Für Geschäftsführer ist eine wirtschaftliche Krise eine Ausnahmesituation. Liquidität wird knapp, Forderungen bleiben offen, Banken werden zurückhaltend, Lieferanten drängen, Mitarbeitende brauchen Sicherheit. Viele versuchen in dieser Phase, das Unternehmen „noch zu retten“ – mit neuen Aufträgen, frischem Kapital oder Stundungsvereinbarungen. Genau hier liegt jedoch ein enormes strafrechtliches Risiko. Denn wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wird, droht ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Geschäftsführer. Dann geht es nicht nur um eine juristische Formalität, sondern um den Vorwurf, dass Pflichten verletzt und Gläubiger geschädigt wurden – mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen, massiven zivilrechtlichen Haftungsfolgen und häufig auch einem dauerhaften Schaden für die berufliche Zukunft.
In dieser Lage entscheidet frühes, strategisches Handeln über den Ausgang. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Geschäftsführer und Unternehmensverantwortliche in Wirtschaftsstrafverfahren – insbesondere bei Vorwürfen rund um Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue und strafrechtlich relevante Zahlungen in der Krise. Sein Vorgehen ist diskret, konsequent und darauf ausgerichtet, Vorwürfe frühzeitig zu prüfen, Risiken zu begrenzen und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Anklage oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Was bedeutet Insolvenzverschleppung – und warum ist das strafbar?
Insolvenzverschleppung bedeutet, dass ein Unternehmen insolvenzreif ist, aber der erforderliche Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wurde. Insolvenzreife kann insbesondere durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Für Geschäftsführer einer GmbH, UG oder anderer haftungsbeschränkter Gesellschaften besteht dann eine Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Der Sinn dieser Pflicht ist der Schutz der Gläubiger. Wenn ein Unternehmen bereits insolvenzreif ist, sollen neue Schäden vermieden werden, etwa weil weiter bestellt wird, neue Verträge geschlossen werden oder Zahlungen erfolgen, die andere Gläubiger benachteiligen. Gerade deshalb prüfen Ermittlungsbehörden in solchen Fällen nicht nur, ob der Antrag verspätet war, sondern auch, ob durch das „Weiterwirtschaften“ weitere Straftatbestände verwirklicht wurden.
Typische Auslöser: Wie ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung beginnt
Viele Verfahren werden ausgelöst, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Insolvenzverwalter den Zeitraum vor der Antragstellung prüft. Häufig gehen Hinweise an die Staatsanwaltschaft, wenn sich Unstimmigkeiten ergeben, etwa wenn Rechnungen über längere Zeit nicht bezahlt wurden, Sozialabgaben ausstanden oder Zahlungen kurz vor Insolvenzantrag ungewöhnlich waren.
Auch Krankenkassen, Finanzämter, Sozialversicherungsträger, Banken oder Lieferanten können Druck ausüben und Anzeigen erstatten. Besonders häufig fällt ein Fall auf, wenn Löhne, Mieten oder Steuern über längere Zeit offenbleiben und gleichzeitig der Geschäftsbetrieb fortgeführt wurde. In der Praxis entsteht dann schnell der Verdacht, dass die Insolvenzreife früher eingetreten ist als behauptet.
Welche Risiken Geschäftsführer häufig unterschätzen
Viele Geschäftsführer glauben, Insolvenz sei erst dann „da“, wenn gar nichts mehr geht. Tatsächlich kann Zahlungsunfähigkeit schon vorliegen, wenn ein wesentlicher Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden kann. Überschuldung kann ebenfalls früher eintreten, insbesondere wenn Vermögenswerte anders bewertet werden als erwartet. Die Abgrenzung ist kompliziert, und genau diese Komplexität führt dazu, dass in Ermittlungsverfahren häufig über den „richtigen Stichtag“ gestritten wird.
Ein weiteres Risiko ist die Dokumentation. In der Krise wird oft improvisiert, und Entscheidungen werden nicht sauber dokumentiert. Später wirkt das in Ermittlungen wie „Planlosigkeit“ oder sogar wie bewusste Verzögerung. Dabei kann eine nachvollziehbare Dokumentation – Liquiditätsstatus, Fortführungsprognose, Maßnahmenkatalog – im Verfahren entscheidend sein.
Welche weiteren Vorwürfe neben Insolvenzverschleppung oft geprüft werden
Ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung bleibt selten allein. In vielen Fällen prüfen Ermittler gleichzeitig weitere Delikte, etwa Bankrott, Untreue oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Besonders kritisch sind Zahlungen in der Krise: Wenn einzelne Gläubiger bevorzugt bezahlt werden, wenn private Entnahmen stattfinden oder wenn Abgaben nicht abgeführt werden, entstehen schnell zusätzliche strafrechtliche Risiken.
Gerade Sozialabgaben sind ein klassischer Trigger. Wenn Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt wurden, reagieren Behörden besonders konsequent. Auch Lohnsteuer und Umsatzsteuer können eine Rolle spielen, wenn Abgaben ausbleiben und dennoch weiter wirtschaftlich gehandelt wird.
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens: Was Geschäftsführer erwartet
Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, fordern Ermittler häufig Unterlagen an: Buchhaltung, Kontoauszüge, Liquiditätsplanungen, Schriftverkehr mit Banken und Gläubigern, interne Entscheidungen, Geschäftsführerverträge und Protokolle. Häufig werden auch Steuerberater, Buchhalter oder Mitarbeitende als Zeugen vernommen. In manchen Fällen kommt es zu Durchsuchungen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass Unterlagen fehlen oder dass Vermögenswerte verschoben wurden.
Geschäftsführer erhalten häufig Vorladungen oder Anhörungsbögen. Hier ist Vorsicht geboten. Ohne Akteneinsicht ist nicht klar, welchen Insolvenzeintritt die Staatsanwaltschaft annimmt, welche Beweise vorliegen und ob weitere Vorwürfe im Raum stehen. Unüberlegte Aussagen können den Druck erhöhen. Eine professionelle Verteidigung beginnt deshalb regelmäßig mit Akteneinsicht und einer strukturierten Analyse der tatsächlichen Finanzlage zum relevanten Zeitpunkt.
Welche Folgen drohen bei Insolvenzverschleppung?
Die strafrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von Dauer, Umfang und Begleitumständen. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Für Geschäftsführer ist jedoch oft die Kombination aus Strafrecht und wirtschaftlichen Nebenfolgen entscheidend.
Neben der Strafe droht häufig eine persönliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Auch Ansprüche des Insolvenzverwalters können erheblich sein. Zudem können Berufs- und Registerfolgen drohen, etwa Einträge, die die Tätigkeit als Geschäftsführer erschweren oder verhindern. Banken und Geschäftspartner reagieren sensibel, und die persönliche Reputation kann dauerhaft leiden.
Gerade deshalb ist das Ziel in vielen Fällen, eine Eskalation zu vermeiden und das Verfahren frühzeitig in eine kontrollierte Lösung zu führen.
Erfolgreiche Verteidigung: Worauf es in der Praxis wirklich ankommt
Die Verteidigung in Insolvenzverschleppungsverfahren konzentriert sich häufig auf den zentralen Punkt: Wann genau trat Insolvenzreife ein? Dieser Zeitpunkt ist entscheidend. Häufig basiert der Vorwurf auf Annahmen, die sich bei genauer Prüfung nicht halten. Zahlungsflüsse, fällige Verbindlichkeiten, Stundungen, Zahlungsvereinbarungen und kurzfristige Liquidität können den Stichtag verschieben. Ebenso spielen Fortführungsprognosen, stille Reserven oder Finanzierungszusagen eine Rolle, wenn Überschuldung behauptet wird.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Prüfung, ob der Geschäftsführer schuldhaft gehandelt hat. In komplexen Krisenlagen kann es nachvollziehbar sein, dass man auf zugesagte Finanzierungen vertraute, Sanierungskonzepte umsetzte oder berechtigt von einer Fortführung ausging. Wenn sich zeigen lässt, dass kein schuldhaftes Verzögern vorlag, verbessert das die Verteidigungslage erheblich.
Zudem ist die Vermeidung von Nebenbaustellen entscheidend. Häufig lassen sich Vorwürfe entschärfen, indem Zahlungsentscheidungen in der Krise sauber erklärt, Entnahmen eingeordnet und Dokumentationslücken geschlossen werden. Eine gute Verteidigung betrachtet deshalb das gesamte Bild, nicht nur den Insolvenzantrag.
Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet in solchen Verfahren mit einem klaren Vorgehen: Akteneinsicht, Analyse der Finanz- und Liquiditätslage, Prüfung des Insolvenzeintritts, Bewertung der Dokumentation und eine strategische Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Verfahrensbeteiligten. Ziel ist, den Vorwurf zu begrenzen, den richtigen Zeitpunkt herauszuarbeiten und das Verfahren – wenn möglich – zur Einstellung zu führen oder jedenfalls eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Warum Sie als Geschäftsführer jetzt nichts überstürzen sollten
Wenn ein Strafverfahren im Raum steht, ist der Impuls verständlich, sofort alles zu erklären. Das ist jedoch riskant. Ohne Akteneinsicht ist unklar, welche Annahmen die Behörden treffen und welche Zahlen bereits zugrunde gelegt wurden. Ebenso gefährlich sind unkoordinierte Unterlagenlieferungen oder „schnelle Statements“, die später als Eingeständnis interpretiert werden.
Sinnvoll ist ein kontrolliertes Vorgehen: frühzeitig Verteidiger einschalten, Akteneinsicht abwarten, dann strukturiert reagieren und die Kommunikation mit Behörden steuern lassen.
Diskrete Verteidigung bundesweit – Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Geschäftsführer ist eine ernste Bedrohung für Freiheit, Vermögen und berufliche Zukunft. Viele Verfahren lassen sich jedoch besser verteidigen, als Betroffene zunächst denken – insbesondere, wenn der Zeitpunkt der Insolvenzreife sauber geprüft und der Vorwurf nicht vorschnell akzeptiert wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung und weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre Zukunft zu schützen.