Kosmetikbehandlung mit Folgen: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Kosmetikerinnen – was jetzt wirklich zählt

Kosmetische Behandlungen sind für viele Kundinnen und Kunden ein Stück Lebensqualität. Permanent Make-up, Microneedling, chemische Peelings, Hyaluron-Anwendungen, Wimpern- und Augenbrauenbehandlungen oder apparative Verfahren gehören heute in vielen Studios zum Alltag. Genau diese Nähe zum Körper, die Arbeit mit Nadeln, Säuren, Geräten oder Stoffen birgt jedoch ein erhebliches Risiko: Kommt es zu Entzündungen, Narben, Verätzungen, allergischen Reaktionen oder dauerhaften Schäden, kann aus einer Reklamation schnell ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Kosmetikerinnen werden. Viele Betroffene sind dann schockiert, denn sie wollten helfen, verschönern und professionell arbeiten – und finden sich plötzlich mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gutachtern konfrontiert.

In dieser Situation ist frühes, strategisches Handeln entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig, verteidigt Mandantinnen und Mandanten in sensiblen Strafverfahren – auch bei Vorwürfen im Zusammenhang mit kosmetischen Eingriffen, Behandlungsfolgen und dem Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung. Sein Vorgehen ist strukturiert, konsequent und darauf ausgerichtet, die Beweislage präzise zu prüfen und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Anklage, Strafbefehl oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Warum kosmetische Behandlungen strafrechtlich so riskant sein können

Viele unterschätzen: Auch eine kosmetische Behandlung kann strafrechtlich als Körperverletzung eingeordnet werden, wenn sie in die körperliche Unversehrtheit eingreift. Das gilt vor allem, wenn Nadeln eingesetzt werden, wenn Stoffe tief in die Haut eingebracht werden oder wenn aggressive Mittel wie Säuren verwendet werden. Strafrechtlich ist entscheidend, ob eine wirksame Einwilligung vorlag, ob die Kundin über Risiken aufgeklärt wurde und ob die Behandlung fachgerecht und hygienisch korrekt durchgeführt wurde.

Kommt es zu schweren Komplikationen, prüfen Ermittlungsbehörden häufig nicht nur „ein Versehen“, sondern die Frage, ob das Vorgehen besonders gefährlich war. In solchen Fällen wird schnell der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung diskutiert – insbesondere, wenn Behandlungen mit Geräten, Nadeln oder chemischen Stoffen durchgeführt wurden oder wenn der Verdacht besteht, dass die Behandlung außerhalb zulässiger Grenzen lag.

Typische Auslöser: Wie ein Strafverfahren gegen Kosmetikerinnen beginnt

In der Praxis starten solche Verfahren oft mit einer Anzeige. Häufig wenden sich Betroffene nach einer missglückten Behandlung an einen Arzt oder an die Notaufnahme. Dort wird dokumentiert, was sichtbar ist: Entzündungen, Verätzungen, Blutergüsse, Schwellungen oder Narben. Nicht selten wird geraten, Anzeige zu erstatten, weil der Verdacht besteht, die Behandlung sei unsachgemäß gewesen. In anderen Fällen eskaliert die Situation durch Streit über Nachbesserung, Rückzahlung oder Bewertungen im Internet.

Häufig werden dann Beweise gesichert: Fotos, Chatverläufe, Terminbestätigungen, Einwilligungsformulare, Zahlungsnachweise und – besonders wichtig – die Dokumentation über verwendete Produkte, Chargennummern, Geräteparameter und Hygienemaßnahmen. Ermittler fordern Unterlagen an, vernehmen Zeugen und holen Gutachten ein. Je stärker der Schaden wirkt, desto intensiver wird das Verfahren geführt.

Welche Behandlungen besonders häufig im Fokus stehen

Viele Verfahren betreffen Leistungen, die für Kundinnen „kosmetisch“ wirken, rechtlich aber schnell als Eingriff mit erhöhtem Risiko bewertet werden. Dazu zählen insbesondere Microneedling, intensive Peelings, Behandlungen an besonders sensiblen Bereichen wie Augen oder Lippen, sowie alle Anwendungen, bei denen Substanzen unter die Haut gelangen oder bei denen tiefer in Hautschichten gearbeitet wird. Auch der Einsatz nicht zugelassener Produkte, unsichere Bezugsquellen oder fehlende Hygienestandards können aus Ermittlersicht ein zentraler Anknüpfungspunkt sein.

Wichtig ist: Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Behandlungsfehler. Auch bei fachgerechter Arbeit kann es zu Unverträglichkeiten oder Heilungsverläufen kommen, die ungünstig sind. Strafrechtlich geht es jedoch darum, ob der Schaden durch vermeidbare Fehler, fehlende Aufklärung oder ein objektiv riskantes Vorgehen verursacht wurde.

Welche Folgen drohen bei einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung?

Die strafrechtlichen Folgen hängen stark vom konkreten Vorwurf und von der Schwere der Folgen ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Daneben drohen zivilrechtliche Forderungen, etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld, und nicht selten massive geschäftliche Nebenfolgen: Rufschäden durch Bewertungen, Kündigungen von Mietverträgen, Probleme mit Versicherern oder im schlimmsten Fall behördliche Untersagungen bestimmter Leistungen, wenn der Eindruck entsteht, dass Gefahren für Kunden bestehen.

Für Kosmetikerinnen ist zudem die wirtschaftliche Dimension wichtig. Ein laufendes Strafverfahren kann das Vertrauen der Kundschaft erschüttern und die Existenz eines Studios gefährden, selbst wenn es später zu einer Einstellung kommt. Deshalb ist eine Verteidigung nötig, die nicht nur strafrechtlich argumentiert, sondern auch die praktische Situation des Betriebs im Blick behält.

Erfolgreiche Verteidigung: Worauf es in der Praxis wirklich ankommt

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der Frage, welche Tatsachen überhaupt gesichert sind. Viele Verfahren beruhen am Anfang auf einer einseitigen Darstellung – nämlich der Patientenseite. Dabei sind Details entscheidend: Welche Behandlung wurde genau vereinbart? Welche Aufklärung gab es? Welche Risiken wurden besprochen? Welche Produkte wurden verwendet? Welche Hygienemaßnahmen wurden eingehalten? Und gab es Vorerkrankungen, Allergien oder eine falsche Nachsorge, die den Verlauf beeinflusst haben könnten?

Ein zentraler Punkt ist die Einwilligung. Wenn Kundinnen über Art, Ablauf und typische Risiken aufgeklärt wurden und dem zugestimmt haben, kann das strafrechtlich erheblich entlasten – vorausgesetzt, die Aufklärung war verständlich, rechtzeitig und nicht „zwischen Tür und Angel“. Ebenso wichtig ist die Dokumentation. In Strafverfahren entscheidet häufig, ob Unterlagen plausibel und vollständig sind oder ob Lücken bestehen, die Ermittler als Indiz für unsauberes Arbeiten bewerten.

Auch Gutachten spielen eine große Rolle. Die Bewertung, ob eine Behandlung „fachgerecht“ war, hängt stark davon ab, wie der Ablauf rekonstruiert und welche Standards zugrunde gelegt werden. Eine professionelle Verteidigung muss daher sachlich, präzise und gut dokumentiert argumentieren, um zu verhindern, dass Komplikationen vorschnell als „gefährliche Körperverletzung“ bewertet werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet in solchen Fällen mit einem klaren Vorgehen: Akteneinsicht, Analyse der Behandlungs- und Kommunikationsdokumentation, Prüfung der Produkte und Hygieneschritte, Einordnung der rechtlichen Voraussetzungen und eine strategische Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und – falls erforderlich – Sachverständigen. Ziel ist es, den Vorwurf frühzeitig einzugrenzen und das Verfahren – wo möglich – zur Einstellung zu führen oder eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.

Was Kosmetikerinnen jetzt unbedingt vermeiden sollten

In der ersten Schockphase werden häufig Fehler gemacht. Besonders riskant sind spontane „Erklärungen“ bei der Polizei ohne Akteneinsicht. Ebenso gefährlich ist es, nachträglich Dokumente zu ändern oder Behandlungsnotizen zu ergänzen, weil das in Ermittlungen schnell als Manipulation ausgelegt wird. Auch direkter Kontakt zur Kundin nach einer Anzeige ist heikel, weil dies als Einflussnahme verstanden werden kann.

Sinnvoll ist stattdessen ein kontrolliertes Vorgehen: Unterlagen sichern, Beweise ordnen, keine Aussagen ohne Akteneinsicht, und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor sich ein einseitiges Bild verfestigt.

Professionelle Strafverteidigung bundesweit – Rechtsanwalt Andreas Junge

Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Kosmetikerinnen ist eine ernste Bedrohung für Ruf, Studio und wirtschaftliche Existenz. Gleichzeitig gilt: Viele Verfahren lassen sich durch frühe Akteneinsicht, konsequente Beweisprüfung und eine saubere Einordnung der Behandlung deutlich entschärfen – insbesondere, wenn Aufklärung, Dokumentation und Hygienestandards nachvollziehbar dargestellt werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn gegen Sie wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen ermittelt wird. Er verteidigt strategisch, konsequent und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre Zukunft zu schützen.