Wenn Bauunternehmer Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Zoll erhalten und ihnen die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) vorgeworfen wird, beginnt häufig eine Phase der Verunsicherung. Was bedeutet der Vorwurf konkret? Welche Folgen drohen? Wie sollte man sich verhalten – und vor allem: Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Dieser Beitrag gibt verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Ermittlungsverfahren und zeigt auf, warum sich frühzeitige rechtliche Beratung – insbesondere durch Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht – bezahlt macht.
Was bedeutet der Vorwurf nach § 266a StGB konkret?
§ 266a StGB stellt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter Strafe. Gemeint ist vor allem die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Der Vorwurf richtet sich gegen Arbeitgeber, also zumeist gegen Geschäftsführer oder Unternehmer, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt haben sollen.
Wie kommt es zu einem Ermittlungsverfahren?
Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch eine Meldung der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder durch eine Betriebsprüfung der Krankenkasse ausgelöst. Auch anonyme Anzeigen oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern führen regelmäßig zu Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft prüft daraufhin, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat nach § 266a StGB besteht.
Was ist eine „Scheinselbständigkeit“ und warum ist sie so gefährlich?
Scheinselbständige sind Personen, die formal als Selbständige auftreten, tatsächlich aber wie Arbeitnehmer arbeiten – etwa unter Weisung, ohne eigenes Unternehmerrisiko und mit fester Einbindung in den Betrieb. Gerade in der Baubranche ist diese Abgrenzung oft schwer zu treffen. Wenn Behörden von einer Scheinselbständigkeit ausgehen, können sie rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge fordern – und dies strafrechtlich verfolgen.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Bei einer Verurteilung nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mehr. Darüber hinaus kann das Verfahren zu wirtschaftlichen Schäden, zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister und zum Verlust öffentlicher Aufträge führen. Auch berufsrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer und Inhaber sind möglich.
Was kann ich tun, wenn ich eine Vorladung oder Anhörung erhalte?
Der wichtigste Rat: Schweigen Sie und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger auf. Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten niemals ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Nur durch Akteneinsicht lässt sich zuverlässig beurteilen, was genau vorgeworfen wird – und wie darauf zu reagieren ist.
Kann das Verfahren auch eingestellt werden?
Ja – viele Verfahren enden ohne Anklage oder Verurteilung. Je nach Sachlage kann eine Einstellung mangels Tatverdacht oder gegen Auflage einer Geldzahlung (§§ 153, 153a StPO) erreicht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine aktive und professionelle Verteidigung, die bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt.
Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge hier die richtige Wahl?
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht – eine Kombination, die bei Vorwürfen nach § 266a StGB von großem Vorteil ist. Er kennt sowohl die strafrechtlichen als auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fallstricke dieser Verfahren genau. Durch seine jahrelange Erfahrung und seine Verhandlungsstärke gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Viele seiner Mandanten profitieren von:
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Verfahrenseinstellungen ohne Strafe,
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Vermeidung von Einträgen im Strafregister,
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geringen oder gar keinen Zahlungsverpflichtungen,
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sowie einer diskreten und lösungsorientierten Verteidigung.
Fazit: Frühzeitig handeln – professionell verteidigen
Ein Ermittlungsverfahren nach § 266a StGB ist kein Routinefall. Es geht um viel – um Geld, Ruf und nicht selten die wirtschaftliche Existenz. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der das Verfahren nicht nur juristisch beherrscht, sondern auch mit den Besonderheiten der Baubranche vertraut ist.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist in solchen Fällen bundesweit tätig und steht Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und Engagement zur Seite.