Kaum ein Wirtschaftszweig steht im Fokus der Strafverfolgungsbehörden so stark wie das Baugewerbe. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: kurze Beschäftigungsverhältnisse, komplexe Subunternehmerstrukturen, fehlende Lohnabrechnungen und grenzüberschreitende Einsätze schaffen ein Umfeld, das immer wieder den Verdacht von Schwarzarbeit aufkommen lässt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist daher regelmäßig auf Baustellen präsent – mit teils drastischen Konsequenzen für Unternehmer, Bauleiter und Geschäftsführer.
Gerade für diese Personengruppen kann ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit schwerwiegende Folgen haben – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich und persönlich. Umso wichtiger ist es, den Tatbestand und die Risiken genau zu kennen – und im Ernstfall schnell und strategisch zu handeln.
Was ist Schwarzarbeit im strafrechtlichen Sinne?
Rechtsgrundlage für die Ahndung von Schwarzarbeit ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Danach liegt Schwarzarbeit unter anderem dann vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, ohne dass die dafür bestehenden sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Meldepflichten erfüllt werden. Im Baugewerbe geschieht dies häufig dadurch, dass Arbeitnehmer nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden oder dass Leistungen bar vergütet werden, ohne dass entsprechende Lohnabrechnungen und Steueranmeldungen erfolgen.
Besonders problematisch sind Konstellationen, in denen auf dem Papier ein Subunternehmervertrag besteht, tatsächlich aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesen Fällen spricht man von Scheinselbstständigkeit, die sowohl zivilrechtlich unwirksam als auch strafrechtlich relevant sein kann. Auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen häufig in den Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsrechts, ebenso wie unterlassene Zahlungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).
Neben der Ordnungswidrigkeit der Schwarzarbeit stehen in vielen Fällen zugleich mehrere Straftatbestände im Raum: allen voran die Hinterziehung von Lohnsteuer (§ 370 AO), das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) sowie – bei größeren Fallkonstellationen – der bandenmäßige Betrug oder die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung.
Strafrechtliche Folgen für Unternehmer und Geschäftsführer
Die Sanktionen bei nachgewiesener Schwarzarbeit können gravierend sein. Je nach Schwere des Einzelfalls drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren – insbesondere bei systematischem Vorgehen, mehreren Arbeitnehmern oder einem besonders hohen Steuerschaden. Auch Bewährungsstrafen sind bei entsprechenden Vorstrafen oder hohen Schadenssummen nicht immer möglich.
Neben der eigentlichen Strafe sehen sich die Betroffenen in der Regel mit massiven wirtschaftlichen Konsequenzen konfrontiert. Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden machen Nachforderungen geltend, häufig über mehrere Jahre hinweg. Die Behörden wenden dabei pauschale Rechenmodelle an, mit denen aus gezahlten Summen rückwirkend Arbeitsverhältnisse konstruiert werden. Die so ermittelten Beträge werden mit Säumniszuschlägen und Zinsen belegt und führen regelmäßig zu erheblichen finanziellen Belastungen – nicht selten verbunden mit Vermögensarrest oder Kontopfändungen.
Zusätzlich drohen berufsrechtliche Folgen: Unternehmen können von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Geschäftsführer riskieren Einträge im Gewerbezentralregister, Einschränkungen bei der Gewerbeerlaubnis oder sogar ein faktisches Berufsverbot. Gerade im Bau- und Handwerksbereich kann dies das wirtschaftliche Aus bedeuten.
Typische Konstellationen in der Praxis
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit wird häufig durch eine Baustellenkontrolle der FKS ausgelöst. In vielen Fällen ist bereits die Feststellung eines nicht angemeldeten Arbeitnehmers oder das Fehlen von Ausweispapieren Anlass für eine tiefergehende Prüfung. Die Ermittler fordern Lohnunterlagen, Verträge, Steuerdaten und Buchhaltungsunterlagen an – oft auch rückwirkend für mehrere Jahre. Im Verdachtsfall kommt es schnell zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Zeugenvernehmungen. Unternehmer sind gut beraten, sich bereits bei ersten Anzeichen anwaltlich beraten zu lassen – um eigene Fehler zu vermeiden und die Kommunikation mit den Behörden strategisch zu steuern.
Besonders risikoreich sind Beschäftigungsverhältnisse mit Subunternehmern, bei denen keine Prüfung der tatsächlichen Tätigkeit und Weisungsgebundenheit erfolgt. Auch bei der Zahlung von Löhnen unterhalb des tariflichen Mindestlohns, bei fehlenden Stundennachweisen oder dem Einsatz osteuropäischer Arbeitskräfte ohne gültige Papiere geraten Unternehmen schnell ins Visier der Ermittler.
Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit erfordert nicht nur strafrechtliches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis der sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Zusammenhänge. Hierbei reicht eine rein juristische Argumentation häufig nicht aus – es bedarf einer interdisziplinären Verteidigung, die sowohl wirtschaftliche Interessen als auch rechtliche Risiken berücksichtigt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und seit vielen Jahren auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Sie vertreten bundesweit Mandanten aus dem Bau- und Handwerkssektor, die sich mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit oder verwandter Delikte konfrontiert sehen. Ihre Expertise erstreckt sich dabei nicht nur auf die strafrechtliche Verteidigung im Ermittlungs- oder Hauptverfahren, sondern auch auf die strategische Kommunikation mit Zoll, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung.
In enger Abstimmung mit Steuerberatern, Lohnbüros und Insolvenzverwaltern entwickeln sie maßgeschneiderte Verteidigungskonzepte, mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beeinflussen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen. Wo möglich, streben sie eine Verfahrenseinstellung an – sei es gegen Auflagen, durch Schadenswiedergutmachung oder durch rechtliche Argumentation.
Frühes Handeln ist entscheidend
Wird Ihnen Schwarzarbeit vorgeworfen oder ist eine Kontrolle auf Ihrer Baustelle erfolgt, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die ersten Schritte sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Nur wer frühzeitig handelt, kann aktiv Einfluss auf die Ermittlungen nehmen und schwerwiegende Folgen vermeiden. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung – und überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden einem spezialisierten Verteidiger.