Illegales IPTV – Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von Schwarzstreaming-Diensten

Sport live, aktuelle Filme, internationale Sender – alles für wenige Euro pro Monat: Illegale IPTV-Dienste versprechen grenzenloses Fernsehen zu einem Spottpreis. Doch was viele Nutzer nicht wissen oder bewusst verdrängen: Wer solche Angebote in Anspruch nimmt, macht sich in aller Regel strafbar. Und längst richtet sich die strafrechtliche Verfolgung nicht mehr nur gegen die Betreiber solcher Plattformen – sondern zunehmend auch gegen die einfachen Nutzer.

In ganz Deutschland führen Staatsanwaltschaften und Zollfahndungen derzeit umfangreiche Ermittlungen gegen Personen, die über Monate oder gar Jahre illegale IPTV-Dienste gegen Zahlung eines Abopreises genutzt haben. Im Fokus stehen dabei nicht nur Großabnehmer oder Wiederverkäufer, sondern auch Privatpersonen, die über Fire TV Sticks, Smart TVs oder Set-Top-Boxen gestreamt haben. Die Ermittlungen erfolgen häufig auf Basis von Kundendaten, die bei Razzien oder Serverbeschlagnahmungen im In- und Ausland gesichert wurden.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, die sich wegen der Nutzung illegaler IPTV-Angebote strafrechtlich verantworten müssen. Er weiß, dass viele Beschuldigte sich der Tragweite ihres Handelns gar nicht bewusst waren – und dass eine umsichtige, erfahrene Verteidigung hier entscheidend sein kann, um unnötige Strafen, negative Einträge und Reputationsschäden zu vermeiden.

Rechtslage: Warum die Nutzung illegaler Streams strafbar ist

Grundlage der Strafbarkeit ist in der Regel § 106 UrhG (unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 UrhG. Während früher juristisch umstritten war, ob das bloße Streaming eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt, herrscht spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Az. C-527/15 – „Filmspeler“) Klarheit:

„Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte vorsätzlich über eine illegale Quelle streamt, handelt rechtswidrig.“

Diese Grundsatzentscheidung hat den Weg freigemacht für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung auch auf Nutzerebene. Seitdem ist das gezielte Abrufen von Inhalten über illegale Streamingplattformen als vorsätzlicher Urheberrechtsverstoß zu werten – insbesondere, wenn der Nutzer dafür gezahlt hat oder das Angebot offensichtlich rechtswidrig war.

Darüber hinaus kommen weitere Straftatbestände in Betracht, etwa der Bezug von Leistungen unter Umgehung von Zugangssperren (§ 108a UrhG), die Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung oder in Einzelfällen sogar Computerbetrug (§ 263a StGB).

Typische Fallkonstellationen – Wenn die Streamingbox zur Beweislage wird

In der Praxis beginnen Ermittlungsverfahren gegen IPTV-Nutzer meist nach Razzien gegen Anbieter oder sogenannte Reseller, bei denen Kundenlisten, Zahlungsdaten, E-Mail-Adressen oder IP-Protokolle sichergestellt wurden. Auf dieser Grundlage wenden sich die Ermittlungsbehörden an Internetanbieter oder Zahlungsdienstleister – und identifizieren so die Nutzer illegaler Dienste.

Beschuldigte erhalten daraufhin häufig:

  • eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter,

  • eine Hausdurchsuchung, bei der Streaminggeräte, Laptops und Fire TV Sticks beschlagnahmt werden,

  • eine Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens, verbunden mit der Androhung einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Viele Betroffene sind überrascht, weil sie den Dienst nicht als „kriminell“ wahrgenommen haben – oder weil sie glaubten, der Anbieter sei legal, solange keine Warnung angezeigt wurde. Diese Argumente greifen jedoch nur eingeschränkt. Denn wer ein umfangreiches TV-Paket inklusive Pay-TV, aktueller Filme und internationaler Streams für unter zehn Euro im Monat nutzt, muss nach Auffassung der Ermittler wissen, dass es sich nicht um ein legales Angebot handeln kann.

Die strafrechtlichen Folgen – oft mehr als nur eine Geldstrafe

Ein Ermittlungsverfahren wegen der Nutzung illegaler IPTV-Dienste kann für die Beschuldigten unangenehme und langfristige Konsequenzen haben – gerade bei erstmaliger Konfrontation mit dem Strafrecht. Bereits die Durchsuchung der Wohnung kann psychisch belastend sein. In vielen Fällen folgen:

  • Geldstrafen im drei- bis vierstelligen Bereich, abhängig vom Einkommen,

  • Eintrag ins Bundeszentralregister, wenn mehr als 90 Tagessätze verhängt werden,

  • mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis bei „charakterlicher Ungeeignetheit“ (z. B. bei Beamten),

  • zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber,

  • Einziehungsmaßnahmen, etwa der beschlagnahmten Streaminggeräte.

Besonders gefährlich ist, dass auch eine unbedachte Aussage gegenüber der Polizei später als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Viele Beschuldigte glauben, sie könnten die Situation durch ein Geständnis entschärfen – in Wahrheit belasten sie sich oft selbst, ohne die juristischen Folgen abzusehen.

Verteidigung – Frühzeitige Beratung entscheidet über den Ausgang

In solchen Verfahren ist der Schlüssel zur erfolgreichen Verteidigung stets die sorgfältige Analyse der Beweislage: Gibt es tatsächlich einen Nachweis der Nutzung? Ist der Nutzer mit dem Vertragspartner identisch? Handelt es sich um eine einmalige oder regelmäßige Nutzung? Gab es Hinweise auf die Rechtswidrigkeit des Angebots – oder konnte der Nutzer von der Legalität ausgehen?

Ein erfahrener Strafverteidiger wird zudem prüfen, ob eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) in Betracht kommt – insbesondere bei Ersttätern, geringer Nutzung oder unklarer Beweislage. In vielen Fällen kann durch geschickte Verteidigung eine Hauptverhandlung vermieden werden.

Wichtig ist dabei stets: Keine Aussage gegenüber der Polizei ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung in Verfahren mit IT- und Urheberrechtsbezug. Er kennt die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden, die Fallstricke bei Hausdurchsuchungen und die juristischen Feinheiten der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung. Mandanten schätzen seine sachliche, ruhige und taktisch kluge Verteidigungsweise – diskret, zielgerichtet und effektiv.

Viele Verfahren, in denen er IPTV-Nutzer verteidigt hat, konnten bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden – ohne Eintrag ins Führungszeugnis und ohne öffentliche Hauptverhandlung. Auch in Fällen mit beschlagnahmten Geräten, Zahlungsverläufen oder IP-Protokollen konnte er durch rechtliche Argumentation und geschickte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft eine unauffällige Beendigung des Verfahrens erreichen.


Fazit: Illegales Streaming ist kein Kavaliersdelikt – aber auch kein unabwendbares Strafurteil

Die Nutzung illegaler IPTV-Angebote ist weit verbreitet – aber aus Sicht der Strafverfolgung keineswegs harmlos. Wer ein entsprechendes Ermittlungsverfahren erhält, sollte dies ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen. Mit erfahrener anwaltlicher Unterstützung lassen sich viele dieser Verfahren auf sachlichem Wege und ohne größere Belastungen klären.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen in dieser Lage kompetent und diskret zur Seite – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu schützen.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten – bevor ein günstiges TV-Abo zur teuren Last wird.