Ein Stalking-Vorwurf trifft viele Beschuldigte wie ein Schlag. Was als Trennungsstreit, Nachbarschaftskonflikt oder digitale Auseinandersetzung beginnt, mündet plötzlich in einem Strafverfahren wegen Stalking. Die Folgen sind enorm: Kontaktverbote, polizeiliche Gefährderansprachen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Probleme im Sorge- und Umgangsrecht oder eine dauerhafte Stigmatisierung, noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Gerade weil Stalking-Ermittlungen oft emotional aufgeladen sind und schnell eskalieren, kommt es auf frühzeitige, fachkundige Verteidigung an.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Stalking-Verfahren nach § 238 StGB. Seine besondere Stärke liegt darin, den Tatvorwurf konsequent an der Rechtsprechung auszurichten, Beweise sauber zu zerlegen und Verfahren mit großer Erfolgsquote bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. Wer wegen Nachstellung beschuldigt wird, braucht keinen moralischen Kommentar, sondern eine klare strafrechtliche Strategie – genau dafür steht Andreas Junge.
Wann Stalking strafbar ist – und wann nicht
Stalking ist rechtlich die Nachstellung nach § 238 StGB. Strafbar ist nicht jede unerwünschte Kontaktaufnahme, sondern nur ein wiederholtes, beharrliches Nachstellen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen. Was das bedeutet, hat der Bundesgerichtshof früh präzisiert. In der Grundsatzentscheidung BGH, Urteil vom 19.11.2009 – 3 StR 244/09 stellte der BGH klar, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung erst dann vorliegt, wenn das Opfer durch das Verhalten zu einem objektiv gravierenden, nach außen erkennbaren Lebenswandel gezwungen wird, also zu Handlungen, die es ohne die Nachstellung nicht vorgenommen hätte. Damit ist Stalking kein „Gefühlsdelikt“, sondern verlangt objektivierbare Auswirkungen.
Der BGH betont außerdem, dass die einzelnen Handlungen im Gesamtbild bewertet werden müssen. Ein Streit per Messenger, ein spontanes Auftauchen oder vereinzelte Kontaktversuche reichen nicht automatisch aus. Die Nachstellung muss Ausdruck einer uneinsichtigen Missachtung des entgegenstehenden Willens sein und in ihrer Gesamtheit ein wirklich einschüchterndes, kontrollierendes Muster bilden. Genau dieser Maßstab eröffnet in vielen Fällen erhebliche Verteidigungschancen.
Rechtsprechung setzt hohe Hürden: Präzise Feststellungen sind Pflicht
Gerichte dürfen Stalking nicht pauschal bejahen. Sie müssen konkret feststellen, welche Handlungen wann, wie oft und in welchem Zusammenhang stattfanden. Genau daran scheitern viele Verurteilungen. Das zeigt etwa BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – 4 StR 168/13. In diesem Verfahren hob der BGH die Verurteilung auf, weil die Urteilsgründe die behauptete schwerwiegende Beeinträchtigung und die innere Tatseite nicht tragfähig dargelegt hatten. Der BGH verlangt also eine exakte Rekonstruktion des Geschehens – bloße Vermutungen oder allgemein gehaltene Wertungen reichen nicht.
Noch deutlicher wird dieser Maßstab in BGH, Beschluss vom 02.03.2021 – 4 StR 543/20. Der BGH beanstandete hier, dass das Tatgericht keine nachvollziehbaren Feststellungen zur Motivation des Angeklagten, zur behaupteten Beharrlichkeit und zu den konkreten Auswirkungen auf die Lebensgestaltung getroffen hatte. Auch mit Blick auf den Vorsatz genügt es nach dieser Entscheidung nicht, ein Verhalten als „hartnäckig“ zu beschreiben; es muss rechtlich sauber eingeordnet und bewiesen werden.
Für Beschuldigte heißt das: Viele Stalking-Vorwürfe sind juristisch angreifbar, weil die Ermittlungsakten häufig nur fragmentarische Chatverläufe, subjektive Einschätzungen oder unklare Zeitreihen enthalten. Wo die BGH-Linie konsequent angewendet wird, müssen Behörden den Vorwurf vollständig und präzise belegen.
So beginnen Stalking-Verfahren – und warum eine frühe Verteidigung entscheidend ist
Stalking-Ermittlungen starten meist mit einer Anzeige. Häufig existiert eine Vorgeschichte, etwa eine Beziehung, gemeinsame Kinder, berufliche oder nachbarschaftliche Berührungspunkte. Nach einem Konflikt werden Kontaktversuche dann im Strafrecht „neu gelesen“. Polizei und Staatsanwaltschaft sichern Handys, werten Messenger-Daten aus und vernehmen Zeugen. In dieser Phase entsteht schnell ein Bild, das sich später nur schwer korrigieren lässt, wenn der Beschuldigte unüberlegt Stellung nimmt.
Gerade deshalb ist es wichtig, sofort einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt ab dem ersten Tag die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und verhindert typische Fehler. Denn ohne Akteneinsicht weiß niemand, welche Beweise tatsächlich vorliegen und wie der Vorwurf konkret konstruiert wird.
Welche Strafen drohen bei Nachstellung nach § 238 StGB
Der Gesetzgeber sieht für Stalking eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in qualifizierten Fällen deutlich darüber. Doch die größten Risiken liegen oft in den Nebenfolgen: Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisungen, Probleme bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder der dauerhafte Verlust sozialer Reputation. Ein einziger Eintrag im Führungszeugnis kann in sicherheitsrelevanten, pädagogischen oder hoheitlichen Berufen die Zukunft zerstören. Wer hier passiv bleibt, riskiert unnötig viel.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – rechtsprechungsorientiert und zielklar
Die Verteidigung in Stalking-Verfahren muss an genau den Punkten ansetzen, die der BGH verlangt. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft deshalb zunächst, ob überhaupt ein strafbares Nachstellungs-Muster vorliegt oder ob einzelne Kontakte aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Oft lässt sich zeigen, dass die behauptete Beharrlichkeit fehlt oder dass Kontakte sachlich erklärbar waren, etwa wegen organisatorischer Fragen, gemeinsamer Kinder oder offener Vermögensangelegenheiten. Stalking ist kein Ersatzrecht für Beziehungskonflikte, und genau das betont die Rechtsprechung durch die strengen Tatbestandsanforderungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse digitaler Beweise. Messenger-Chats wirken auf den ersten Blick belastend, sind aber häufig unvollständig, missverständlich oder einseitig präsentiert. Die Verteidigung rekonstruiert die Kommunikation umfassend, legt Widersprüche offen und verhindert, dass selektive Ausschnitte zur Grundlage einer Anklage werden.
Schließlich verfolgt Rechtsanwalt Junge konsequent das Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden. In vielen Fällen ist eine Einstellung mangels Tatverdachts realistisch, wenn die Voraussetzungen des § 238 StGB nach BGH-Standard nicht sauber nachweisbar sind. Wo eine Einstellung nur gegen Auflage erreichbar ist, verhandelt er so, dass eine öffentliche Hauptverhandlung und eine nachhaltige Stigmatisierung möglichst vermieden werden.
Ein Stalking-Vorwurf ist ernst – aber oft verteidigbar
Ein Strafverfahren wegen Stalking ist eine massive Belastung. Doch der Tatbestand des § 238 StGB ist anspruchsvoll, und die Rechtsprechung – etwa BGH 3 StR 244/09, BGH 4 StR 168/13 und BGH 4 StR 543/20 – setzt hohe Hürden für eine Verurteilung. Nicht jede Hartnäckigkeit ist strafbare Nachstellung. Wo Beharrlichkeit, Vorsatz oder schwerwiegende Beeinträchtigung nicht präzise belegt werden können, bestehen sehr gute Chancen auf eine Einstellung oder einen Freispruch.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Stalking-Vorwürfen. Er verteidigt diskret, strategisch und konsequent rechtsprechungsorientiert – mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre persönliche sowie berufliche Zukunft zu schützen.