Ein Hundebiss passiert oft schneller, als man denkt. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine unerwartete Bewegung, Stress in der Umgebung oder ein missverstandenes Signal – und schon ist es passiert. Für Hundehalter beginnt damit nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern häufig auch ein Strafverfahren wegen Hundebiss. Viele Betroffene sind überrascht, dass schon ein einzelner Biss oder auch ein „Schnappen“ strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Polizei ermittelt dann häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung oder – je nach Konstellation – wegen gefährlicher Körperverletzung, wenn besondere Umstände angenommen werden. Gleichzeitig drohen erhebliche Nebenfolgen wie behördliche Maßnahmen gegen den Hund, Auflagen, ein möglicher Wesenstest oder sogar die Einstufung als gefährlicher Hund.
Gerade weil Hundebiss-Fälle oft komplex sind, die Beteiligten emotional reagieren und Aussagen schnell eskalieren, ist eine frühe, strategische Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Strafverfahren mit persönlichen und existenziellen Folgen. Sein Ziel ist klar: die Beweislage sachlich zu prüfen, den Vorwurf rechtlich einzuordnen und das Verfahren – wo immer möglich – frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder so zu entschärfen, dass Halter, Hund und Zukunft geschützt bleiben.
Warum ein Hundebiss strafrechtlich relevant wird
Strafrechtlich geht es nach einem Hundebiss nicht um die Frage, ob der Hund „böse“ ist, sondern ob dem Halter eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Der Hund handelt nicht als „Täter“ im strafrechtlichen Sinne, sondern die Ermittlungen richten sich in der Regel gegen den Halter. Grundlage ist meist der Vorwurf, der Halter habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, etwa weil der Hund nicht ausreichend gesichert war, weil die Leine fehlte, weil der Hund unbeaufsichtigt war oder weil die Situation erkennbar riskant war.
Viele Verfahren entstehen aus Alltagssituationen. Es reicht, dass ein Passant oder ein anderes Kind gebissen wird, dass es beim Spielen zu einem Zwischenfall kommt oder dass ein Hund in einer Konfliktsituation mit anderen Hunden reagiert. Besonders schnell eskalieren Fälle, wenn Kinder betroffen sind oder wenn es zu sichtbaren Verletzungen kommt, weil dann die Ermittlungsbehörden konsequent reagieren und häufig auch das Ordnungsamt eingeschaltet wird.
Typischer Ablauf: Anzeige, Ermittlungen und oft zusätzliches Verwaltungsverfahren
Nach einem Hundebiss wird häufig die Polizei gerufen oder es erfolgt später eine Anzeige durch den Geschädigten. In der Folge werden Zeugen befragt, ärztliche Atteste eingeholt, Fotos gesichert und manchmal auch Videoaufnahmen ausgewertet. Parallel prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist und ob Auflagen erforderlich sind. Das bedeutet: Neben dem Strafverfahren kann ein Verwaltungsverfahren laufen, in dem Leinen- oder Maulkorbpflicht, Haltungsvorgaben oder ein Wesenstest angeordnet werden.
Für Hundehalter ist das besonders belastend, weil die Verfahren oft gleichzeitig stattfinden und sich gegenseitig beeinflussen. Wer in einem Strafverfahren unbedachte Aussagen macht, kann damit ungewollt auch die ordnungsbehördliche Bewertung verschärfen. Genau deshalb ist eine koordinierte, rechtlich kluge Strategie von Beginn an entscheidend.
Welche strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Hundebiss?
In den meisten Fällen wird zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Je nach Verletzungsbild, Situation und Bewertung durch die Ermittler können jedoch auch strengere Vorwürfe geprüft werden. Neben einer Geldstrafe sind auch Einträge im Führungszeugnis möglich, was für viele Mandanten beruflich problematisch ist. Gerade in Berufen mit Verantwortung, im öffentlichen Dienst oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten kann schon ein Ermittlungsverfahren zu erheblichen Nachteilen führen.
Hinzu kommt, dass Geschädigte häufig Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Auch wenn das zivilrechtlich und strafrechtlich getrennte Verfahren sind, wirken sie praktisch zusammen. Viele Halter unterschätzen, wie schnell aus einem „Vorfall“ eine Gesamtbelastung aus Strafrecht, Ordnungsrecht, Versicherung und zivilrechtlichen Forderungen wird.
Erfolgreiche Verteidigung: Worauf es in Hundebiss-Strafverfahren wirklich ankommt
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt bei Strafverfahren wegen Hundebiss auf eine strukturierte Verteidigung, die sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die tatsächliche Situation präzise berücksichtigt. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob überhaupt eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung nachweisbar ist. Denn nicht jeder Biss bedeutet automatisch, dass der Halter schuldhaft gehandelt hat. Entscheidend ist, ob die Situation vorhersehbar war und ob der Halter angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
Ein wichtiger Verteidigungsansatz ist die genaue Rekonstruktion des Vorfalls. Häufig stellt sich heraus, dass der Geschädigte den Hund selbst provoziert hat, dass er in den Hund hineingriff, dass er ihn anfasste oder dass die Situation durch Dritte eskalierte. Auch kann relevant sein, ob der Hund angeleint war, ob es ein ausdrückliches Betretungsverbot gab, ob Warnhinweise existierten oder ob der Biss in einer Stress- oder Schutzsituation erfolgte. Diese Details können darüber entscheiden, ob der Halter tatsächlich strafrechtlich verantwortlich ist oder ob der Vorwurf nicht trägt.
Zudem wird die Verletzungsdokumentation geprüft. Nicht selten werden Verletzungsbilder dramatisiert oder unklar zugeordnet. Eine Verteidigung muss deshalb sorgfältig prüfen, welche Verletzung tatsächlich vom Hund stammt, wie sie entstanden sein kann und ob die Darstellung des Geschehens plausibel ist. In vielen Fällen entstehen dadurch erhebliche Zweifel, die für eine Einstellung entscheidend sein können.
Durch frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und eine präzise Darstellung der tatsächlichen Umstände gelingt es Rechtsanwalt Andreas Junge überdurchschnittlich häufig, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder zumindest so zu beenden, dass die Folgen für den Halter und den Hund minimiert werden.
Warum Sie nach einem Hundebiss sofort professionell handeln sollten
Viele Hundehalter reagieren nach einem Vorfall verständlicherweise emotional, wollen helfen und „alles klären“. Das ist menschlich, kann aber strafrechtlich problematisch sein, wenn man vorschnell Schuld eingesteht oder Details falsch schildert. Auch Gespräche mit Geschädigten oder deren Familien können später als Druck oder als Geständnis interpretiert werden. Wichtig ist deshalb: ruhig bleiben, keine unüberlegten Aussagen machen und frühzeitig Akteneinsicht durch einen Verteidiger sichern.
Rechtsanwalt Andreas Junge unterstützt Hundehalter bundesweit dabei, die Situation früh zu stabilisieren, die Beweislage zu ordnen und den Vorwurf rechtlich zu entkräften. Dabei wird die Verteidigung nicht nur strafrechtlich geführt, sondern immer auch mit Blick auf die parallel drohenden Maßnahmen durch Ordnungsbehörden, damit nicht zusätzlich Leinen- oder Maulkorbpflichten oder schwerwiegende Konsequenzen entstehen.
Ein Hundebiss ist ernst – aber fast immer wird eine Verfahrenseinstellung erreicht
Ein Strafverfahren wegen Hundebiss ist für Halter eine enorme Belastung. Es geht um mehr als eine rechtliche Bewertung, nämlich um den Hund, den Ruf und oft auch die eigene berufliche Zukunft. Viele Verfahren beruhen jedoch auf unklaren Situationen, emotionalen Aussagen und vorschnellen Bewertungen. Wer frühzeitig professionell handelt, hat sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Folgen entscheidend zu begrenzen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn gegen Sie wegen eines Hundebisses ermittelt wird. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre Zukunft zu schützen.