internationale Zahlungsströme gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder strafrechtliche Konsequenzen erheblich zu mildern.

Warum Creator bei OnlyFans besonders gefährdet sind

Viele Creator sind sich nicht bewusst, dass ihre Einnahmen über Plattformen wie OnlyFans steuerpflichtig sind – unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.
Alle Einnahmen aus Abonnements, Trinkgeldern („Tips“) oder kostenpflichtigen Chats stellen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar und müssen in der Einkommensteuer und – je nach Höhe – auch in der Umsatzsteuer erklärt werden.

Hinzu kommt, dass OnlyFans seinen Sitz im Ausland hat und die Einnahmen meist über internationale Zahlungsdienstleister (z. B. Paxum, CosmoPayment oder ePayments) abgewickelt werden. Diese Komplexität führt häufig dazu, dass die tatsächlichen Einnahmen nicht vollständig erfasst oder falsch versteuert werden.

Die Finanzbehörden haben in den letzten Jahren begonnen, gezielt gegen Content Creator vorzugehen. Durch automatische Kontrollmitteilungen, Datenabgleiche und internationale Amtshilfeverfahren gelangen sie zunehmend an Informationen über die auf Plattformen erzielten Einkünfte.
Wer dann keine korrekten Angaben gemacht hat, sieht sich schnell mit einem Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung konfrontiert.

Schwere Folgen eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren ist kein Kavaliersdelikt. Creator, die Einnahmen verschwiegen oder zu niedrig angegeben haben, müssen mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.
Schon der Verdacht der Steuerhinterziehung kann zu einer Hausdurchsuchung, Kontenpfändung oder Beschlagnahme von Geräten und Datenträgern führen.

Die möglichen Strafen sind erheblich:
Bei geringen Beträgen droht meist eine Geldstrafe, bei höheren Summen kann jedoch auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 50.000 Euro gehen die Gerichte regelmäßig von einem „besonders schweren Fall“ aus (§ 370 Abs. 3 AO), was eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder in besonders schweren Fällen sogar zehn Jahren nach sich ziehen kann.

Darüber hinaus drohen erhebliche Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge.
Viele Betroffene unterschätzen zudem die reputationsschädigende Wirkung eines Steuerstrafverfahrens – insbesondere, wenn es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung zählt

Rechtsanwalt Andreas Junge hat in seiner Praxis zahlreiche Steuerstrafverfahren gegen Influencer, Streamer und OnlyFans-Creator erfolgreich begleitet.
Sein Ansatz basiert auf juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und zielgerichteter Verhandlungsführung mit den Ermittlungsbehörden.

Ein zentraler Punkt seiner Verteidigung ist die Prüfung, ob wirklich ein strafbares Verhalten vorliegt. In vielen Fällen handelt es sich um Fehlinterpretationen steuerlicher Pflichten, Beratungsfehler oder fahrlässige Unkenntnis – nicht um Vorsatz.
Gerade im digitalen Umfeld ist oft unklar, welche Einkünfte wo und wann zu versteuern sind. Diese Unklarheiten nutzt Andreas Junge gezielt, um den Tatvorwurf zu entkräften oder eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO zu erreichen.

Ein weiterer wichtiger Verteidigungsansatz ist die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Wer seine Fehler rechtzeitig und vollständig korrigiert, kann einer Strafe vollständig entgehen. Auch hier ist anwaltliche Begleitung zwingend erforderlich, denn bereits kleine formale Fehler können die Wirksamkeit der Selbstanzeige zunichtemachen.

Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung und die Steuerfahndung betrachten digitale Einnahmen seit einigen Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit.
Mehrere Finanzgerichte – etwa das FG Münster (Urteil vom 29.03.2022, 7 K 1207/19 E) – haben klargestellt, dass auch digitale Plattformumsätze uneingeschränkt steuerpflichtig sind.

Zudem kooperiert Deutschland im Rahmen der europäischen Richtlinie DAC7 mit anderen Ländern, um steuerpflichtige Einkünfte von Plattformnutzern aufzudecken.
Für Creator bedeutet das: Die Finanzämter werden künftig noch leichter Zugriff auf Zahlungsdaten von OnlyFans, Patreon oder ähnlichen Diensten erhalten.

Diese Entwicklungen erhöhen die Risiken, aber auch die Verteidigungschancen. Denn häufig zeigen sich Ermittlungsbehörden überfordert mit der komplexen digitalen Beweislage, internationalen Transaktionsketten und fehlenden steuerrechtlichen Klarstellungen. Genau hier setzt die Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Fachanwaltliche Kompetenz für Steuerstrafrecht und digitale Geschäftsmodelle

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verbindet Andreas Junge tiefgehende juristische Expertise mit einem modernen Verständnis digitaler Geschäftsmodelle.
Er kennt die Abläufe der Steuerfahndung, die typischen Fehlerquellen bei Online-Einnahmen und die Besonderheiten internationaler Zahlungssysteme.

Seine Mandanten – von Einzelpersonen bis zu professionellen Creatorn mit hohen Umsätzen – schätzen seine diskrete, strategische und lösungsorientierte Arbeitsweise. Ziel jeder Verteidigung ist es, eine Verurteilung zu vermeiden, finanzielle Schäden zu minimieren und die Reputation seiner Mandanten zu schützen.

Dank seiner Erfahrung bringt Rechtsanwalt Junge überdurchschnittlich viele Steuerstrafverfahren zur Einstellung – häufig schon im Ermittlungsstadium, bevor es überhaupt zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

Fazit: Frühe Verteidigung schützt vor schwerwiegenden Folgen

Creator, die auf Plattformen wie OnlyFans tätig sind, bewegen sich oft unbewusst in einem steuerlich sensiblen Bereich. Schon kleine Versäumnisse können zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung führen. Doch mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lässt sich das Schlimmste vermeiden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Sie als Creator oder Influencer von einem Steuerstrafverfahren betroffen sind oder eine Selbstanzeige vorbereiten möchten.

Er verteidigt bundesweit – kompetent, diskret und mit einer hohen Erfolgsquote.