Geldwäscheverfahren gegen Finanzdienstleister – rechtliche Risiken und strategische Verteidigung

Ein sensibles Terrain im Visier der Ermittlungsbehörden

Finanzdienstleister stehen zunehmend im Fokus von Geldwäscheermittlungen. Seit der Reform des Geldwäschestrafrechts im Jahr 2021, mit der Einführung des sogenannten „All-Crimes-Ansatzes“, haben sich die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Schwelle zur Strafbarkeit deutlich verschärft. Neben klassischen Banken geraten heute auch unabhängige Finanzvermittler, Anlageberater, Versicherungsvermittler, Wechselstuben, Krypto-Plattformen und Zahlungsdienstleister ins Visier – oftmals bereits aufgrund vager Verdachtsmomente.

Was ist strafbare Geldwäsche im Sinne des § 261 StGB?

Geldwäsche ist jede Handlung, die auf die Verschleierung der Herkunft illegal erlangter Vermögenswerte abzielt. Nach § 261 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer solche Vermögenswerte verwahrt, verwendet, weiterleitet oder ihre Herkunft verschleiert. Seit der Gesetzesänderung genügt es, dass die Vermögenswerte aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammen – ein konkreter Nachweis der Vortat ist häufig nicht mehr erforderlich.

Gerade im Finanzsektor ist es nicht unüblich, dass Gelder aus verschiedenen Quellen weitergeleitet oder treuhänderisch verwaltet werden. Fehlt dabei eine ausreichende Prüfung der Herkunft oder des wirtschaftlich Berechtigten, besteht die Gefahr, dass bereits der objektive Tatbestand der Geldwäsche erfüllt ist – selbst wenn keine eigene kriminelle Absicht vorliegt.

Typische Auslöser für Ermittlungen gegen Finanzdienstleister

Ermittlungsverfahren werden häufig durch eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ausgelöst. Verpflichtete nach dem GWG – etwa Banken oder Notare – sind verpflichtet, Transaktionen zu melden, die ungewöhnlich erscheinen oder keinen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Hintergrund erkennen lassen.

Verdachtsmeldungen, die zu Geldwäscheverfahren gegen Finanzdienstleister führen, betreffen oft:

  • das Einzahlen hoher Bargeldsummen durch Dritte,
  • die Annahme von Geldern aus dem Ausland ohne erkennbare Gegenleistung,
  • die Weiterleitung von Vermögenswerten zwischen verbundenen Konten,
  • treuhänderische Verwahrungen ohne dokumentierten wirtschaftlich Berechtigten,
  • Krypto-Transaktionen ohne nachvollziehbare Herkunft.

Insbesondere der Einsatz von Kryptowährungen wird zunehmend kritisch beobachtet. Auch legale Transaktionen, die nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder geprüft wurden, können den Verdacht begründen.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen eines Verfahrens

Ein Verfahren wegen Geldwäsche kann bereits im Ermittlungsstadium erhebliche Folgen haben. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Hinzu kommt die Einziehung der sichergestellten Gelder, die auch dann möglich ist, wenn keine Verurteilung erfolgt. Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen und Vermögensarreste sind bei Geldwäscheverdacht gängige Praxis.

Besonders folgenreich ist zudem die gewerberechtliche Dimension: Wird ein Finanzdienstleister wegen Geldwäsche verurteilt, droht der Verlust der Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung oder des Kreditwesengesetzes. Die Folge kann der Entzug der Erlaubnis nach § 34c oder § 34f GewO sein – mit existenzbedrohenden Konsequenzen.

Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Geldwäscheverfahren erfordern eine fundierte strafrechtliche, wirtschaftliche und regulative Expertise. Gerade im Finanzsektor sind die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und erlaubtem Risikogeschäft oft fließend. Nur eine Verteidigung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen im Geldwäsche-, Steuer- und Aufsichtsrecht gleichermaßen kennt, kann die Interessen der Betroffenen wirksam schützen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Sie vertreten bundesweit Finanzdienstleister, Vermittler und Unternehmer, die mit dem Vorwurf der Geldwäsche oder Verstößen gegen das Geldwäschegesetz konfrontiert sind. Dank ihrer Erfahrung mit Vermögensabschöpfung, internationalen Finanzflüssen und komplexen Geschäftsmodellen bieten sie eine durchdachte, strategisch fundierte und diskrete Verteidigung.