Warum die Branche im Fokus der Behörden steht und wie eine spezialisierte Verteidigung Existenzen schützen kann
Die Gastronomie ist eine der vielseitigsten, aber auch anspruchsvollsten Branchen des Wirtschaftslebens. Restaurants, Cafés, Bars, Bistros, Shisha-Lounges und Cateringbetriebe tragen nicht nur zur Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens bei, sondern bieten zugleich zahlreichen Menschen einen Arbeitsplatz. Gleichzeitig beobachten Ermittlungsbehörden die Branche besonders aufmerksam – denn aus ihrer Sicht besteht hier ein erhöhtes Risiko für Verstöße gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
Im Rahmen solcher Kontrollen geraten schnell auch schwerwiegende Vorwürfe in den Raum: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Bereits kleinere formale Fehler in der Lohnabrechnung, beim Einsatz von Aushilfen oder in der Kassenführung können ein Ermittlungsverfahren auslösen. Für die Verantwortlichen – in der Regel Inhaber oder Geschäftsführer – kann dies nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch existenzbedrohend wirken.
Die Praxis der Behörden: Bargeld, Aushilfen, Nachkalkulationen
Gastronomische Betriebe arbeiten häufig mit einem hohen Anteil an Barumsätzen. Das ist branchenüblich, macht die Betriebe aber auch besonders anfällig für Prüfungen durch die Finanzverwaltung oder den Zoll. Ein weiterer Risikofaktor ist der häufige Einsatz von kurzfristig beschäftigten Aushilfen, Minijobbern, Familienangehörigen oder nicht angemeldeten Arbeitskräften.
Wird bei einer Prüfung der Verdacht erweckt, dass Umsätze nicht vollständig erfasst oder Mitarbeiter nicht korrekt angemeldet wurden, greifen die Behörden zu sogenannten Nachkalkulationen. Dabei werden beispielsweise Wareneinkäufe, Lagerbestände und Verkaufspreise miteinander abgeglichen. Ergibt sich daraus eine Differenz zu den erklärten Umsätzen, steht schnell der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum.
Was ist Schwarzarbeit im strafrechtlichen Sinn?
Schwarzarbeit ist in § 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) definiert. Demnach liegt eine rechtswidrige Beschäftigung insbesondere dann vor, wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten verletzt werden. In der Gastronomie zeigt sich dies häufig durch die Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitskräfte, Barlohnzahlungen ohne Lohnabrechnung, fehlende Arbeitszeitdokumentation oder durch sogenannte Scheinwerkverträge, die in Wirklichkeit verdeckte Arbeitsverhältnisse darstellen.
Auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitszeitgesetz können in Verbindung mit fehlenden Nachweisen und unklarer Dokumentation schnell strafrechtlich relevant werden.
Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulation und Scheingeschäfte
In steuerlicher Hinsicht sind es vor allem zwei Konstellationen, die regelmäßig zu Ermittlungsverfahren führen: nicht erklärte Einnahmen und manipulierte Kassensysteme. Viele Betriebe nutzen elektronische Registrierkassen. Werden Umsätze darin gelöscht, unvollständig erfasst oder falsch verbucht, liegt aus Sicht der Finanzbehörden der Verdacht einer vorsätzlichen Steuerverkürzung nahe.
Auch die Verwendung sogenannter Scheinrechnungen – etwa über nicht erbrachte Dienstleistungen oder Scheinfirmen – kann strafbar sein. Besonders brisant wird dies, wenn ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen geltend gemacht wurde.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens können für Gastronomiebetriebe erheblich sein. Je nach Umfang und Schwere drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Bereits der bloße Verdacht kann dazu führen, dass Konten eingefroren oder Betriebsmittel vorläufig gesichert werden. Hinzu kommen Nachforderungen der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger, gegebenenfalls einschließlich Hinterziehungszinsen und Säumniszuschlägen.
Auch gewerberechtlich können einschneidende Konsequenzen folgen. Eine Verurteilung wegen einschlägiger Delikte kann zur Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung führen und den Entzug der Gaststättenerlaubnis nach sich ziehen. Der wirtschaftliche Schaden ist dann kaum noch abzuwenden.
Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Gerade im Gastronomiebereich werden strafrechtliche Ermittlungen häufig unterschätzt – insbesondere dann, wenn die Betroffenen davon ausgehen, es handele sich um rein formale Fehler. Tatsächlich aber lassen sich viele Verfahren nur durch eine frühzeitige, professionelle Verteidigung in geordnete Bahnen lenken.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Gastronomen, Unternehmer und Geschäftsführer, die mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder verwandten Delikten konfrontiert sind.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltungsfachleuten analysieren sie die betriebliche Struktur, überprüfen die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es dabei stets, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und, wenn möglich, eine Einstellung des Verfahrens noch im Ermittlungsstadium zu erreichen.
Frühzeitiges Handeln schützt
Wer von einer Kontrolle betroffen ist, eine Vorladung erhält oder gar mit einer Durchsuchung konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren. Bereits im Anfangsstadium entscheidet sich oft, ob das Verfahren eskaliert oder sich diskret und ohne größere Folgen beenden lässt.