Hohe Summen, hoher Verdacht: Strafverfahren wegen Geldwäsche durch Auslandsüberweisungen – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Hohe Geldtransfers ins Ausland gelten seit Jahren als Risikofaktor für Geldwäsche. Banken, Finanzdienstleister und internationale Zahlungsplattformen sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu melden – unabhängig davon, ob ein tatsächlicher krimineller Hintergrund besteht. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Schon eine einzige Auslandsüberweisung über einem bestimmten Betrag kann ausreichen, um den Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) auszulösen.

Was für die Betroffenen wie ein völlig normaler Transfer erscheint – etwa eine Überweisung an Familienangehörige, ein Immobilienkauf, Investitionen oder geschäftliche Zahlungen – wird zunehmend von Behörden kritisch hinterfragt. Die Folge sind häufig Ermittlungsverfahren, Kontensperrungen, Befragungen durch die Bank oder sogar Hausdurchsuchungen.

In dieser belastenden Situation ist professionelle Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen Geldwäsche aufgrund hoher Auslandsüberweisungen vorgeworfen wird. Dank seiner langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Geldwäscherecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen und schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.

Warum hohe Überweisungen ins Ausland schnell verdächtig wirken

Geldwäscheermittlungen basieren heute weniger auf konkreten Beweisen, sondern zunehmend auf automatisierten Verdachtsmeldungen. Banken und Zahlungsdienstleister müssen jede ungewöhnliche Transaktion an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

Typische Merkmale, die Geldwäscheverdacht auslösen, sind:

  • hohe Überweisungsbeträge ohne klaren Verwendungszweck,

  • Transfers in Länder mit erhöhtem Geldwäscherisiko,

  • plötzliche finanzielle Aktivität auf zuvor wenig genutzten Konten,

  • Weiterleitungen großer Beträge an Privatpersonen,

  • und unzureichende Belege über die Herkunft der Gelder.

Selbst rechtmäßige Zahlungen – etwa für Bauprojekte, Familienunterstützung, geschäftliche Aktivitäten oder private Investitionen – werden von Banken als „ungewöhnlich“ eingestuft und automatisch gemeldet.

Die FIU prüft anschließend, ob die Transaktionen Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung enthalten. Nicht selten leitet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter – und ein vollwertiges Strafverfahren entsteht, obwohl kein kriminelles Verhalten vorliegt.

Die rechtliche Grundlage: Geldwäsche nach § 261 StGB

Das deutsche Geldwäschegesetz wurde in den letzten Jahren massiv verschärft. Seit der Reform 2021 ist Geldwäsche ein Allgemeindelikt, das nahezu jede Transaktion erfassen kann, sofern die Herkunft der Gelder nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Nach § 261 StGB macht sich strafbar, wer einen Vermögensgegenstand verwendet, überweist, verbirgt oder dessen Herkunft verschleiert, wenn dieser aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammen könnte.

Wichtig:
Bereits Leichtfertigkeit reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Wer also „hätte erkennen müssen“, dass das Geld einer unklaren oder zweifelhaften Herkunft entstammt, kann sich strafbar machen – auch ohne Vorsatz.

Diese weite Auslegung führt dazu, dass viele Unschuldige in Ermittlungsverfahren geraten, nur weil sie die Bedeutung der Dokumentations- oder Nachweispflichten nicht kannten.

Die drohenden Konsequenzen eines Geldwäscheverfahrens

Ein Geldwäscheverfahren ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bereits während der Ermittlungsphase drohen Maßnahmen, die gravierende Auswirkungen auf Privat- und Berufsleben haben können.

Dazu gehören:

  • Einfrieren von Bankkonten,

  • Beschlagnahme von Vermögenswerten,

  • Durchsuchungen in Wohn- oder Geschäftsräumen,

  • Abhören und Auswertung digitaler Daten,

  • sowie langanhaltende Einträge in behördlichen Datenbanken.

Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Doch selbst wenn ein Verfahren später eingestellt wird, können die wirtschaftlichen und sozialen Schäden enorm sein. Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Banken reagieren empfindlich, wenn ein Geldwäscheverdacht im Raum steht.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung zählt mehr als je zuvor

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit vielen Jahren Mandanten in Geldwäscheverfahren. Seine Strategie ist stets individuell, akribisch und lösungsorientiert.

Ein entscheidender Schritt ist die Darlegung der legalen Herkunft der Gelder. In vielen Verfahren gelingt es, nachzuweisen, dass die überwiesenen Beträge aus vollkommen legitimen Quellen stammen – etwa Ersparnissen, Immobilienverkäufen, Unternehmensgewinnen oder Familienvermögen.

Weitere Verteidigungsansätze sind:

  • Widerlegung des Leichtfertigkeitsvorwurfs,

  • Nachweis einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Motivation,

  • Entkräftung von automatisierten Verdachtsannahmen,

  • Korrektur fehlerhafter Bankmeldungen,

  • und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, um überzogene Maßnahmen wie Kontosperrungen oder Hausdurchsuchungen zu verhindern.

In vielen Fällen erreicht Rechtsanwalt Junge eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, oft gegen geringe Auflagen oder sogar gänzlich ohne Auflagen. Sein Ziel ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und die Reputation des Mandanten zu schützen.

Rechtsprechung bestätigt: Nicht jede Auslandsüberweisung ist verdächtig

Gerichte verlangen zunehmend eine differenzierte Bewertung von Auslandsüberweisungen.

So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass eine bloße Vermutung oder die automatisierte Meldung einer Bank keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung darstellt. Entscheidend ist eine nachweisbare kriminelle Herkunft der Gelder (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Diese Rechtsprechung bietet wertvolle Verteidigungsansätze und unterstreicht, dass Bankenmeldungen oft fehlerhaft oder übervorsichtig sind.

Fachanwaltliche Kompetenz im Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht besitzt Rechtsanwalt Andreas Junge umfassende Erfahrung in komplexen Geldwäscheverfahren – insbesondere bei internationalen Geldtransfers.

Er kennt die Mechanismen hinter FIU-Meldungen, Bankprüfungen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nutzt dieses Wissen, um seine Mandanten effektiv zu schützen.

Seine Arbeit zeichnet sich durch Diskretion, strategischen Weitblick und juristische Präzision aus. Viele Verfahren konnte er erfolgreich beenden, bevor sie überhaupt öffentlich wurden.

Rechtzeitig handeln, professionell verteidigen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch hohe Auslandsüberweisungen kann jeden treffen – auch völlig unbescholtene Bürger. Doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich solche Verfahren oft schnell entschärfen.